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Was ist Zeitarbeit?

Allgemeines zur Zeitarbeit

Zeitarbeit erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit und auch die Zukunftsperspektiven der Branche sind gut. Früher mit dem Makel behaftet, vor allem unqualifiziertes Personal zu vermitteln, sind mittlerweile unter den Leiharbeitern alle Branchen und Qualifikationen vertreten, wenn auch Hochschulabsolventen noch unterrepräsentiert sind.

Gesetzliche Regelungen

Die gewerbsmäßige Arbeitsüberlassung ist an gesetzliche Vorgaben gebunden um einem Missbrauch vorzubeugen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben ist mit Sanktionen und Strafen zu rechnen. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind neben den gewerberechtlichen Vorgaben auch zivilrechtliche, straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Bestimmungen enthalten. Im Vordergrund des AÜG steht der arbeits- und sozialrechtliche Schutz des Leiharbeitnehmers.

Mittlerweile müssen Zeitarbeitsfirmen ihren Mitarbeitern entweder den gleichen Lohn wie dem Stammpersonal der Entleihfirma zahlen oder einen Tarifvertrag abschließen. Fast alle Zeitarbeitsfirmen haben sich für den Tarifvertrag entschieden, die Gehälter der Zeitarbeiter sind dabei in der Regel niedriger als die des Stammpersonals.

Zeitarbeitsverträge können seit Anfang des Jahres 2004 auch unbefristet geschlossen werden. Vorher war eine maximale Obergrenze von 24 Monaten vorgegeben. Dieser Zeitrahmen wurde aber selten ausgeschöpft, da der Betriebsrat dann meist auf Festanstellung plädiert.


Der Wandel der Einstellung zur Zeitarbeit kommt nicht von ungefähr. Viele haben die Vorzüge der Zeitarbeit entdeckt. Zum einen ist es ein möglicher Weg aus der Arbeitslosigkeit. Zum anderen sind die Chancen beim Entleihunternehmen eine Festanstellung zu bekommen gut. Rund 30 Prozent der Zeitarbeiter wird von den Entleihunternehmen in eine Festanstellung übernommen. Für Leiharbeiter bietet sich die Möglichkeit Erfahrungen zu sammeln, Kontakte zu knüpfen und Fachkenntnisse zu erwerben. Leiharbeiter gelten bei den Unternehmen oftmals als flexibel und leistungsfähig.

Auch Unternehmen profitieren von der Zunahme der Zeitarbeit. Sie bietet den Unternehmen die Möglichkeit auch kurzfristig auf personalrelevante Entwicklungen zu reagieren. Die Nachfrage nach Zeitarbeitern ist in der Regel auf einen Personalengpass bei dem Leihunternehmen zurückzuführen. Die Gründe dafür können z.B. Krankheit, Kündigung, Urlaub oder Schwangerschaft sein. Möglich ist auch, dass im Unternehmen mehr Arbeit zu erledigen ist, als eigentlich erwartet.

Synonym für den Begriff Zeitarbeit lassen sich auch die Begriffe Personalleasing oder Arbeitnehmerüberlassung verwenden.

Definition Zeitarbeit

Zeitarbeit lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen, einem Zeitarbeiter und einem Entleihunternehmen beschreiben. Ein selbständiger Unternehmer überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter geschlossen, damit übernimmt das Unternehmen alle üblichen Arbeitgeberpflichten. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann im Rahmen eines Zeitarbeitsüberlassungsvertrages den Zeitarbeiter gegen eine Vergütung einem Entleihunternehmen. Zwischen dem Entleihunternehmen und dem Leiharbeiter existiert kein Vertrag. Das Entleihunternehmen hat gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat.

Der Leiharbeitsvertrag

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer vor dem Beginn des Einsatzes abgeschlossen wird und das auf jeden Fall in schriftlicher Form.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer bei Vertragsschluss ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu überlassen. Dieses Merkblatt informiert den Leiharbeitnehmer über den Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

Genehmigung der Arbeitnehmerüberlassung

Um gewerbsmäßig Arbeitnehmer verleihen zu können, ist eine Genehmigung notwendige Voraussetzung. Wenn es keine Gründe nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt, die gegen eine Erteilung der Genehmigung sprechen, hat der Antragssteller einen rechtlichen Anspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis.

Die Genehmigung wird unter Prüfung folgender Punkte vergeben:

  • Der Verleiher ist zuverlässig, was die Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung betrifft. Dies bedeutet, dass er alle notwendigen Vorschriften kennt und beachtet.
  • Die Organisation des Betriebes des Verleihers versetzt ihn in die Lage seine Pflichten als Arbeitgeber zu erfüllen.

Ein Arbeitnehmer, der sich von einer Zeitarbeitsfirma beschäftigen lassen möchte, sollte sich in jedem Fall die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung vorzeigen lassen.

