<Themensammlung Steuerrecht

Die Umsatzsteuersätze schnell erklärt:

Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Deutschland?

Eine der wichtigsten Fragen für Selbstständige: Muss ich auf meine Rechnung keine, 7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer aufschlagen? Alle Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer, grundsätzlich auch alle bei vollem Regelsteuersatz den 19 Prozent. Bestimmte Umsätze sind jedoch begünstigt und unterliegen einem ermäßigten Steuersatz von 7%. Wenige Umsätze sind komplett befreit. Die Umsatzsteuer wird auch im Volksmund Mehrwertsteuer (MwSt.) genannt.

Das sind die Ausnahmen mit 7% dem ermäßigtem Steuersatz

Zu den Ausnahmen zählen:

  • Futtermittel sowie land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. lebende Tiere, Getreide, Obst, Gemüse, Holz, Düngemittel, Pflanzenlieferung durch eine Gärtnerei)
  • Lebensmittel außer Produkte wie Säfte, Alkohol und Umsätze von Restaurants oder Cafés
  • Abgabe/Anlieferung von Speisen durch Imbissbuden, Partyservice, Catering, Mahlzeitdienste ohne zusätzliche Dienstleistung
  • Erzeugnisse von Verlagen, Druckereien, grafischen Gewerbe (z.B Bücher und Zeitschriften, alles mit eigenem Urheberrecht)
  • Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
  • Leistungen von Zahntechnikern, orthopädische Hilfsmittel und Körperersatzstücke
  • Übertragung von Urheberrechten (z.B. Werken von Schriftstellern, Journalisten, Pressediensten, Grafikern, Designern, Übersetzer, Kameramänner)
  • Lieferung von Trinkwasser
  • Taxifahrten bis zu einer Strecke von 50 km

Beispiele:

  1. Bei der Abgabe von Speisen in Imbisslokalen zum Mitnehmen müssen 7 Prozent gezahlt werden. Werden die gleichen Speisen vor Ort gegessen, sind 19 Prozent fällig.
  2. Reine Speisenlieferung eines Caterer mit 7 Prozent, bei gleichzeitigem Verleih von Geschirr 19 Prozent.
  3. Taxifahrt von48 Kilometern 7 Prozent, Taxifahrt von 75 Kilometern 19 Prozent
  4. Druck von Werbeflyern 19 Prozent, Gestaltung des Flyers 7 Prozent
  5. Schaffung von urheberrechtlich geschützten Werken und der Überlassung zur Nutzung, z. B. Werbetexte, Filme, Logos, gestaltete Websites, Computerprogramme
  6. Fotos normal mit 7 Prozent, außer er verkauft z. B. bei Hochzeiten nur Abzüge und keine Veröffentlichungsrechte

Gemischte Leistungen

Wer leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, zum Pauschalpreis erbringt, muss die Mehrwertsteuer nach der Hauptleistung berechnen. 

Steuersätze bei Auslandsbezug

Steuer bei Einfuhr von Waren aus dem Ausland: Bei Wareneinfuhr von Waren aus dem EU-Ausland fällt keine Umsatzsteuer an. Aufgrund des Binnenmarktes können die Waren steuerfrei über die Grenze gebracht werden. Die Abgabe der Umsatzsteuer erfolgt anschließen über die Anlage UR der Umsatzsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt, dafür ist aber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer notwendig.

Bei Wareneinfuhr aus Ländern, die nicht zur EU gehören, muss der ausländische Lieferant die Rechnung netto, also ohne ausländische Mehrwertsteuer stellen. Auf den Nettopreis wird dann die deutsche Mehrwertsteuer als Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Diese Einfuhrumsatzsteuer kann als Vorsteuer ganz normal geltend gemacht werden.

Lieferungen ins EU-Ausland:

Lieferungen innerhalb der Europäischen Union gelten als umsatzsteuerfreier Umsatz mit Vorsteuerabzg. Die Dienstleistung eines deutschen Unternehens ist in dem Land umsatzsteuerpflichtig, in de sie erbracht wird.

In Deutschland sind folgende Umsätze von der Umsatzsteuer befreit:
  • Auslandslieferung
  • Innergemeinsachftliche Lieferungen (da im EU-Ausland versteuer)
  • Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker
  • Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler
  • Umsätze aus der Veräußerung sowie der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
  • Verschiedene Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr, z. B. Gewährung und Vermittlung von Krediten

Die Umsatzsteuer ist also grundsätzlich auf alle Waren und Leistungen zu erheben. Es ist eine indirekte Steuer, die nur der Verbraucher zahlt. Unternehmer können die Vorsteuer von ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen. Für sie ist die Umsatzsteuer und Vorsteuer nur ein durchlaufender, kostenneutraler Posten. In bestimmten Abständen meldet der Unternehmer die Differenz aus Umsatz-und Vorsteuer mit der Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt. Daraus ergeben sich Zahlungen an das Finanzamt (mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer) oder Zahlungen vom Finanzamt (mehr Umsatzsteuer als Vorsteuer).

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