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Bestätigungen

Bestätigungen

Gewöhnen Sie sich an, über wichtige oder längere Gespräche Bestätigungen zu schreiben und Ihrem Verhandlungspartner zukommen zu lassen. Die Rechtsprechung verlangt im Geschäftsverkehr, dass Unrichtigkeiten in einer schriftlichen Bestätigung unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) widersprochen werden muss.


Geschieht dies nicht, kommt die Vereinbarung so zustande, wie sie bestätigt wurde (Stichwort: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben).

Tipp: Dies gilt natürlich nur, wenn das Bestätigungsschreiben sich auf ein tatsächlich mit diesem (ungefähren) Inhalt geführtes Gespräch bezieht. Wenn Sie sich also wegen einer neuen Software beraten lassen und Ihnen dann der Kauf eines Autos bestätigt wird, wird der Kaufvertrag nicht durch diese "Bestätigung" geschlossen. Aus Beweisgründen sollten Sie jedoch trotzdem widersprechen.

An ein solches Schreiben werden keine besonderen Formvorschriften gestellt. Es kann per Post, Fax oder E-Mail gesandt werden.

Beispiel:
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für das heute in unserem Haus geführte, sehr erfreuliche Gespräch, dessen Inhalt ich der Ordnung wegen wie folgt zusammenfasse:
....

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