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Unfallversicherung

Unverzichtbar - die Unfallversicherung

Auf dem Arbeitsplatz ist schnell ein Unfall passiert. Etwas Schweres fällt einem Mitarbeiter auf den Fuß, eine Mitarbeiterin stolpert über ein Kabel oder der Unternehmer selbst wird auf dem Weg zur Arbeit angefahren.

Als Arbeitsunfall zählen generell alle Unfälle, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder aber auf dem Weg dorthin geschehen. Die Möglichkeiten sind also zahlreich und unterschiedlich schwerwiegend. Der Arbeitsausfall kann Umsatzeinbußen bedeuten. Für den Betroffenen wie für das Unternehmen können Folgekosten entstehen, die mit der Heilung verbunden sind. Eine Unfallversicherung kann dabei Abhilfe schaffen.


Sie übernimmt verschiedene Leistungen, wie die Zahlung einer Verletztenrente, Reha-Maßnahmen, ärztliche Versorgung, u.v.m. Jedoch gibt es erhebliche Unterschiede in der Unfallversicherung. Neben der privaten Unfallversicherung gibt es die gesetzliche Unfallversicherung. Diese ist in Form von Berufsgenossenschaften organisiert. Bei der Wahl der Versicherungsform ist eine genaue Bedarfsplanung notwendig, denn die Versicherungen unterscheiden sich stark:

Gesetzliche Unfallversicherung

Die 'deutsche gesetzliche Unfallversicherung' (DGUV) ist über sogenannte Berufsgenossenschaften organisiert. Diese stellen nichts anderes dar als staatliche Versicherungsunternehmen, die in Deutschland für die Absicherung von Berufsunfällen zuständig sind. Neben der Krankenkasse und der Altersvorsorge ist die Unfallversicherung einer der ältesten und zentralsten Bestandteile der deutschen Sozialversicherung. Mittlerweile gibt es zahlreiche Genossenschaften, die verschiedene Berufsgruppen umfassen. Die Mitgliedschaft ist dabei für Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtend, bzw. der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Angestellten zu versichern und ihre Beiträge zu zahlen. Der Arbeitnehmer übernimmt keine Beitragskosten.

Selbstständige, Unternehmer bzw. Arbeitgeber und Freiberufler sind nur in bestimmten, wenigen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Pflegepersonal oder Fotografen, Pflichtmitglieder in der Berufsgenossenschaft. Alle anderen sind grundsätzlich nicht in der Berufsgenossenschaft versichert. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist jedoch möglich – und oft auch sinnvoll.

Zunächst bietet die gesetzliche Versicherung finanzielle Sicherheit, denn die Leistungen und Beiträge sind staatlich garantiert und abgesichert. Zudem gelten die Berufsgenossenschaften als vorbildliche Versicherer. Ihre Leistungen übertreffen die der privaten Versicherer, vor allem im Bereich der medizinischen Versorgung und Rehabilitationsmaßnahmen in eigenen Einrichtungen. Gleichzeitig sinken die Beiträge seit Jahren kontinuierlich und das Leistungsspektrum erweitert sich. So werden mittlerweile auch sogenannte 'Berufskrankheiten', wie z.B. Bandscheibenvorfälle, von der Versicherung abgedeckt. Weitere Leistungen sind die Zahlung eines Krankengeldes bei längeren Ausfällen und einer Verletztenrente im Falle der vollständigen Berufsunfähigkeit. Bei Todesfällen werden Witwen- und Halbwaisenrenten gezahlt.

Zum Eintritt genügt es, sich bei der Zentrale der DGUV zu melden und über die entsprechende Berufsgenossenschaft zu informieren. An diese wird dann ein Antrag zur Aufnahme gestellt. Die Mitgliedsbeiträge werden dann vom Versicherten selber getragen, weswegen hier Versicherungsbeiträge und Leistungen einzeln bestimmt werden können. Der monatliche Beitrag bestimmt die im Schadensfall erbrachten Leistungen der Versicherung. Hier liegt ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Unfallversicherung: auch in finanziell knappen Situationen kann man in der Berufsgenossenschaft mit der niedrigsten monatlichen Rate eine Grundabsicherung erhalten.

Private Unfallversicherung

Das größte Problem der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Begrenzung auf Arbeitsunfälle. Versichert sind nur Unfälle auf der Arbeit, in Ausübung der beruflichen Tätigkeiten oder aber Unfälle, die sich auf dem Weg dorthin ereignen. Als Unternehmer in einem sehr personenbezogenen Betrieb, als Selbstständiger oder als Freiberufler bedeuten Unfälle in der Freizeit jedoch ebenso berufliche Schwierigkeiten. Denn eine vorübergehende Berufsunfähigkeit bedeutet Umsatzeinbußen, organisatorische Schwierigkeiten, usw.

Da sich ein Großteil der Unfälle in Deutschland außerhalb des Arbeitsplatzes abspielen ist es durchaus sinnvoll, sich vollständig oder ergänzend privat abzusichern. Wer kaum ein Risiko an seinem Arbeitsplatz eingeht, sollte auf die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verzichten, wer jedoch ein hohes berufliches Risiko eingeht, kann zu der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft eine zusätzliche private Versicherung abschließen, die eine Grundsicherung außerhalb des Arbeitsplatzes anbietet.

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung können durchaus dasselbe Spektrum der Berufsgenossenschaften übernehmen oder sogar darüber hinaus gehen. Das hängt völlig von den getroffenen Vereinbarungen ab. Die Leistungen und Beiträge sind sehr unterschiedlich und individuell verschieden.

Gesetzlich oder privat?

Welche Versicherungsform gewählt wird hängt letzten Endes vom persönlichen Risiko ab. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Versicherung dann nur eintritt, sollte es zu einem Unfall gekommen sein, d.h. wenn ein plötzliches und von außen einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung hervorruft. Krankheiten sind damit nicht abgesichert. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung sowie betriebliche Versicherungen, die im Krankheitsfall eintreten, sind damit unerlässlich.

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