Was kostet eine GmbH-Gründung?

Soviel kostet die Gründung einer GmbH nach dem GNotKG

 

Am 1. August 2013 ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Kraft getreten, das die alte Kostenordnung abgelöst hat. Ziel war es, die Regelungen wieder an die realen Gegebenheiten anzupassen und die Gebührensätze klarer zu fassen. Das Gesetz gibt Auskunft über alle anfallenden Gebühren und Kosten bei der Gründung einer GmbH.

Beispielhaft stellen wir dar:

Was kostet die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €.

Die Kosten sind dabei unterschiedlich für die Gründung mit einem oder mit mehreren Gesellschaftern. Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist dabei der Gegenstandswert. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühr. Welche Gebührensätze zur Anwendung kommen, lässt sich aus dem Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes entnehmen.

Kosten für den Gründungsbeschluss

Bei der Gründung einer GmbH orientiert sich der Gegenstandswert am Stammkapital, wobei er mindestens 30.000 Euro und höchstens zehn Millionen Euro beträgt. Ist das Stammkapital bei der Gründung 25.000 €, so kommt also der Mindestwert von 30.000 € zum Tragen.

Je nachdem, wie viele Gesellschafter die GmbH gründen, unterscheidet sich die Gebühr für den Gründungsbeschluss. Bei einer Ein-Personen-Gesellschaft fällt die 1-fache Gebühr an, das sind 125 € bei einem Gegenstandswert von 30.000 €. Bei mehreren Gründungsgesellschaftern gilt der 2-fache Satz, also 250 €.

Bestellung des Geschäftsführers

Bei der Gründung muss auch ein Geschäftsführer bestellt werden. Hierbei wird ein Gegenstandswert von 30.000 € angenommen. Für die Beurkundung des Bestellungsbeschlusses fällt bei Gründung mit einem Gesellschafter der 2-fache Satz an, das sind 250 €.

Für die Beurkundung des Bestellungsbeschlusses bei mehreren Gesellschaftern wird die Gebühr auf andere Art berechnet. Hierfür werden die Gegenstandswerte von Gründung und Geschäftsführerbestellung zusammengerechnet, im Beispiel also 60.000 €. Aus diesem Wert wird der 2-fache Satz ermittelt, das sind 384 €. Die oben berechneten Kosten für die Gründung entfallen in diesem Fall dann.

Die Kosten für Gründung und Geschäftsführerbestellung belaufen sich somit bei einer GmbH mit einem Gesellschafter auf insgesamt 375 € und bei einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern auf 384 €.

Liste der Gesellschafter

Bei der Gründung muss beim Handelsregister eine Liste der Gesellschafter eingereicht werden. Lässt man die Liste vom Notar anfertigen (bzw. ändern oder ergänzen), so fällt bei einer Gesellschaft mit einem Gesellschafter ein 0,3-facher Gebührensatz und bei mehreren Gesellschaftern ein 0,5-facher Gebührensatz an, maximal aber 250 €.

In unserem Beispiel ist das bei einem Gesellschafter eine Gebühr von 57,60 € und bei mehreren Gesellschaftern von 96 €. Die Liste muss jedoch nicht vom Notar angefertigt werden, wenn Sie diese Kosten sparen wollen, entwerfen Sie die Liste selbst.

Anmeldung im Handelsregister

Für den Entwurf der Handelsregisteranmeldung und die Beglaubigung der Unterschrift des Geschäftsführers fällt eine 0,5-fache Gebühr an. Bei einem Gegenstandswert von 30.000 € sind das 62,50 €. Für die automatische Weiterverarbeitung müssen die Daten in XML vorliegen. Für die Erzeugung dieser XML-Daten fällt zusätzlich eine 0,3-fache Gebühr an, das sind in unserem Fall 37,50 €.

Auslagen

Zusätzlich zu den Gebühren kann der Notar Auslagen geltend machen, z.B. für Ausdrucke und Kopien 0,15 € pro Seite, für elektronische Dokumente 1,50 € pro Datei, jedoch höchstens fünf € für alle an einem Tag überlassenen Dateien.

Außerdem kann der Notar eine Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 € pro Verfahren geltend machen. Dabei gelten der Gründungsbeschluss und die Anmeldung beim Handelsregister als zwei Verfahren. Der Notar kann aber auch nur die tatsächlich angefallenen Kosten abrechnen.

Umsatzsteuer

Schließlich fallen auf alle notariellen Kosten 19 Prozent Umsatzsteuer an. Sinnvoll ist es, im Gesellschaftsvertrag gleich mit zu regeln, dass die Gesellschaft die Kosten der Gründung trägt, da, kann sich die Gesellschaft die bezahlte Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs erstatten lassen. Zudem kann die Gesellschaft die Gründungskosten so auch als Betriebsausgaben geltend machen.

Kosten beim Registergericht

Die Eintragung in das Handelsregister kostet aktuell pauschal 150 €.

Fasst man die genannten Kosten zusammen, können folgende Gesamtkosten für die Gründung entstehen:

 

ein Gesellschafter

mehrere Gesellschafter

Gründungskosten und Bestellung der Gesellschafter

375,00 €

384,00 €

Liste der Gesellschafter

57,60 €

96,00 €

Handelsregisteranmeldung und XML-Daten

100,00 €

100,00 €

Auslagen (ca.)

15,00 €

15,00 €

Pauschale für Post- und Telekommunikation (pauschal)

40,00 €

40,00 €

Registergericht

150,00 €

150,00 €

Summe

737,60 €

785,00 €

Wem das zu viel ist, kann an der einen oder anderen Stelle noch sparen. Folgende Möglichkeiten haben Sie:

  • Sie nehmen den Beschluss zur Geschäftsführerbestellung nicht in die Gründungurkunde auf, sondern entwerfen und unterschreiben diesen ohne Beteiligung des Notar. Damit können Sie bei einem Gesellschafter 250 €, bei mehreren 134 € sparen.
  • Sie erstellen die Gesellschafterliste selbst und lassen diese auch nicht vom Notar prüfen. Damit können Sie bei einem Gesellschafter 57,60 €, bei mehreren 96 € sparen.
  • Sie vereinbaren mit dem Notar, dass Post- und Telekommunikationskosten nicht pauschal, sondern konkret abgerechnet werden. Das Einsparpotential beträgt hier ungefähr 35 € bei einem oder bei mehreren Gesellschaftern.

In Summe ließen sich bei der Gründung mit einem Gesellschafter somit 342,60 € und bei der Gründung mit mehreren Gesellschaftern 265 € einsparen.

Beachten Sie dabei jedoch, dass Gesellschafterbeschlüsse und Gesellschafterlisten, die nicht von Notaren oder Anwälten entworfen worden sind, möglicherweise nicht die Anforderungen der Registergerichte erfüllen. Das kann zu einer Ablehnung der Eintragung in das Handelsregister führen. Zudem sind Fehlerkorrekturen auch kostenaufwändig und führen in jedem Fall zu Verzögerungen.

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