Weiterbildung vom Arbeitsamt trotz Job – so geht es

Geförderte Weiterbildungen an der Social Media Akademie

Weiterbildungen sind teuer, lebenslanges Lernen, muss man sich leisten können. So denken viele, doch es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich Seminarkosten bezuschussen zu lassen oder Weiterbildungen komplett bezahlt zu bekommen, selbst für Arbeitnehmer.

Fördermöglichkeiten vom Arbeitsamt für Unternehmen

Arbeitgeber investieren in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Müssen sie auch, denn der digitale und wirtschaftliche Fortschritt würde sie sonst rasant überholen. Die Basis muss wissen, wie Maschinen funktionieren und mit der Digitalisierung umgehen können.

Für Unternehmen gibt es diverse Möglichkeiten, Förderungen für Mitarbeiter Weiterbildungen zu erhalten. Das Qualifizierungschancengesetz und die Kurzarbeiterregelungen enthalten mehrere Förderprogramme. Dabei können insbesondere kleine Unternehmen von Förderungen bis zu 100% profitieren! Die Anträge für Fördergelder müssen durch den Arbeitgeber gestellt werden. Höhe und Förderdauer hängen von den Voraussetzungen im Betrieb, aber auch von den individuellen Situationen der Mitarbeiter ab, die weitergebildet werden sollen.

Als Arbeitnehmer ist es gut, dem Vorgesetzten seine Weiterbildungswünsche mitzuteilen. Zum einen begünstigen Personalentwicklungspläne die Förderungen noch und zum anderen können Arbeitnehmer sich fortbilden, ohne selbst bezahlen zu müssen.

Besondere Förderung in Kurzarbeit

Mitarbeiter die in Kurzarbeit sind, werden ganz besonders gefördert. Unternehmen nutzen dies nicht erst seit der Coronapandemie, um ihr Personal auf den aktuellsten Wissensstand bringen zu lassen. Die Kurzarbeit ist doppelt günstig für Weiterbildungen, weil sie den Mitarbeitern auch Zeit gibt, sich zu qualifizieren und zu lernen. Berufsbegleitende Lehrgänge neben einem Vollzeitjob zu besuchen, sind sehr stressig und die Lernerfolge mühsam zu erkämpfen. Mit Freistellung und reduzierter Arbeitszeit, sind private und berufliche Pflichten und die Weiterbildung gut unter einen Hut zu bringen.

Tipp: Ansprechpartner für Unternehmen ist der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen.

Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

Die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer sind ebenfalls im Qualifizierungschancengesetz geregelt. Je nach Qualifikation, kann es hier Aufstiegsförderungen oder einen Bildungsgutschein geben. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind ebenfalls Bildungsangebote nutzbar.

Während der Bildungsgutschein u.a. für längerfristige Fortbildungen mit Berufsabschlüssen oder Zertifikaten ausgestellt wird, bietet der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) die Chance, seine beruflichen Defizite auch im Kleinen gezielt auszugleichen. Dies soll Arbeitnehmer vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes schützen. Die fortschreitende Modernisierung lässt vor allem Helferstellen verschwinden. Diese sind meist von sogenannten Geringqualifizierten besetzt, die es extrem schwer haben, eine neue Stelle zu finden und sich meist auch kaum mit ihrem Verdienst das Leben eigenständig finanzieren zu können. Mit Weiterbildungen werden also die Stellen gesichert, aber auch bessere Verdienst- und im Notfall Vermittlungsmöglichkeiten geschaffen.

Wiedereinstieg nach längerer Berufsunterbrechung

Der Wiedereinstieg nach Erziehungszeit, Wehrdienst oder längerer Krankheit, erfordert oft lange Einarbeitungszeiten. Je nach Branche können sich in wenigen Monaten sehr viele Dinge verändern. Hier greifen die Förderprogramme für Unternehmen und Arbeitnehmer ebenfalls. Je nach Grund für die lange Pause, können Schulungen besucht werden, die fachlich den nahtlosen Anschluss ermöglichen. Bei Krankheit gilt es aber oft auch überhaupt erst einmal die eigenen Belastungsgrenzen auszutesten und zu schauen, ob die Arbeit langfristig ausgeübt werden kann oder nach Alternativen gesucht werden muss. Hier kooperieren die Institutionen miteinander. Rentenkassen, Arbeitskasse und Bildungsförderung der Bundeswehr sind Ansprechpartner für die Fördergelder. Nicht selten sitzen Lernende aus allen Gruppen dann zusammen in einem Seminar.

