Umziehen für den Job – wer übernimmt die Kosten?

In Deutschland ist ein Wechsel des Arbeitsgebers der häufigste Grund fürs Umziehen. Etwa ein Drittel der Deutschen wechselt den Wohnort aus beruflichen Gründen. Das bedeutet für die Betroffenen immer viel Vorbereitung, Stress und auch eine Menge Kosten. Letztere unterschätzen viele. Es stehen Reisen für die Wohnungssuche an, ein Speditionsunternehmen ist notwendig, um die ganzen Möbel und alles aus dem Haushalt zu transportieren und darüber hinaus kommen häufig doppelte Mietzahlungen hinzu, die schnell den finanziellen Rahmen sprengen können. Einige Unternehmen übernehmen einen Teil der Umzugskosten. Doch sind die Unternehmen nicht dazu verpflichtet?

Welche Kosten übernimmt der neue Arbeitgeber?

Der erste Schritt zum neuen Job ist geschafft, der Arbeitsvertrag ist unterschrieben. Doch bevor es losgeht, steht zunächst ein Umzug an. Das war bereits bei der Bewerbung klar. Viele Arbeitnehmer in dieser Situation fragen sich, ob das neue Unternehmen sich an den Umzugskosten beteiligen muss. Diese Frage lässt sich kurz und knackig mit nein beantworten. Der neue Arbeitgeber hat diesbezüglich gegenüber seinem Mitarbeiter keinerlei Verpflichtung. Wer mit dem Gedanken spielt, sich nicht nur beruflich zu verändern, sondern auch einen Umzug in Erwägung zieht, muss daher mit erheblichen Kosten rechnen.

Doch viele große Konzerne bieten dennoch ihre Unterstützung an, zahlen häufig Zuschüsse oder haben Rahmenverträge mit Umzugsunternehmen. Das kann die Umzugskosten erheblich senken. Bei der Wohnungssuche gibt es auch manchmal Unterstützung, sodass die Kosten für Makler oder Wohnungsanzeigen entfallen.

Umzugskostenbeteiligung ist in erster Linie Verhandlungssache

Wer für den neuen Job umziehen muss, kann schon beim Vorstellungsgespräch vorsichtig die Fühler ausstrecken und nachfragen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es vonseiten des neuen Arbeitgebers gibt. Fach- und Führungskräfte sind meist sehr gefragt. Die Unternehmen investieren in mehr Gehalt und sind oft auch verhandlungsbereit, was die Umzugskosten anbelangt. Schwerer ist das für Auszubildende oder Berufseinsteiger, insbesondere wenn sie auf den ersten Blick keinen deutlichen Mehrwert für das Unternehmen haben. Unternehmen leisten hier nicht so häufig finanzielle Unterstützung.

Gibt es staatliche Förderung?

Wer aus der Arbeitslosigkeit wieder ins Berufsleben startet, kann seine Umzugskosten mithilfe staatlicher Unterstützung senken. Hier gibt es Kostenerstattungsmöglichkeiten durch die Arbeitsagentur. Außerdem ist es möglich, die Umzugskosten steuerlich geltend zu machen. Es handelt sich dabei um Werbungskosten, die Arbeitnehmer entweder als Pauschale in Anspruch nehmen können oder anhand von Belegen. Welche Option die bessere Wahl ist, ist abhängig von der Kostenhöhe, aber auch von der Buchhaltung. Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten die Pauschale übersteigen, ist es besser die Einzelbelege aufzubewahren. Eventuelle Kotenerstattungen durch den neuen Arbeitgeber muss der Betroffene natürlich abziehen.

Ist der Umzug beruflich veranlasst, lassen sich die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Es handelt sich dann um berufliche Ausgaben, wenn

  • der Umzug aufgrund eines Arbeitgeberwechsels erfolgt,
  • es sich um die erste berufliche Tätigkeit nach Berufsausbildung oder Studium handelt,
  • eine Versetzung Grund für den Umzug ist,
  • sich die tägliche Fahrzeit zur Arbeit erheblich verkürzt oder
  • der Arbeitgeber den Umzug fordert.

Tipp: Wenn der Arbeitgeber einen Teil oder die vollständigen Umzugskosten übernimmt, handelt es sich um eine steuerfreie Umzugskostenvergütung. Auf die Steuer dürfen nur die restlichen Kosten angerechnet werden, nicht der erstattete Betrag.

Welche Kosten sind steuerlich relevant?

Die Transportkosten sind meistens der größte Brocken bei den Umzugskosten. Dazu zählen die Kosten einer Umzugsfirma, die Miete für ein entsprechendes Fahrzeug, die Kosten für das Verpackungsmaterial. Die Kosten für ein eventuell notwendiges Zwischenlager für Möbel und Einrichtungsgegenstände sind nicht absetzbar.

Die Kosten für die Wohnungssuche sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Dazu gehören auch die Fahrtkosten für Besichtigungstermine und alle Fahrten am Umzugstag. Dauern die Fahrten länger als 12 Stunden, gibt es eine Verpflegungspauschale vom Finanzamt. Auch eventuell anfallende Übernachtungskosten lassen sich in der Steuererklärung angeben.

Oft beginnt der neue Mietvertrag bereits, obwohl der alte noch nicht endet. Wer in dieser Zeit doppelte Miete zahlen muss, kann die Miete für die nicht genutzte Wohnung ebenfalls steuerlich geltend machen, und zwar ab dem Tag, ab dem die alte Wohnung gekündigt ist.

Wer für die Wohnungssuche einen Makler beauftragt, hat natürlich zusätzliche Kosten. Wenn die neue Wohnung eine Mietwohnung ist, ist es möglich, die Maklergebühren steuerlich geltend zu machen. Für Eigentum geht dies allerdings nicht.

Wenn die ganze Familie umzieht, müssen die Kinder die Schule wechseln. Ist der Leistungsstand der Klasse in der neuen Schule viel weiter, kann zusätzlicher Unterricht helfen. Die Kosten für diesen Unterricht sind ebenfalls Werbungskosten, die bis zu einem Höchstbetrag anerkannt werden.

Die Ausstattung der neuen Wohnung ist grundsätzlich Privatsache, genauso wie die Renovierungskosten. Hier gibt es keine Möglichkeit, sie als Werbungskosten geltend zu machen. Die Kosten für einen Maler gelten eventuell als haushaltsnahe Dienstleistung und bringen eine Steuerermäßigung.

Die Vorteile der Umzugskostenpauschale

Ein Umzug ist immer mit vielen Kostenpositionen verbunden: Auto ummelden, neue Kennzeichen, neuer Telefonanschluss, Trinkgeld für die Umzugshelfer, Verpflegung für den Umzugstag. Das merkt sich kaum jemand alles oder lässt sich dafür Quittungen ausstellen. Deshalb gibt es die Umzugskostenpauschale. Seit dem 1. Februar 2017 können Ehepartner 1528 Euro beanspruchen. Bei Ledigen sind es 764 Euro. Bei Kindern und Angehörigen, die mit im Haushalt leben, sind es 337 Euro.

Durch die Umzugskostenpauschale ist es nicht notwendig, die vielen kleinen Kostenpositionen zu dokumentieren und zu belegen. Das spart sehr viel Arbeit und Zeit. Wer mit den Kosten die Pauschale übersteigt, darf auch weiterhin die Einzelnachweise einreichen. Oft ist es allerdings so, dass das Finanzamt die Einzelnachweise sorgfältig prüft. Am Ende ist oft trotzdem die Pauschale günstiger.

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