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Urheberrecht & Copyright

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht stellt den Schutz des geistigen Eigentums sicher. Das bedeutet, dass die Urheber von literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Werken für ihre Werke nach Maßgabe des Gesetzes Schutz genießen. Durch das Urheberrecht ist der Urheber eines Werkes vor einer unerlaubten wirtschaftlichen Verwertung seiner schöpferischen Leistungen und vor Verletzung seiner ideellen Interessen am Werk geschützt. Festgehalten sind diese Bestimmungen im sogenannten Urheberrechtsgesetz (vergleiche §1 UrhG).


Mit der persönlichen geistigen Schöpfung eines Werkes durch den Urheber entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch; es ist eigentlich nicht nötig, das Werk zusätzlich in ein öffentliches Register einzutragen. (warum dies aber dennoch ratsam sein kann, lesen Sie hier.)

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (siehe §64 UrhG) und geht mit seinem Tod auf seinen Erben über (§28 UrhG).

Für wen ist das Urheberrecht wichtig?

Das Urheberrecht ist für alle diejenigen von besonderer Bedeutung, die kreativ und/oder schöpferisch tätig sind, zum Beispiel Fotografen, (Web-) Designer, Werbetexter und Architekten. Neben Autoren und Journalisten betrifft es außerdem Programmierer, Erfinder und Gründer. Auch kreative Unternehmen, wie etwa Designbüros oder Werbeagenturen, sollten ihr geistiges Kapital schützen.

Schutzgegenstände

Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere (siehe auch §2 UrhG):

  1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
  2. Werke der Musik
  3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst
  4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke
  5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden.
  6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden.
  7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen

Damit das Werk zu den Schutzgegenständen gezählt wird, muss die geistige oder künstlerische Leistung außerdem eine angemessene Schöpfungshöhe aufweisen, sie muss also individuell genug sein.

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