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Der Gründungszuschuss als Förderung für Existenzgründer

Eigenschaften des Gründungszuschusses

Ziel des Förderinstrumentes ist, arbeitslose Gründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit finanziell mit 300 Euro zusätzlich zum ALG I für 6 Monate zu unterstützen. Die Förderung mit dem Gründungszuschuss gliedert sich in zwei Phasen (6 Monate) und zusätzlich 9 Monate mit 300 Euro, die zusammen eine maximale Förderdauer von 15 Monaten ergeben. Spätestens dann muss der Gründer finanziell auf eigenen Füßen stehen.

Seit Ende 2011 leigt es im Ermessen der Berater der Arbeitsagenturen, ob der Gründungszuschuss bewilligt wird - einen Rechtsanspruch seitens der Gründer auf Förderung (sofern die Voraussetzungen erfüllt werden) gibt es nicht mehr. Darum sollten Sie sich bei Interesse frühzeitig im Jobcenter beraten lassen.

Erklärung zum Verwendungszweck vom Gründungszuschuss

Die erste Phase der Förderung umfasst sechs Monate. Die finanzielle Unterstützung besteht dabei aus zwei Bausteinen: Der Gründer erhält zur Sicherung des Lebensunterhaltes weiterhin monatlich sein individuelles Arbeitslosengeld. Zusätzlich steht ihm eine Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat zu, die der sozialen Absicherung beziehungsweise der Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge dienen soll.

Die zweite Phase der Förderung umfasst weitere neun Monate. Der Zuschuss der zweiten Phase muss gesondert beantragt werden. Wird er genehmigt, so erhält der Gründer auch über diesen Zeitraum die Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat. Die Arbeitslosengeld-Zahlungen entfallen.

  • Der Gründungszuschuss muss nicht versteuert werden und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
  • Der Gründungszuschuss dient nicht zur Finanzierung der Geschäftsidee, sondern soll dem Gründer gerade in der schwierigen Anfangsphase der Gründung, zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten und Sozialversicherungsbeiträge dienen.
  • Scheitert die Existenzgründung besteht eine Wartezeit von 24 Monaten bevor dieser erneut in Anspruch genommen werden kann.

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