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Arbeitsagentur

Betriebsnummern-Service der Bundesagentur

Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, wenn Sie Arbeitnehmer/innen beschäftigen und Ihren Betrieb dort anmelden. Die Betriebsnummer muss in die Versicherungsnachweise der Arbeitnehmer/innen eintragen werden.

Auch wenn ein schon bestehender Betrieb übernommen wird, muss eine eine neue Betriebsnummer beantragt werden, da diese an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist. Gleichzeitig erhält man auch ein "Schlüsselverzeichnis" über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigt werden.

Was ist eine Betriebsnummer?

Die Betriebsnummer ist Grundlage für die Meldung zur Sozialversicherung, die der Arbeitgeber einmal im Jahr für seine Beschäftigten abgeben muss. Sie ist ein Identifikationsmerkmal für den Namen, die Anschrift und die vom Betriebsnummern-Service bestimmte Wirtschaftsklasse eines Betriebes. Sie besteht aus acht Ziffern.

Wann wird eine Betriebsnummer benötigt?

  • Wenn ein Betrieb mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, braucht er zur Anmeldung bei der Krankenkasse eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt. Grundsätzlich benötigt also jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, eine Betriebsnummer.
  • Auch müssen geringfügig Beschäftigte (unter 400 Euro im Monat) bei der Krankenkasse angemeldet werden. Daher benötigen auch Arbeitgeber mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten eine Betriebsnummer.
  • Auch wenn ein schon bestehender Betrieb übernommen wird, muss eine neue Betriebsnummer beantragt werden, da diese an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, es dem Betriebsnummern-Service mitzuteilen, wenn sich die Anschrift, die Unternehmensform, der wirtschaftliche Schwerpunkt oder die Inhaber ändern.

Wozu wird die Betriebsnummer benötigt?

  • Arbeitgeber (Betriebe, Vereine, Verwaltungen etc.) benötigen für ihre Meldungen zur Sozialversicherung, die einmal pro Jahr abgegeben werden muss, eine Betriebsnummer. Mit dieser Nummer werden die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgerechnet.
  • Ohne Betriebsnummer ist keine Anmeldung zur Sozialversicherung möglich.
  • Außerdem ist die Betriebsnummer erforderlich, um Beschäftigte bei den Krankenkassen an- und abzumelden.
  • Auch für betriebsbezogene Arbeitsgenehmigungen oder für Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft ist die Betriebsnummer wichtig.
  • Die Betriebsnummer hat noch eine weitere Funktion: Sie dient als Schlüssel für die Beschäftigtenstatistik. Dadurch werden Aussagen zur Beschäftigungssituation in den einzelnen Wirtschaftszweigen, Regionen und weiteren Merkmalen möglich.

Wer vergibt die Betriebsnummer?

Die Zuteilung der Betriebsnummer sowie die Erfassung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Betriebsdaten erfolgt durch den Betriebsnummern-Service. 

Kontaktdaten des Betriebsnummern-Services: 

Adresse:
Eschberger Weg 68
66221 Saarbrücken

Tel: 0180-1664466 (3,9 Cent/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten andere Tarife.)
Fax: 0681/849-499
www.arbeitsagentur.de

Die Vergabe der Betriebsnummer ist kostenlos.

Folgende Angaben sind wichtig für die Beantragung:

  • Firmenanschrift
  • Firmenname
  • Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail Adresse
  • Name des Ansprechpartners für den Betriebsnummern-Service
  • genaue Bezeichnung der Branche, in der die Firma tätig wird.

Schlüsselverzeichnis

Mit dem Schlüsselverzeichnis werden gegenüber der Krankenkasse verschlüsselte Angaben über ausgeübte Tätigkeit, die Stellung im Beruf und die Ausbildung der Beschäftigten gemacht.

Weitere Informationen bei der BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT


Stand: 2018

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