Was ist eine Kapitalgesellschaft und welche Rechtsformen gibt es?

Zu den Kapitalgesellschaften zählen u.a. die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Zudem ist die Identität der Kapitalgesellschaft unabhängig von den Gesellschaftern und die Mitgliedschaft beruht allein auf der Kapitaleinlage. Die Haftung der Gesellschaft auf die Kapitaleinlage ist begrenzt. Die Gesellschafter haften nicht persönlich und die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter ist nicht notwendig.

An einer Kapitalgesellschaft kann sich ein Geldgeber beteiligen, ohne sich gleichzeitig an der Unternehmensleitung beteiligen zu müssen. Rechtlich gesehen existiert eine Kapitalgesellschaft erst nach einer Eintragung ins Handelsregister. 

Merkmale einer Kapitalgesellschaft:

  • Ihre Anteile können grundsätzlich frei veräußert und vererbt werden.
  • Die Gesellschafter haften nicht persönlich.
  • Sie ist als juristische Person rechtsfähig.
  • Sie gelten als Handelsgesellschaften.

Die Entstehung der Kapitalgesellschaft kurz und bündig erklärt

Ist Ihnen schon einmal Johan van Oldenbarnevelt begegnet? Wohl kaum. Der Holländer gründete 1602 die "Vereinigte Ostindische Kompanie" (VOC) – einen ersten "global player", der über eine umfangreiche Handels- und Kriegsflotte verfügte. Handelsposten der VOC gab es in Persien, Indien, China, Japan und Indonesien; das Startkapital betrug 6,5 Millionen Gulden. Dieses Geld sammelte die VOC bei den Bürgern Hollands ein – sie gilt als erste Aktiengesellschaft moderner Prägung.

Darum geht's:

Jeder Holländer konnte VOC-Aktien kaufen und sich in das Aktionärsbuch einschreiben lassen. So wurde er Teilhaber dieser Gesellschaft, wobei seine Haftung auf den Nominalwert der Aktie begrenzt war. Damit hatte die VOC schon im 17. Jahrhundert eine Eigenschaft, wie sie heute für Kapitalgesellschaften üblich ist: Im Gegensatz zur Personengesellschaft haftet ein Anteilseigner nur in der Höhe seiner Einlage. Nicht sein persönliches Engagement steht im Vordergrund, sondern seine finanzielle Beteiligung am Unternehmen. Wer sich an einer Personengesellschaft beteiligt (z. B. an einer OHG oder GbR), muss mit seinem Privatvermögen haften.

Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Limited (Ltd). Sie haben ein paar weitere, gemeinsame Eigenschaften: Eine Kapitalgesellschaft besteht unabhängig von ihren Mitgliedern, sie ist eine juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit. In der Regel findet eine aufwendige Gründung statt: Ein Gesellschaftsvertrag ist abzuschließen, eine Satzung (Muster: Satzung GmbH oder Satzung Mini-GmbH / UG) durch einen Notar zu bestätigen, und ein Eintrag in das Handelsregister vorzunehmen. Die Höhe des Stammkapitals ist gesetzlich geregelt; die Vertretung nach außen und die Geschäftsführung können in der Hand von Nicht-Gesellschaftern liegen (Fremdorganschaft). Entscheidungen fallen durch Mehrheitsbeschluss, ausschlaggebend für die Stimmenzahl ist der Kapitalanteil.

Was verbirgt sich also hinter dem Begriff Kapitalgesellschaft?


Ein Unternehmen, dem Gesellschafter Kapital zur Verfügung stellen, ohne zur persönlichen Mitarbeit verpflichtet zu sein. In der Regel leiten angestellte Geschäftsführer eine Kapitalgesellschaft, die als juristische Person rechts-, delikt- und prozessfähig sind.

  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Diese Gesellschaftsform kombiniert Eigenschaften der AG mit einer Kommanditgesellschaft (KG), die eigentlich eine Personengesellschaft ist.

Während in der AG ein Vorstand für die Geschäftsführung verantwortlich ist, liegt diese Aufgabe bei der KGaA in der Hand eines persönlich haftenden Gesellschafters, dem so genannten Komplementär.

Daher gibt es bei der KGaA zwei Typen von Gesellschaftern: Der Komplementär haftet auch mit seinem Privatvermögen und führt die Geschäfte der KGaA; er hat im Unternehmen eine stärkerer Position als der Vorstand einer Aktiengesellschaft. Die Kommanditaktionäre riskieren nicht ihr eigenes Vermögen, sie haben dieselben Rechte wie die Anteilseigner einer AG.

Diese Rechtskonstruktion macht die KGaA attraktiv für Familienunternehmen, die frisches Kapital an der Börse bekommen wollen: Übernimmt ein Familienmitglied die Rolle des Komplementärs, bleibt die Kontrolle über das Unternehmen in der Hand der Familie – wegen der besonderen Machtstellung des Komplementärs.

Das Mindestkapital beträgt wie bei der AG 50.000 Euro, es besteht aus den Einlagen des Komplementärs und dem Grundkapital, das die Kommanditaktionäre aufbringen.

 

  • Limited (Ltd)

Eine Limited ist wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, sie wird aber in Großbritannien gegründet. Dafür ist als Mindestkapital nur ein britisches Pfund nötig, etwa 1,40 Euro. Wer mit einer Limited in Deutschland tätig werden will, muss hier eine selbständige Niederlassung betreiben, die in das Handelsregister einzutragen ist. Auf jeden Fall ist in Großbritannien ein registriertes Büro zu unterhalten (registered office).

