Für die Unternehmensgründung – zu welchen Ämtern und Behörden müssen Sie gehen?

Wenn Sie im Besitz einer genialen Idee sind, auf die die Welt nur gewartet hat, können Sie leider nicht sofort damit loslegen, diese Idee auch unter die Leute zu bringen. Ein Unternehmen zu gründen, setzt einige Schritte im Vorfeld voraus: einen guten Businessplan zum Beispiel oder die Kapitalbeschaffung. Aber auch noch nach der Gründung: Einer dieser Schritte ist der Gang zu den verschiedenen Ämtern und Behörden.

2018 wurden in Deutschland über eine halbe Million Unternehmen und Betriebe gegründet, davon fast 170.000 Kleinstunternehmen und über eine Viertelmillion Nebenerwerbsbetriebe. Dabei ist das Gründen in Deutschland im weltweiten Vergleich gar nicht so einfach. In einer Studie der Weltbank belegt das Land lediglich den 125. Platz von 190 Ländern. Von der deutschen Platzierung sollten Sie sich dennoch nicht abhalten lassen: Während beim Spitzenreiter Neuseeland die Gründung eines Unternehmens ungefähr einen halben Tag dauert, sind es in Deutschland schon acht Tage. Im Vergleich mit dem Schlusslicht Venezuela, bei dem mit 230 Tagen zu rechnen ist, ist die investierte Zeit, in der Sie sich mit Anträgen beschäftigen müssen, aber doch überschaubar.

Der Unternehmensgründung geht meist eine Idee voraus, der, bevor sie endlich in die Tat umgesetzt und auf den Markt gebracht werden kann, zahlreiche Schritte folgen, vom Businessplan über die Finanzierung hin zur Marktanalyse, bis endlich der Startschuss für das Unternehmen fällt. Wenn Sie sich selbstständig machen und ein eigenes Unternehmen gründen wollen, sollten Sie sich ausgiebig mit den einzelnen Schritten vertraut machen, mehr dazu finden Sie hier. Doch auch nach der Gründung kommt noch Arbeit auf Sie zu, wie etwa der ungeliebte Ämter- und Behördengang.

Das Finanzamt

Am Finanzamt kommt niemand vorbei, der sich selbstständig machen möchte. Das gilt auch, falls Sie kein Gewerbe starten und stattdessen als Freiberufler arbeiten. Als Freiberufler haben Sie es relativ einfach: Sie müssen lediglich innerhalb eines Monats beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen, indem Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen, unter Umständen müssen Sie sich noch bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder in der Standeskammer anmelden (s. u.). Achtung: Es gibt Rechtsformen, die eine Anmeldung beim Gewerbeamt auch für Freiberufler erfordern – z. B. wenn Sie eine GmbH gründen. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie ein Gewerbe gründen, denn da führt Sie der erste Gang zum Gewerbeamt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender gelten, sollten Sie sich vorher informieren. Hier kann der Besuch des Finanzamts hilfreich sein.

Das Gewerbeamt

Sie gehören nicht zu den Freiberuflern? Dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Das tun Sie beim Gewerbeamt, das daraufhin alle weiteren Behörden wie das Finanzamt, das Ordnungsamt, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, aber auch die Berufsgenossenschaft informiert. Hier müssen Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Je nach Gewerbe müssen Sie bestimmte Unterlagen mitbringen, z. B. Ihre Handwerkskarte, wenn Sie im Handwerk tätig sind, oder einen Handelsregisterauszug, wenn Sie eine Kapitalgesellschaft oder oHG gründen. Dazu fallen Gebühren zwischen 10 und 40 Euro an. Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein. Wie das Finanzamt, an das Sie regelmäßig Steuern zahlen müssen, verschwindet auch das Gewerbeamt nicht aus Ihrem Leben als Gewerbetreibender. Das hört sich jedoch schlimmer an, als es ist: Treten Änderungen in Ihrem Gewerbe auf, etwa wenn Sie eine Zweigstelle eröffnen, müssen Sie diese dem Gewerbeamt mitteilen.

Weitere Ämter und Behörden

Finanz- und Gewerbeamt sind die beiden Ämter, die alle bzw. einen Großteil der Selbstständigen betreffen. Doch es sind nicht die einzigen, zu denen ein Gang nötig werden kann. Weitere Ämter sind:

  • Agentur für Arbeit:
    Sofern Sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind, können Sie sich hinsichtlich einer Existenzgründung beraten lassen und eventuell einen Gründungszuschuss beantragen.
    Beabsichtigen Sie hingegen, in Ihrem Unternehmen Angestellte zu beschäftigen, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur melden und eine Betriebsnummer beantragen.
  • Berufsgenossenschaft:
    Für die meisten Selbstständigen, ob nun Gewerbetreibender oder Freiberufler, ist auch eine Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung, verpflichtend. Es gibt Ausnahmen, allerdings nur wenige. Auch Mitarbeiter müssen Sie anmelden.
  • Gesundheitsamt:
    Eröffnen sie beispielsweise ein Restaurant, müssen Sie das dem Gesundheitsamt mitteilen. Neben Unternehmen in der Gastronomie gilt das auch für den Lebensmittelverkauf, Arztpraxen und Heilpraktiker wie bei der Kinderbetreuung.
    Angestellte im Bereich Gastronomie und Lebensmittelverkauf müssen Sie ebenfalls beim Gesundheitsamt melden.
  • Handwerkskammer:
    Sofern Sie ein Handwerk oder ein handwerkähnliches Gewerbe gründen, ist es für Sie Pflicht, sich in der Handwerkskammer anzumelden.
  • Industrie- und Handelskammer:
    Gleiches gilt für die Industrie- und Handelskammer. Wenn sie ein Gewerbe gründen, ist ein Mitgliedschaft für Sie verbindlich (Ausnahmen sind neben dem Handwerk auch die Landwirtschaft). Die Anmeldung erfolgt automatisch durch das Gewerbeamt.
    Sollten Sie Ihr Unternehmen im Ausland gründen oder dort eine Zweigstelle eröffnen, ist die Auslandshandelskammer Ihr Ansprechpartner.
  • Krankenkasse:
    Machen Sie sich selbstständig, müssen Sie das Ihrer Krankenkasse melden. Sie haben als Selbstständiger die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse. Hier gilt es abzuwegen. Sind Sie als Freiberufler in einer künstlerischen Branche unterwegs (z. B. als Journalist oder Musiker) könnte es für Sie sinnvoll sein, sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu melden. Diese deckt neben der Kranken- und Pflegeversicherung nämlich auch noch die Rentenversicherung ab.
  • Partnerschaftsregister:
    Sofern Sie mit anderen eine Partnerschaftsgesellschaft gründen, müssen Sie diese hier registrieren lassen.
  • Patentamt:
    Falls Sie Ihre Idee schützen möchten, sollten Sie beim Patentamt vorstellig werden.
  • Standeskammer:
    Für manche Freiberufler ist eine Anmeldung bei der jeweiligen Kammer Pflicht. Das betrifft u. a. Anwälte, Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
  • Versorgungswerke:
    Sie sichern die Altersvorsorge von einigen Freiberuflern. So sind beispielsweise Steuerprüfer zu einer Mitgliedschaft verpflichtet.

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