Der Erteilung einer Erlaubnis muss ein schriftlicher Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit vorausgehen. Der Antrag kann bei jeder Dienststelle der Agentur abgegeben werden. Die Erlaubnis wird vom jeweils zuständigen Landesarbeitsamt erteilt. Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die Erlaubnis ist in jedem Fall auf ein Jahr befristet.

Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens drei Monate vor Ablauf der Erlaubnis gestellt werden. Der Verleiher hat nach Erfüllung aller Vorrausetzungen des AÜG einen Anspruch auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Erst nach drei Jahren wird eine unbefristete Erlaubnis ausgestellt. Die Erlaubnis erlischt mit dem Tod der natürlichen Person oder mit der Auflösung der juristischen Person.

Vor- und Nachteile der Zeitarbeit

Vorteile

  • Durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften kann der Personalbestand schnell und flexibel dem Bedarf angepasst werden.
  • Dem Entleiher fallen keine zusätzlichen Kosten für die Suche nach passendem und qualifiziertem Personal an.

Nachteile

  • Einarbeitungsaufwand
  • Unruhe durch ständigen Personalwechsel

Fragen und Antworten: Zeitarbeit/ Personalleasing

  • Bekommt ein Zeitarbeitnehmer auch dann sein Arbeitsentgelt, wenn es keinen Einsatz für ihn gibt?

    Ja. Auch in der Zeit, in der die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz für den Zeitarbeitnehmer hat, wird das Arbeitsentgelt gezahlt.

  • Besteht die Möglichkeit von einem entleihenden Unternehmen in eine Festanstellung übernommen zu werden?

    Ja, diese Möglichkeit besteht durchaus. Immerhin rund 30 Prozent der Zeitarbeiter werden von den Entleihunternehmen in eine Festanstellung übernommen.

  • Gibt es einen Unterschied zwischen Zeitarbeit und Personalleasing?

    Nein. Die Begriffe können synonym verwendet werden. Alternativ kann auch die Bezeichnung Arbeitnehmerüberlassung verwendet werden.

  • Was hat es bei Abschluss von Arbeitsverträgen mit einem Zeitarbeitsunternehmen mit dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit auf sich?

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer bei Vertragsschluss ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit als Anlage zum Arbeitsvertrag zu überlassen. Dieses Merkblatt informiert den Leiharbeitnehmer über den Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Ausländische Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass ihnen dieses Merkblatt in ihrer Muttersprache ausgehändigt wird, sofern sie dies verlangen.

  • Was ist ein Leiharbeitsvertrag?

    Der Leiharbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen geschlossen. Er ist meist recht umfangreich und hat im Durchschnitt drei bis fünf Seiten.

     

    Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arbeitsvertrag (der sog. Leiharbeitsvertrag) mit dem Arbeitnehmer vor dem Beginn des Einsatzes abgeschlossen wird und das auf jeden Fall in schriftlicher Form.

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer bei Vertragsschluss ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu überlassen. Dieses Merkblatt informiert den Leiharbeitnehmer über den Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

  • Was ist Zeitarbeit/Personalleasing?

    Zeitarbeit lässt sich als ein Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen, einem Zeitarbeiter und einem Entleihunternehmen beschreiben. Dabei überlässt ein selbständiger Unternehmer seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter geschlossen. Damit übernimmt das Unternehmen alle üblichen Pflichten eines Arbeitgebers.

     

    Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann wiederum im Rahmen eines Zeitarbeitsüberlassungsvertrages den Zeitarbeiter gegen eine Vergütung einem Entleihunternehmen. Zwischen dem Entleihunternehmen und dem Leiharbeiter existiert kein Vertrag. Das Entleihunternehmen hat gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht.

  • Was verdient ein Zeitarbeitnehmer?

    Zeitarbeitsfirmen müssen ihren Mitarbeitern entweder den gleichen Lohn zahlen, den auch das Stammpersonal der Entleihfirma erhält oder sie müssen einen Tarifvertrag abschließen, der dann auch ein geringeres Arbeitsentgelt für die Zeitarbeitnehmer enthalten kann.

     

    Fast alle Zeitarbeitsfirmen haben sich für den Tarifvertrag entschieden, die Gehälter der Zeitarbeiter sind dabei in der Regel niedriger als die des Stammpersonals.

  • Welche Auflagen gibt es für Zeitarbeitsunternehmen?

    Um gewerbsmäßig Arbeitnehmer verleihen zu können, benötigt man eine Genehmigung zur Arbeitsüberlassung. Wenn es keine Gründe nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt, die gegen eine Erteilung der Genehmigung sprechen, hat der Antragssteller einen rechtlichen Anspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis.

    Die Genehmigung wird unter Prüfung folgender Punkte vergeben:

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    Der Verleiher ist zuverlässig, was die Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung betrifft. Dies bedeutet, dass er alle notwendigen Vorschriften kennt und beachtet. 