Die Bürokratie bewältigen

Fördergelder sind per se erst einmal gut. Doch die Antragstellung schreckt viele ab. Tun sich Unternehmer nicht ganz so schwer damit, Anträge auszufüllen, so stehen private Personen oft vor Hürden, die es zu bewältigen gilt.

Die Institutionen sind grundsätzlich bereit, beim Ausfüllen von Formularen zu helfen. Diverse Beratungsstellen von caritativen Trägern können ebenfalls konsultiert werden. Einige Anträge können formlos gestellt werden. Ob dies leichter fällt, hängt von den rhetorischen Fähigkeiten der Antragsteller ab. Mustertexte sind im Internet jedoch zu finden.

Ob nun Antragsformulare oder ein selbst verfasster Brief, einige Tipps haben sich in der Praxis bewährt und erhöhen die Erfolgsaussichten auf einen positiven Bescheid.

  • Schriftliche Antragstellung – nur auf schriftliche Anträge erfolgt ein schriftlicher Bescheid. Nur auf schriftliche Bescheide kann Widerspruch eingelegt werden (Rechtsmittel einlegen auf Amtsdeutsch)
  • Begründung zum Antrag – mit einer guten Begründung steigen die Chancen auf einen positiven Bescheid. Zudem wird die Bearbeitungsdauert eventuell verkürzt, weil Rückfragen unnötig werden.
  • Unterlagen persönlich abgeben und mit einem Sachbearbeiter durchgehen – fehlende Unterlagen oder falsch ausgefüllte Formularfelder können so schnell festgestellt und zeitnah eingereicht werden.
  • Daten zu konkreten Weiterbildungsangeboten beilegen – wer bereits Maßnahmenzeitpunkt, Dauer, Kosten etc. liefert, erspart den Entscheidern Recherchearbeit und signalisiert, dass die Motivation hoch ist.
  • Anträge rechtzeitig stellen – Kurse die bereits in wenigen Tagen beginnen, können nicht besucht werden, wenn die Entscheidung bis dahin nicht gefallen ist. In Ausnahmefällen können zwar schnelle Entscheidungen fallen, doch die Regel ist das nicht.
  • Wenn möglich: Schriftliche Bestätigungen von Arbeitgebern, dass die Stelle erhalten oder zugesichert wird – mit dieser Bestätigung wird den Entscheidern signalisiert, dass mit einer erfolgreichen Weiterbildung, eine Beschäftigung gesichert ist.

Achtung: Anträge immer vor Anmeldung zum Seminar stellen! Die Kosten dürfen noch nicht entstanden sein, was sie aber wären, wenn der Teilnehmer sich bereits verbindlich angemeldet hat.

Der Rechtsanspruch

Zwar sind die Förderprogramme im Qualifizierungschancengesetz verankert, trotzdem ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch auf Bildungs- oder Vermittlungsgutscheine. Sie sind sogenannte Kann-Leistungen und die Entscheidung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Darum ist es so wichtig, den Antrag gut zu begründen.

Positiv entschieden werden vor allem Anträge, die darlegen, dass bestimmte Bildungsangebote den Arbeitsplatz erhalten oder dazu führen, langfristig seinen Lebensunterhalt selbstständig erarbeiten zu können. Staatliche Förderungen sollen dazu dienen, den Leistungsbezug zu vermeiden, zu beenden oder zu verkürzen.

Auch wenn kein Rechtsanspruch besteht, ist ein Widerspruch möglich. Nach Ablehnung eines Widerspruchs kann auch geklagt werden. Wie zielführend das ist, hängt davon ab, ob der Kurs wiederholt angeboten wird oder vorbei ist. In der Praxis ist es so, dass abschlägige Bescheide sehr genau geprüft werden und die Entscheider sich bei einem Widerspruch oft bereits umstimmen lassen, weil sie befürchten, dass in einem gerichtlichen Verfahren, die Entscheidung nicht Bestand hat. Denn trotz Kann-Leistung, müssen auch die Entscheidungen gut begründet werden.

Fazit

Es ist nicht nötig, als Kunde bei Arbeitsagentur oder Jobcenter gemeldet zu sein, um Fördermöglichkeiten beantragen zu können. Berufliche Bildung steht von Gesetzgeber her unter einem besonderen Fokus, so dass die Förderchancen hier außerordentlich hoch sind. Bei der Antragstellung helfen die Institutionen selbst, aber auch Beratungsstellen oder Bildungsträger, die diese Unterstützung als Service an ihren zukünftigen Kunden sehen.

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