Um die Limited ins Leben zu rufen, sind ein Geschäftsführer (Director) und ein Sekretär (Company Secretary) nötig. Zur Vertretung nach außen ist nur der Geschäftsführer befugt, der Sekretär hat aber eine Reihe von Pflichten. So muss er einmal im Jahr einen Jahresbericht (Annual Report) verfassen. Agenturen übernehmen dabei die Aufgabe, ein Büro in Großbritannien zu stellen. Auch ein Sekretär lässt sich auf diese Weise organisieren – die Kosten hängen vom Umfang dieser Leistungen ab.

Neben Direktor und Sekretär muss eine Limited mindestens einen Gesellschafter haben, wobei er aber mit einem der beiden identisch sein kann. Juristisch betrachtet sind die Gesellschafter die Eigentümer der Limited, in der Gesellschafterversammlung entscheiden sie über wichtige Fragen: Namensänderungen, Ernennung des Direktors oder Löschung der Gesellschaft. Nach außen vertreten die Gesellschafter aber nicht die Limited.

Eine Limited ist schnell gegründet, aus bestimmten Pflichten in Großbritannien entstehen aber laufende Kosten. Die Gründung über eine Agentur kann sich lohnen – an ihrer Seriosität darf jedoch kein Zweifel bestehen, billige Lockangebote sollte man links liegen lassen.

Vier Ausprägungen der Kapitalgesellschaft haben sich im Laufe der Zeit entwickelt, hier in Grundzügen ein paar Merkmale:

  • Aktiengesellschaft (AG)

Mindestens 50.000 Euro – dieses Grundkapital muss aufbringen, wer eine AG gründen will. Es wird in Aktien zerlegt, Sach- oder Bareinlagen sind möglich. Eine AG muss drei Organe haben: 

  • Vorstand: Der Aufsichtsrat bestellt ihn auf fünf Jahre. In dieser Zeit arbeitet er eigenverantwortlich und ist nicht an Weisungen gebunden. Der Vorstand übernimmt die Vertretung der AG nach außen und führt ihre Geschäfte. Die Satzung der AG legt fest, wie viele Mitglieder der Vorstand hat.
  • Aufsichtsrat: Er hat in der AG eine Kontrollfunktion und überwacht die Arbeit des Vorstandes. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen. Er macht einen Vorschlag, wie der Gewinn zu verteilen ist. Außerdem beruft dieses Gremium die Hauptversammlung ein.
  • Hauptversammlung: Sie ist die Versammlung aller Aktionäre, die Anteilsscheine an einer AG besitzen. Tritt sie zusammen, können die Aktionäre ihre Rechte gegenüber der AG wahrnehmen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind an der Hauptversammlung beteiligt; die Aktionäre dürfen sich aber nicht in die Geschäftsführung einmischen. Ihr Einfluss beschränkt sich in erster Linie auf die Wahl der Aktionärsvertretung für den Aufsichtsrat.

Ein Vorteil der AG ist ihre Kontinuität: Sie besteht weiter, auch wenn Aktionäre wechseln oder sterben. Außerdem lassen sich die Geschäftsanteile sehr leicht übertragen – und kurzfristige Kapitalerhöhungen können die Eigenkapitalbasis stärken. Ein Nachteil besteht in dem hohen Finanzaufwand bei der Gründung sowie der erheblichen Organisationsarbeit.

  •  Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Wie bei der AG ist ein Mindestkapital nötig, um eine GmbH zu gründen: 25.000 Euro. Eine Ausnahme stellt die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ("Mini-GmbH") dar, die im Herbst kommen soll: Bei dieser Einstiegsvariante in die GmbH reicht ein Euro als Kapital. Bedingung: Es dürfen anfallende Gewinne nicht vollständig ausgeschüttet werden; ein Teil dient dazu, das Stammkapital der üblichen GmbH anzusparen. Eine GmbH lässt sich auch durch einen einzigen Gesellschafter ins Leben rufen ("Ein-Mann-GmbH").

Auch bei der GmbH steht das investierte Kapital im Vordergrund – und nicht das persönliche Engagement der Gesellschafter. Daher können die Gesellschafter bei der GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen, die als leitende Angestellte tätig werden. Ihnen gegenüber hat die Gesellschafterversammlung der GmbH ein starkes Weisungsrecht.

Fazit:

Kapitalgesellschaften gibt es in sehr unterschiedlichen Varianten: von der "Ein-Mann-GmbH" bis zum multinationalen Konzern, dessen Aktien an den Börsen gehandelt werden.

Als Rechtsform sind sie u. a. attraktiv, weil sich die Haftung auf die Gesellschaftseinlagen beschränkt – im Gegensatz zu den Personengesellschaften wie OHG oder KG. Dafür hat der Gesetzgeber aber auch höhere Hürden aufgebaut, die ein Gründer überwinden muss, um ans Ziel zu kommen. Die Stichworte lauten: Mindestkapital, formeller Gründungsaufwand oder organisatorische Voraussetzungen. So kann man sich schon fragen, ob Johan van Oldenbarnevelt diese Gesellschaftsform heute wieder wählen würde, um die Weltmeere zu erobern.

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Häufige Fragen zu Kapitalgesellschaft

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Welche Rechtsform ist für Gründer steuerlich am günstigsten?

In den ersten Jahren nach der Existenzgründung ist das Einzelunternehmen oder eine...

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Kann ich mit der Limited Holdingstrukturen bilden?

Ja, eine Holdingstruktur entsteht dann, wenn eine Kapitalgesellschaft (Mutter)  zumindest mit 51 Prozent an einer anderen Kapitalgesellschaft (Tochter) beteiligt ist. Da bei der Limited eine andere Kapitalgesellschaft Gesellschafter sein darf, stellt die Bildung von Holdingstrukturen kein Problem dar.

Der Begriff "Holding" muss dabei nicht zwingend in der Firmierung der beteiligten Gesellschaften geführt werden.

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