Ratgeber zum Thema Franchiserecht

Franchising - Worum gehts?

Franchising bietet Unternehmern und Unternehmen die Möglichkeit gemeinsam erfolgreich zu sein. Trotzdem darf man nicht denken, dass Franchising ein Selbstläufer ist. Es gibt viele wichtige Details, welche beachtet werden müssen. Unser Ratgeber gibt Tipps für Gründer und Unternehmer, welche sich für das Franchising-System interessieren.


Zunächst einmal die Frage: Was für Vorteile ergeben sich eigentlich für den Franchisenehmer?

  • Kreditwürdigkeit bei Banken höher
  • (Erprobtes) Geschäftskonzept und (funktionierendes) System ermöglichen einfacheren Einstieg
  • Lokales Monopol
  • Günstigere Einkaufspreise
  • Kontrolle und Verbesserungsmaßnahmen des Franchisegebers
  • Leistungsverbesserung durch Schulungen

Natürlich profitiert der Franchisegeber auch:

  • Aufwand ein komplexeres Filialsystem aufzubauen entfällt
  • wirtschaftliches Risiko gering
  • deutlich schnellere Expansion
  • Aufbau eines großen Lieferanten-Netzwerks

Die typischen Franchising-Typen

  • Vertriebsfranchising Verkauf von Waren unter Firmennamen des Franchise-Gebers. Waren werden von Franchise-Geber oder Dritten hergestellte (Beispiel: Baumarkt)
  • Produktfranchising Franchise-Nehmer stellt Waren im Auftrag und nach Anweisung vom Franchise-Geber her. Vertrieb erfolgt im Namen des Franchise-Gebers (Beispiel: Limonadenabfüllung)
  • Dienstleistungsfranchising Franchise-Geber gibt Know-how, Namensrechte, Marke oder Handelsnamen an Franchise-Nehmer.
    Franchise-Nehmer muss im Gegenzug festgelegte Bestimmungen, Vorgaben und Arbeitsabläufe zu übernehmen und auszuführen. (Beispiel: Fast-Food-Kette)

Genaue Definition der Rechte und Pflichten

Franchise-Nehmer sollten sich von Anfang an im Klaren sein, welche Pflichten auf sie zukommen aber auch welche Rechte sie haben. Nicht selten läuft die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien nämlich in die völlig falsche Richtung, weil die Vertragsklauseln ungenau formuliert sind oder einfach unterschätzt werden. Zu den Rechten zählen beispielsweise, dass Franchise-Nehmer das Recht auf den Erhalt von Informationen haben. Der Franchising-Geber muss dem Franchising-Nehmer ein sogenanntes „System-Handbuch“ zur Verfügung stellen. Dieses umfasst folgende Punkte:

  • Ideologie und Strategie des Unternehmens
  • Geschäftspraktiken sowie Erfolgsrezepte im Konkurrenz-Kampf
  • Organisation und Ablauf der verschiedenen kontrollierenden und ausführenden Mechanismen
  • Konzeptions- und Umsetzungsplan für die effektive Zusammenarbeit von Franchising-Nehmer und Franchising-Geber

Das Systemhandbuch legt Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen fest. Ein qualitativ ausgearbeitetes System-Handbuch ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit unverzichtbar und stellt auf organisatorischer Ebene das Grundgerüst eines jeden Franchising-Unternehmens dar. Die Ausarbeitung muss dementsprechend sorgfältig erfolgen.

Unterschiede von Franchising zu anderen Vertriebsformen

Neben Franchising gibt es für Unternehmer auch andere Möglichkeiten, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Um sicher zu sein, sollten Unternehmer die Unterschiede von Franchising zu anderen Vertriebsformen kennen und sich deshalb fragen: Was genau hebt Franchising von den gängigen Vertriebsformen ab?
Bei einem Filialsystem unterliegen die Mitarbeiter der Außenstelle der Zentrale, genauso wie der Filialleiter. Dieser ist genauso Angestellter der Firmenzentrale. Franchising-Nehmer hingegen sind selbstständig und nicht beim Franchising-Geber angestellt.

Bei Lizenzverträgen hingegen vergibt der Lizenzinhaber Rechte zur Nutzung von Marken, Patenten und Namen. Der Unterschied zum Franchising: Ein Lizenzvertrag beinhaltet kein Marketingkonzept.

Das Vertragshändlersystem ermöglicht es, vom Vertragspartner hergestellte Produkte zu verkaufen. Auch hier fehlt es aber im Gegensatz zum Franchising-System, an einer strukturierten Organisation und einem ausgeklügelten Marketingkonzept. All das muss erst einmal selbstständig entwickelt werden.

Der Alleinvertriebsvertrag gleicht dem Vertragshändlersystem. Der einzige Unterschied ist, dass hier ein regionales Verkaufsmonopol für den Verkauf der Vertragsgüter gegeben wird.

Rechtliche Bestimmungen

Eine gesetzliche Definition von Franchising findet sich nicht im deutschen Recht. Wichtig ist daher zu wissen, dass der Franchisenehmer die Güter oder Dienstleistungen des Franchisegebers als rechtlich selbständiger Unternehmer verkauft.

Der Franchisegeber verlangt die ausgehandelten Gebühren. Für die Vereinbarung derartiger Verträge gelten daher die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

Fazit
Im Gegensatz zu den anderen Vertriebsformen haben Selbstständige als Franchise-Nehmer immer einen Ansprechpartner (Franchise-Geber) und profitieren durch diesen: Schulungen und Weiterbildungen werden vom Franchise-Geber organisiert, Prozessabläufe kontrolliert/optimiert, Lieferanten-Netzwerk zur Verfügung gestellt und Marketingstrategien entwickelt. Franchising eignet sich also nicht für Menschen, welche ihre Kreativität im „eigenen“ Laden ausleben möchten. Das meiste wird vom Franchise-Geber festgelegt.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline, Nürnberg

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