Welche Kreditformen gibt es?

Zunächst ist dabei zwischen Privat- und Bankkrediten zu unterscheiden.


Im Fall eines Privatkredits gewährt eine Privatperson entweder einer anderen Privatperson oder auch einem Unternehmen einem Kredit. Entscheidend ist, dass - anders als beim Bankkredit - keine Geldschöpfung stattfindet. Der Kreditgeber überlässt das als Kredit gegebene Geld. Als Entschädigung für den damit einhergehenden Liquiditätsverzicht und das in Kauf genommene Risiko hat er nun die Möglichkeit, Zinsen zu fordern.


Im Gegensatz dazu schöpft eine Bank als Kreditgeber durch die Kreditvergabe stets zusätzliches Geld, weshalb sie streng genommen keinen Verzicht leistet. Trotzdem stützen sich die Banken auf dieselben Argumente – sprich Risikoprämie und Liquiditätsverzicht – und verlangen ebenfalls Zinsen. Dabei nimmt das Konkursrisiko des Kreditnehmers für die Bank mit steigenden Kreditzinsen ebenfalls zu.

Zu den wichtigsten Kreditformen im Einzelnen

  • Der Akzeptkredit: Akzeptkredite sind eine Form der Kreditleihe. Die Leistung des Kreditinstituts besteht dabei darin, dass es im Rahmen einer bestimmten Kreditgrenze vom Kreditnehmer ausgestellte Wechsel akzeptiert. Durch diese Akzeptierung stellt der Kreditgeber dem Kreditnehmer seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Für diese Art der Kreditleihe wird in der Regel eine ausgezeichnete Bonität des Kreditnehmers vorausgesetzt.
  • Das Annuitätsdarlehen: Beim Annuitätsdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei dem der Tilgungsplan eine immer gleich bleibende Rate (Annuität) vorsieht. Diese Rate setzt sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Mit der Tilgung verringert sich die Darlehenssumme, so dass der Zinsanteil im Laufe der Zeit stets niedriger wird. Gleichzeitig steigt der Tilgungsanteil. Dies hat zur Folge, dass die Rate gegen Ende der Kreditlaufzeit beinahe nur noch aus dem Tilgungsanteil besteht.
  • Der Avalkredit: Auch Avalkredite gehören zur Kategorie der Kreditleihe. Konkret stellen Avalkredite eine Kreditform dar, bei der das Kreditinstitut eine Bürgschaft oder Garantie für den Kunden gegenüber einer dritten Partei übernimmt. Liquide Mittel werden also nicht gestellt. Jedoch muss dem Kreditinstitut für die Bürgschaft eine sogenannte Avalprovision gezahlt werden.
  • Die Baufinanzierung: Unter Baufinanzierungen versteht man Darlehen, die zum Bau oder Kauf von Immobilien verwendet werden. Bei dieser Kreditform ist eine lange Laufzeit üblich. Die Auszahlung richtet sich dabei in der Regel nach dem Baufortschritt. Baufinanzierungen setzen sich oft aus mehreren Bestandteilen zusammen, wie beispielsweise einem Bauspardarlehen in Kombination mit einem Realkredit.
  • Das Bauspardarlehen: Bauspardarlehen werden innerhalb eines Bausparvertrages gewährt. Durch seinen Vertrag erhält der Bausparer Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Der genaue Betrag des Darlehens ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme (Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird) und Bausparguthaben (Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive Zinsen).
  • Der Betriebsmittelkredit: Bei einem Betriebsmittelkredit handelt es sich um eine Kreditform, die einen kurzfristigen Finanzbedarf für den Erwerb von Betriebsmitteln ermöglichen soll. Dieser Kredit dient der Finanzierung des Umlaufvermögens. Dazu zählen die Vermögenswerte eines Unternehmens, die immer wieder kurzfristig umgeschlagen werden, wie beispielsweise Vorräte, Wertpapiere, Hypotheken und Forderungen aus Warenlieferungen.
  • Der Blankokredit: Wenn ein Kredit ohne eine Kreditversicherung abgeschlossen wird, spricht man von einem Blankokredit. Dementsprechend ist bei dieser Kreditform eine ausgezeichnete Bonität des Schuldners unverzichtbar.
  • Der Dispositionskredit: Der Dispositionskredit ist häufig auch unter der Kurzform Dispo-Kredit bekannt. Man versteht darunter einen Überziehungskredit für das Girokonto. Für den in Anspruch genommenen Betrag zahlt der Kontoinhaber am Monatsende die vereinbarten Zinsen, die meist relativ hoch sind. Der Kreditrahmen beläuft sich in der Regel auf zwei bis drei Monatsgehälter.
  • Der Lieferantenkredit: Diese Form des Kredits kann ein Lieferant seinem Kunden durch die Gewährung eines Zahlungsziels einräumen. Der Kredit an sich besteht darin, dass der Lieferant dem Kreditnehmer einen Zahlungsaufschub innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens für die von ihm gelieferte Ware oder Dienstleistung gewährt. Abgesichert wird der Kredit meist durch einen Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. Der Lieferantenkredit ist auch unter der Bezeichnung Handelskredit bekannt.
  • Der Ratenkredit: Ratenkredite umfassen einen festen Darlehensbetrag. Über die gesamte Laufzeit hinweg wird der Kredit in gleich bleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt. Der Ratenkredit wird häufig auch als Konsumentenkredit bezeichnet.
  • Das tilgungsfreie Darlehen: Bei dieser Kreditform wird das Darlehen erst am Ende der Kreditlaufzeit getilgt, beispielsweise durch eine fällig werdende Lebensversicherung oder durch einen dann zugeteilten Bausparvertrag. Während der Laufzeit hingegen sind lediglich die vereinbarten Zinsen zu zahlen. Oftmals werden dann anstelle der Tilgungsbeiträge Beiträge für Lebensversicherungen oder Bausparverträge entrichtet. Andere Bezeichnungen für tilgungsfreie Darlehen sind Fälligkeitsdarlehen oder Festdarlehen.
  • Der Unternehmerkredit: Der Unternehmerkredit richtet sich – wie der Name schon sagt – an Unternehmer und sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Existenzgründer, die in Deutschland investieren wollen. Der Kredit dient zur langfristigen Finanzierung von Investitionen in Deutschland zu einem festgeschriebenen, günstigen Zinssatz. 

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