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Standardschreiben & Verträge

Wann die Nutzung von Standardschreiben und Musterverträgen sinnvoll ist

Für Standardgeschäfte empfiehlt sich die Verwendung von Standardschreiben, also Vorlagen, die einmal auf die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst worden sind und nun ohne weiteres verwendet werden können - Standardschreiben, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Musterverträge.


Während Standardschreiben der Effizienz der Geschäftskorrespondenz und der Gleichbehandlung der Kundschaft dienen, sind Formulierungen die einen rechtlichen Hintergrund haben beziehungsweise rechtliche Wirkung auslösen mit größerer Vorsicht zu genießen.

Beratung bei der Erstellung von Standarschreiben und Musterverträgen suchen

Viele Verträge und AGB, werden von Laien gestaltet, umgestaltet, angepasst und "verbessert" und sind im Ergebnis nur zu Rechtsunsicherheit, Regelungslücken und oft teuren Missverständen führen. Auch der Verwendung von "Musterformularen" sollte mit Zurückhaltung begegnet werden - auch wenn der Herausgeber von einfacher Anpassung und leichter Verwendbarkeit spricht.

Leider entspricht es immer noch der Praxis, dass der Rechtsanwalt aus Angst vor Kosten erst dann eingeschaltet wird, wenn das Kind nicht nur in den Brunnen gefallen ist, sondern auch sämtliche Wiederbelebungsversuche erfolglos geblieben sind. Dabei könnten ungefähr 80 Prozent der Prozesse vermieden werden, wenn im Vorfeld hierauf von beiden Seiten professionell hingewirkt worden wäre.

Während viel Wert auf eine möglichst steueroptimierte Gestaltung gelegt wird, wird das viel teurere Risiko der Haftung regelmäßig sträflich vernachlässigt

Haftungsfragen sind Sache einer professionellen Rechtsberatung. Hierfür sind Steuerberater, Versicherungsmakler oder Bankberater nicht ausgebildet.

Überlegen Sie sich also gut, welche Verträge Sie in Ihrem Betrieb regelmäßig brauchen und lassen Sie sich dann auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Muster von einem Rechtsanwalt erstellen und sich von diesem auch gründlich in die Verwendung einweisen. Nur wenn Sie die Klauseln verstehen, können Sie gegebenenfalls mit Ihren Vertragspartnern über sie verhandeln.

Lassen Sie regelmäßig diese Unterlagen auch kontrollieren, ob sie noch der aktuellen Entwicklung in Rechtsprechung und Gesetzgebung entsprechen.

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