Was genau bedeutet vertragliche Haftung und wann tritt sie ein?

Kommen Handelsbeziehungen jeglicher Art zustande, müssen die Rahmenbedingungen in korrekt formulierten Verträgen festgehalten werden. Neben dem eigentlichen Gegenstand des Vertrags spielt die Frage der Haftung eine wesentliche Rolle, die vertraglich bindend vereinbart wird. Passen Selbstständige bei diesem wichtigen Vertragspunkt nicht auf, kann es leicht passieren, dass persönlich oder aber mit dem eigenen Firmenvermögen für Schäden Dritter gehaftet werden muss.

Definition: Was bedeutet vertragliche Haftung?

Die vertragliche Haftung reguliert Schäden aus Rechtsgüterverletzungen und greift bei Verstößen gegen vertraglich vereinbarte Interessen der Vertragsparteien untereinander. Zwischen dem rechtswidrigen Verhalten und dem entstandenen Schaden muss ein Zusammenhang erkennbar sein.

Juristisch einwandfrei aufgesetzte Verträge sind eine wichtige Geschäftsgrundlage

Manager und Firmeninhaber, die regelmäßig mit Verträgen zu tun haben, können sich bei lexware über die vertragliche Haftung zunächst einmal umfassend rund um das vielschichtige Thema kundig machen. Haftungsfragen lassen sich vom Laien nicht immer zutreffend aus einem abgeschlossenen Vertrag herauslesen, da die juristischen Formulierungen zum einen meist überaus komplex sind, zum anderen aber auch präzise und korrekt abgefasst sein müssen. Fehlen wichtige Bestandteile in einem Vertrag, kann diese Frage der Haftung leicht falsch interpretiert werden. Sind gar Klauseln in einem Vertrag enthalten, die den gesetzlichen Bestimmungen entgegensprechen, kann der ganze Vertrag hinfällig werden.

Achtung: In diesen Fällen wird ein Vertrag unwirksam!

Verbietet beispielsweise ein Vermieter komplett die Haustierhaltung, ist dies nach gültiger Rechtslage nicht zulässig. Werden Rechte durch einen Vertrag eingefordert, die laut Gesetz bei der Gegenseite liegen, können die vertraglich geschlossenen Vereinbarungen dennoch für alle Seiten bindend sein. Bei ungültigen Klauseln verliert nicht nur ein einzelner Vertragspunkt seine Wirksamkeit, sondern die gesamte vertragliche Vereinbarung kann ungültig werden. Um diesem schwerwiegenden Fall vorzubeugen, sollten Sie jeden Ihrer Verträge mit der salvatorischen Klausel schließen. Ist diese enthalten, können einzelne Gegenstände aus einem Vertrag durchaus wirksam bleiben, falls sich Passagen finden, die mit der aktuell gültigen Rechtslage nicht vereinbar sind. Es werden dann nur die fehlerhaft formulierten Vertragspunkte unwirksam, während alle übrigen Vereinbarungen ihre bindende Gültigkeit für die Vertragsparteien beibehalten.

Was ist die salvatorische Klausel und wie wird sie ökonomisch formuliert?

Wie die meisten der juristischen Fachbegriffe hat die salvatorische Klausel ihren Ursprung in der lateinischen Sprache und bedeutet ins Deutsche übersetzt so viel wie bewahrend oder erhaltend (lat. = salvatorius). Die salvatorische Klausel sollte am Vertragsende stets so formuliert werden, dass alle gültigen Vertragsregelungen zur Anwendung kommen, falls sich Teilnichtigkeiten im Vertrag finden. An die Stelle einer mit dem Gesetz nicht zu vereinbarenden Formulierung kann bei richtig formulierter salvatorischer Klausel dann diejenige Vorschrift treten, die dem eigentlichen Vertragspunkt am nächsten steht. Besonders günstig ist es dabei für Unternehmer, auch die wirtschaftlichen Interessen angemessen in der salvatorischen Klausel zu formulieren.

Wird die salvatorische Klausel also unzureichend formuliert, bleibt ein fehlerhafter Vertrag zwar in vielen Punkten gültig, dennoch kann es Einbußen für eine Vertragspartei geben, die sich leicht durch die richtige Gestaltung der Ausformulierung vermeiden lassen.

Mögliche Haftungsfälle aus der Praxis

Tritt ein Schaden ein, kann immer dann eine Person haftbar gemacht werden, wenn ein Vertrag im Vorfeld nicht ausreichend konzipiert wurde. Kaufen Sie beispielsweise eine neue Software, kann der Hersteller belangt werden, wenn Sie nach der Installation wichtige Daten von Ihrer Festplatte verlieren. In diesem Fall ist es wichtig, durch ein verkauftes Programm herbeigeführte Schäden an der Hardware der Kunden durch eine entsprechende Vertragsklausel auszuschließen.

Bei der Haftung wird zumeist im Vertrag die Vorgehensweise bei Erstattungen oder Gegenleistungen geregelt. Aus Kulanz kann eine Vertragspartei nachträglich aber auch immer zugunsten der anderen Vertragspartei entscheiden und somit vom Vertrag abweichen, ohne dass dieser ungültig würde.

Bei einem Fehlverhalten im beruflichen oder privaten Sinne können sich ebenfalls Verantwortlichkeiten ergeben, die entsprechend ausgeglichen werden müssen. Juristen entscheiden bei Vertragsstreitigkeiten zunächst, ob ein Vorsatz zu erkennen ist – ob ein eingetretener Schaden also billigend in Kauf oder sogar mutwillig herbeigeführt wurde.

Praxisbeispiel, in dem eine vertragliche Haftung eintritt & Regresspflicht

Erreicht ein online bestelltes, versichertes Paket nicht seinen Zielort, steht zunächst der Verkäufer in der Pflicht des Schadensersatzes. Dies ist im Kaufvertrag geregelt, ein Käufer hat mit der pünktlichen Bezahlung einer Ware alle seine vertraglichen Pflichten erfüllt. Hat der Verkäufer nun einen Nachweis, dass er ebenfalls vertraglich absolut korrekt gehandelt hat – nämlich die Waren versichert mit einem Paketdienstleister seiner Wahl an den Kunden zu schicken – kann der Paketdienstleister im Falle von Beschädigungen oder Verlust auf dem Postweg haftbar gemacht werden. Ein Verkäufer wird somit von seiner vertraglichen Haftbarkeit entbunden, den eingetretenen Schaden muss in diesem Fall der Paketdienstleister übernehmen. Für die Wiedergutmachung kommen mehrere Lösungsmöglichkeiten infrage, so könnte beispielsweise ein neuer Artikel versandt oder aber der volle Kaufpreis inkl. Versandkosten zurückerstattet werden.

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