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Gründercoaching und Gründerberatung


"Aller Anfang ist schwer", heißt es. Gerade Gründer können davon ein Lied singen. Marketing? Finanzplanung? Personalsuche? Beratung ist gefragt, um diese vielen Probleme zu lösen. "Coaching" lautet das Stichwort – und inzwischen gibt es viele Möglichkeiten, die Kosten erheblich durch staatliche Zuschüsse zu senken.

Gründercoaching Deutschland

Zielgruppe:
Dieses Coaching richtet sich an junge Unternehmen. Bedingung: Es sind keine fünf Jahre seit der Gründung oder Übernahme vergangen. Angesprochen wird die gewerbliche Wirtschaft, zum Beispiel Handwerk, Handel und Industrie sowie das Dienstleistungsgewerbe. Ein Coaching können aber auch Freiberufler in Anspruch nehmen, deren Tätigkeit wirtschaftsnah ist und keine Unternehmensberatung zum Inhalt hat.

Inhalte:
Es werden nur bestimmte Inhalte gefördert, zum Beispiel: die Optimierung eines Unternehmenskonzepts (Businessplan), Markt- und Vertriebsstrategien oder die Vorbereitung von Finanzierungs- und Genehmigungsgesprächen. Ausgeschlossen sind Themen wie die Vorgründungsphase, Buchhaltung oder Rechts- Versicherungs- und Steuerfragen.

Förderhöhe:
800 Euro – so hoch ist netto das maximale Tageshonorar, das förderfähig ist. Ein Tag hat dabei acht Arbeitsstunden. Das Nettohonorrar darf 6.000 Euro nicht übersteigen. Diese beiden Richtgrößen entscheiden wie hoch der Zuschuss ausfällt – abhängig von der Region, in der das Unternehmen zu Hause ist: Außer der Gegend um Lüneburg sind es in den alten Bundesländern 50 Prozent, einschließlich Berlin. In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschuss 75 Prozent, genauso wie in Lüneburg.

Beispiel 1:
Ein Unternehmensberater arbeitet in Düsseldorf 3 Tage. Sein Honorar beträgt 1.200 Euro / Tag. Das Gesamthonorar beläuft sich auf 3.600 Euro. Weil der Tagessatz bei 800 Euro gedeckelt ist, sind nur 2.400 Euro förderfähig – 1.200 Euro gibt es als Zuschuss (50 Prozent in den alten Bundesländern), der Eigenanteil beträgt 1.200 Euro.

Beispiel 2:
Ein Unternehmensberater arbeitet in Schwerin sieben Tage. Sein Honorar beträgt 800 Euro / Tag. Das Gesamthonorar beläuft sich auf 5.600 Euro. Der vorgegebene Tagessatz wird nicht überschritten, förderfähig ist das gesamte Honorar – 4.200 Euro gibt es als Zuschuss (75 Prozent in den neuen Bundesländern), der Eigenanteil beträgt 1.400 Euro.

Ansprechpartner:
Die Mittel für das Gründercoaching kommen aus dem "Europäischen Sozialfonds", zuständig ist in Deutschland die KfW-Mittelstandsbank. Sie hat Regionalpartner, zum Beispiel die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Handwerkskammern (HWK). Ein Gründer stellt diesen Regionalpartnern seine Geschäftsidee vor, die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für ein Coaching werden geprüft. Dort reicht der Gründer auch seinen Antrag auf Förderung ein.

Gründercoaching Deutschland: Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Die Förderung eines Gründungscoaching aus der Arbeitslosigkeit entfällt Ende 2013, das Förderprogramm läuft aus. Für Arbeitlose bleibt aber weiter die Möglichkeit des "normalen" Gründungsoaching.

Andere Fördermöglichkeiten

Neben dem Gründercoaching Deutschland gibt es noch eine Reihe weiterer Fördertöpfe, die ein Gründer nutzen kann. Hilfreich ist die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bietet Zuschüsse für die Unternehmensberatung an. Außerdem haben viele Bundesländer Förderprogramme aufgelegt, um das Coaching von Gründern finanziell zu unterstützen. Hier zwei Beispiele aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Beispiel Nordrhein-Westfalen: Gründungsberatung

Zielgruppe:
Gründer, bzw. Personen, die ein Unternehmen erwerben oder sich als tätige Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligen wollen, und zwar mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals.

Förderhöhe:
Bei einer Gründung werden bis zu vier Tage Beratungsleistung gefördert, bei einer Betriebsübernahme sind es sechs Tage (in zwölf Monaten). Der Zuschuss für die Beratung beträgt 50 Prozent eines Tagessatzes (maximal 400 Euro).
Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage 90 Prozent des Tagessatzes (maximal 720 Euro). Der Eigenanteil beträgt zudem (mindestens) 50 Euro. Mehr Infos dazu gibt es hier.

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Ein Beitrag von Ingo Leipner (Stand 2012)

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