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Der Arbeitsvertrag

 

4 Tipps - wie gestalte ich einen Arbeitsvertrag? Was steht drin?

Grundsätzlich müssen Arbeitsverträge nicht schriftlich geschlossen werden. Sollte es jedoch zu einer Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen, bietet die schriftliche Fixierung der Vereinbarungen eine bessere Ausgangslage. Zudem können so mögliche Missverständnisse schon im Voraus geklärt werden.

Die inhaltliche Gestaltung des Arbeitsvertrages ist an keine Vorgaben gebunden. Die vom Gesetzgeber festgelegten Mindeststandards dürfen jedoch nicht unterschritten werden. So müssen folgende Punkte unbedingt im Arbeitsvertrag  auftauchen:

  • Beginn des Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsort (ggf. Hinweis darauf, dass der Mitarbeiter an mehreren Orten eingesetzt werden kann)
  • Arbeitsaufgaben
  • Vergütung
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen

1. Wie ist der Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag geregelt?

Nach deutschem Recht stehen jedem Arbeitnehmer jährlich 24 Werktage bezahlter Urlaub zu. In den meisten Arbeits- oder Tarifverträgen sind aber mehr freie Arbeitstage vereinbart. Diese sollen laut Gesetzgeber in Blöcken gewährt werden und mindestens einmal jährlich 12 aufeinander folgende Werktage umfassen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer einmal im Jahr Anspruch auf mindestens zwei Wochen Erholung am Stück haben (Samstage werden mitgerechnet).

Wann die Urlaubstage in Anspruch genommen werden, können die Mitarbeiter selbst entscheiden. Selbstverständlich muss erstmal eine Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen, damit es nicht zu Überschneidungen kommt. Sollten sich mehrer Mitarbeiter gleichzeitig beurlauben wollen, muss der Arbeitgeber nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden, wer den Vorrang verdient hat. So müssen kinderlose Arbeitnehmer in der Ferienzeit zurückstecken und Mitarbeitern mit Kindern den Vortritt lassen.

Die allgemeine Vorstellung, dass der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres mitgenommen werden darf, ist allerdings falsch. Wenn dieser Umstand nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag verankert ist, verfällt der Urlaubsanspruch am Jahresende. Nur Arbeitnehmer, die aufgrund längerer Krankheit oder betrieblicher Gründe ihren Urlaub nicht nehmen können, behalten ihren Anspruch bis Ende März.

2. Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag? Wann befriste ich das Arbeitsverhältnis?

Die Befristung des Arbeitsvertrages wählen Sie Mitarbeiter erst testen wollen oder nicht wissen, wie der zukünftige Personalbedarf aussieht. In solchen Fällen bietet es sich immer an, einen befristeten Arbeitsvertrag aufzusetzen.

Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt vor allem darin, dass man dieses Vertragmodell bis zu drei Mal verlängern kann, ohne einen Grund dafür angeben zu müssen.


Allerdings gilt das nur, wenn die Verlängerung die Dauer von zwei Jahren nicht überschreitet und nichts an den Vertragsbedingungen geändert wird. Sollte man beispielsweise den Arbeitsvertrag verlängern wollen und zugleich die Arbeitsstunden erhöhen, so ist das nicht zulässig.

Kündigung und Probezeit

3. Die Kündigung in Arbeitsverträgen

Grundsätzlich gilt, dass Angestellte mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats ihren Arbeitsvertrag kündigen können.

Der Arbeitgeber hingegen darf sich nicht so einfach von seinen Mitarbeitern trennen. Er hat bei der Kündigung auf dessen Betriebszugehörigkeit zu achten. Die maximale Kündigungsfrist beträgt dabei nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sieben Monate.

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Demgegenüber beinhalten Einzel- oder Tarifverträge oftmals Regelungen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Kündigungen außerhalb der Kündigungsfrist (Die außerordentliche Kündigung) sind nur zulässig, wenn es einen Grund dafür gibt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen, falls diese ungerechtfertigt ist.

4. Wie vereinbare ich eine Probezeit?

Die Probezeit kann einen bis maximal sechs Monate dauern. Die Dauer der Probezeit richtet sich danach, wie anspruchsvoll die Tätigkeit ist. In der Probezeit kann dem Arbeitnehmer innerhalb zwei Woche gekündigt werden oder er kann selbst kündigen. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist auf einen Monat.

Überstunden - was es zu beachten gilt

Überstunden können nur angeordnet werden, wenn diese im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt wurden.

Mehrarbeit darf nicht regelmäßig auftreten und sollte innerhalb eines halben Jahres mit Freizeit ausgeglichen oder als normale Arbeitsstunden vergütet werden.


Für leitende Angestellte gilt das Arbeitszeitgesetz jedoch nicht. In den Verträgen für leitende Angestellte wird meistens keine Stundenzahl genannt. Ihre Vorgaben belaufen sich auf Ziele, die erreicht werden sollen.

Abfindung

Eine Abfindung muss gezahlt werden, wenn eine Kündigung sozial ungerecht ist. Dies ist der Fall, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschutz umgangen wird oder ein Arbeitnehmer ohne triftigen Grund entlassen wird.

Der Arbeitnehmer hätte die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber einzuleiten. Um diese Situation zu vermeiden, legt man eine Abfindungssumme fest. In der Regel beträgt die Höhe der Abfindung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Außerdem steigt mit der Familiengröße die Abfindungssumme.

Werkstudenten

Ein Arbeitsverhältnis als Werkstudent ist für den Arbeitgeber ausgesprochen günstig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag zur Rentenversicherung (jeweils 9,75 Prozent des Bruttolohns), ansonsten gibt es keinerlei Abzüge.

Eine Lohnsteuerkarte ist für einen Werkstudenten zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für den Arbeitgeber günstiger, denn ansonsten muss dieser pauschal 25 Prozent Lohnsteuer abführen.

Ein Werkstudent ist fest angestellt und hat daher auch dieselben Rechte wie ein Angestellter. Konkret bedeutet das, dass er im Krankheitsfall ein Recht auf Lohnfortzahlung hat und auch bezahlten Urlaub nehmen kann. Diese Rechte sind übrigens gesetzlich garantiert und können auch in Anspruch genommen werden, wenn sie nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind.

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