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Förderung berufliche Weiterbildung

Eine Förderung für berufliche Weiterbildung innerhalb des Betriebs: das Programm WeGebAU

Unternehmen, die lieber auf die Weiterbildung eines bewährten Mitarbeiters setzen als auf dem Markt nach neuen Kräften zu suchen, können sich von der Agentur für Arbeit fördern lassen. Wie eine solche Förderung für berufliche Weiterbildung aussieht, erfahren Sie hier.


Förderung beruflicher Weiterbildung von geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern

Zielgruppe

Das Programm WeGebAU richtet sich an gering qualifizierte Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben. Hinter der Abkürzung verbirgt sich der Titel "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Ziel dieser Förderung beruflicher Weiterbildung ist es, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken und vorhandene Arbeitsbeziehungen zu stärken. Die Voraussetzung für eine Förderung ist in jedem Fall ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis, das auch für die Zeit der Maßnahme bestehen bleibt.

Inhalte

Für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung sollte die Maßnahme zu einer anerkannten Qualifizierung führen ‒ wie etwa SAP-Kurse oder Gabelstaplerlehrgänge. Die jeweilige Maßnahme muss länger als vier Wochen dauern und von einem zertifizierten externen Anbieter durchgeführt werden. Besonders förderungswürdig sind Mitarbeiter, die älter als 45 Jahre sind und weder einen Berufsschulabschluss noch ein Studium oder ähnliches vorzuweisen haben.

Förderhöhe

Die Förderhöhe hängt vom Alter des Beschäftigten ab:

  • Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer zu tragen.
  • Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt

Die Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Beispiel 1

Ein Logistikunternehmen mit 500 Mitarbeitern beschäftigt einen ungelernten Lagerarbeiter seit 5 Jahren. Es benötigt einen neuen Disponenten. Der Mitarbeiter wird zu diesem Zweck auf eine externe Schulung geschickt, die ein halbes Jahr dauert. Dort wird er zur Fachkraft für Lagerlogistik ausgebildet. Die Firma übernimmt dabei die Hälfte der Kosten. Die zuständige Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Kosten der Umschulung mit einer Förderung im Sinne des WeGebAU-Programms. Der Mitarbeiter erhält während der Umschulung sein altes Gehalt weiter.

Beispiel 2

Eine ungelernte Pflegehelferin arbeitet seit drei Jahren in einem Seniorenstift. Dieser möchte die Mitarbeiterin gerne als Präsenzfachkraft weiterbeschäftigen. Ein externer Bildungsträger bietet eine Weiterbildung zur Präsenzfachkraft an, die ein Jahr dauert und in Teilzeit erfolgt. Die Mitarbeiterin wird in diesem Jahr für die Ausbildung freigestellt, arbeitet aber weiterhin halbtags im Stift und bezieht ihr Gehalt. Die Agentur für Arbeit genehmigt eine Förderung der beruflichen Weiterbildung, da die Arbeitnehmerin keine abgeschlossene Berufsausbildung hat und das Stift nur 200 Mitarbeiter beschäftigt.

Ansprechpartner

Für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung von gering qualifizierten Mitarbeitern im Sinne des Programms WeGebAU ist die örtliche Agentur für Arbeit der passende Ansprechpartner.

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