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Behinderten-Förderung

Zurück ins Glück - Förderung von Wohnraum für behinderte Menschen

Eine bezahlbare Mietwohnung zu finden, ist für behinderte Menschen eine echte Herausforderung. Die Erweiterung des sozialen Wohnungsbaus für behinderte Menschen wird daher vom Staat durch Förderungsprogramme unterstützt. Wer eine solche Förderung in Anspruch nehmen kann und wie diese aussieht, erfahren Sie hier.

Soziale Wohnraumförderung: "Mietwohnungen Neubau" und "Mietwohnungen Neuschaffung im Bestand"

Zielgruppe

Die Programme zur Förderung des Ausbaus von behindertengerechtem Mietwohnraum richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an die Wohnwirtschaft. Diese erhalten zinsgünstige Darlehen, wenn sie Mietwohnungen schaffen, die auf die Bedürfnisse von (schwer-)behinderten Menschen ausgerichtet sind. Voraussetzung ist jedoch eine ausreichende Kreditwürdigkeit des Wohnungs-/Hauseigentümers.

Inhalte

Die Wohnungsbauprogramme zur Behinderten Förderung sehen vor, dass Wohnungen behindertengerecht modernisiert oder gebaut werden. Das Ziel ist, Menschen mit Behinderung ein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. Es werden bauliche Maßnahmen gefördert, wie beispielsweise 

  • ein behindertengerechtes Bad
  • eine behindertengerechte Küche
  • eine Hebeanlage bzw. Rampe zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnung 
  • Einbau elektrische Türöffner
  • Einbau eines Aufzugs 
  • etc.

Damit auch einkommensschwachen Behinderten die Förderung zugutekommt, sind die Eigentümer der geförderten Wohnungen verpflichtet, diese nur an Mietinteressenten zu vermieten, deren maximales Brutto-Jahreseinkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt die Höhe des maximalen Einkommens richtet sich unter anderem nach der Personenzahl des Haushalts.

Förderhöhe

Im Rahmen der Behinderten Förderung wird je Wohnung ein zinsgünstiges Darlehen für kreditwürdige Eigentümer gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den baulichen Maßnahmen, aber auch nach dem Bundesland. Die Förderung des Wohnraums für Behinderte ist Ländersache.

Beispiel aus Niedersachsen

Die Behinderten Förderung in Niedersachsen: Das Land Niedersachsen gewährt ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohnung. Für den Einbau eines Aufzugs erhält ein Antragsteller einen Zuschuss von 40 Prozente der entstandenen Gesamtkosten. Gefördert wird auch der Um- und Ausbau.

Ansprechpartner

Die Mittel für die Behinderten Förderung werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt. In der Regel ist das Amt für Bauförderung für die Beantragung zuständig. Welche Bewilligungsbehörde zuständig ist, kann bei der Stadt erfragt werden.

Wichtig: Die Fördermittel müssen beantragt werden, bevor die baulichen Maßnahmen durchgeführt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

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