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Schiedsklauseln - Eine gute Alternative

Schiedsklauseln beziehungsweise Schiedsgerichtsverfahren sind eine effektive Methode, um auftretende Probleme zwischen Vertragsparteien zu beseitigen, ohne dass ein staatliches Gericht angerufen werden muss. Inzwischen sehen zahlreiche Unternehmen die Anrufung eines Schiedsgerichtes als eine gute Alternative zum staatlichen Gerichtsprozess.

Was ist eine Schiedsklausel?

Eine Schiedsklausel ist eine international anerkannte Klausel, die zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vertragspartner herangezogen werden kann. Durch die Aufnahme dieser Klausel entschließen sich die Vertragspartner freiwillig für das private Schiedsgerichtsverfahren. Die staatliche Gerichtsbarkeit wird somit aus dem Vertragsverhältnis ausgeschlossen und die Entscheidungen einem Schiedsgericht überlassen.

Die Schiedsvereinbarung muss schriftlich erfolgen und kann auch zu einem bereits geschlossenen Vertrag hinzugefügt werden. Sie kann auch bei bereits entstandenen Konflikten zwischen den beiden Parteien nachträglich vereinbart werden. Auch können einzelne Regelungen des Schiedsgerichtsverfahrens ausgeschlossen werden.

Der Schiedsklausel wird meist die Unterwerfungsklausel angefügt, d. h. die Erklärung, dass die Parteien sich dem üblichen Verfahren unterwerfen und die Entscheidung als bindend anerkennen.

Wie sieht eine Schiedsklausel aus und was sollte sie beinhalten?

Ein oftmals genutztes Schiedsgericht in Deutschland ist die "Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)". Sie schlägt für eine Schiedsklausel folgenden Wortlaut vor: "Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag (...genaue Bezeichnung des Vertrages mit Datum...) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieser Schiedsvereinbarung mit bindender Wirkung für die staatlichen Gerichte entscheiden."

Zudem sollte in der Schiedsklausel auch die Wahl des Schiedsortes, die Anzahl der Schiedsrichter und die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens festgelegt werden. 

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