    Die Organisation des Betriebes des Verleihers versetzt ihn in die Lage, seine Pflichten als Arbeitgeber zu erfüllen.

    </typolist>

     

    Der Erteilung einer Erlaubnis muss ein schriftlicher Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit vorausgehen. Der Antrag kann bei jeder Dienststelle der Agentur abgegeben werden. Die Erlaubnis wird vom jeweils zuständigen Landesarbeitsamt erteilt. Einen Antrag können sowohl natürliche als auch juristische Personen stellen. Die Erlaubnis ist in jedem Fall auf ein Jahr befristet. Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens drei Monate vor Ablauf der Erlaubnis gestellt werden. Der Verleiher hat nach Erfüllung aller Vorrausetzungen des AÜG einen Anspruch auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Erst nach drei Jahren wird eine unbefristete Erlaubnis ausgestellt. Die Erlaubnis erlischt mit dem Tod der natürlichen Person oder mit der Auflösung der juristischen Person.

     

  • Welche gesetzlichen Regelungen gilt es bei der gewerbsmäßigen Arbeitsüberlassung (Zeitarbeit) zu beachten?

    Die gewerbsmäßige Arbeitsüberlassung ist an gesetzliche Vorgaben gebunden um einem Missbrauch vorzubeugen. Die Vorgaben finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben ist mit Sanktionen und Strafen zu rechnen.

     

    Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind neben den gewerberechtlichen Vorgaben auch zivilrechtliche, straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Bestimmungen enthalten. Im Vordergrund des AÜG steht der arbeits- und sozialrechtliche Schutz des Leiharbeitnehmers.

     

    Mittlerweile müssen Zeitarbeitsfirmen ihren Mitarbeitern entweder den gleichen Lohn wie dem Stammpersonal der Entleihfirma zahlen oder einen Tarifvertrag abschließen. Fast alle Zeitarbeitsfirmen haben sich für den Tarifvertrag entschieden, die Gehälter der Zeitarbeiter sind dabei in der Regel niedriger als die des Stammpersonals des Entleihunternehmens.

     

    Zeitarbeitsverträge können seit Anfang des Jahres 2004 auch unbefristet geschlossen werden. Vorher war eine maximale Obergrenze von 24 Monaten vorgegeben. Dieser Zeitrahmen wurde aber selten ausgeschöpft, da der Betriebsrat dann meist auf Festanstellung plädiert.

  • Welche Vorteile bietet die Zeitarbeit für das entleihende Unternehmen?

    Zeitarbeit bietet den Unternehmen die Möglichkeit auch kurzfristig auf personalrelevante Entwicklungen zu reagieren. Die Nachfrage nach Zeitarbeitern ist in der Regel auf einen Personalengpass bei dem Leihunternehmen, z.B. aufgrund von Schwangerschaft oder Urlaub, zurückzuführen. Möglich ist auch, dass im Unternehmen mehr Arbeit zu erledigen ist, als eigentlich erwartet.

     

    Durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften kann der Personalbestand eines Unternehmens schnell und flexibel dem Bedarf angepasst werden. Dem Unternehmen fallen dabei keine zusätzlichen Kosten für die Suche nach passendem und qualifiziertem Personal an. Dies übernimmt das Zeitarbeitsunternehmen für ihn.

     

  • Welche Vorteile bietet Zeitarbeit für den Arbeitnehmer?

    Zum einen ist es ein möglicher Weg aus der Arbeitslosigkeit. Zum anderen bietet Zeitarbeit gerade auch für Berufseinsteiger die Möglichkeit verschiedene Arbeitsbereiche kennen zu lernen und einen Einsteig in die Arbeitswelt zu finden.

     

    Leiharbeiter bietet sich bei ihrer Tätigkeit die Möglichkeit Erfahrungen zu sammeln, Kontakte zu knüpfen und Fachkenntnisse zu erwerben. Leiharbeiter gelten bei den Unternehmen oftmals als flexibel und leistungsfähig.

     

    Die Chancen beim Entleihunternehmen eine Festanstellung zu bekommen sind gut. Rund 30 Prozent der Zeitarbeiter werden von den Entleihunternehmen in eine Festanstellung übernommen.

  • Wer zahlt das Arbeitsentgelt des Zeitarbeitnehmers?

    Der Zeitarbeitnehmer schließt seinen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen. Dieses zahlt daher auch das Arbeitsentgelt des Zeitarbeitnehmers.

  • Wie lange dauern die Arbeitseinsätze der Zeitarbeitnehmer in der Regel?

    Theoretisch ist von einem unbefristeten Einsatz bis zu einem Einsatz von lediglich einem Tag alles möglich. Die Dauer des Einsatzes hängt vom entleihenden Unternehmen ab. In der Praxis gilt, dass je höher qualifiziert der Zeitarbeitnehmer ist, desto länger dauert in der Regel der Arbeitseinsatzes.

     

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