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Was ist eine Limited (Ltd.)?

Die in England am häufigsten vertretene Rechtsform ist die Limited.

Dabei kann man unterscheiden zwischen:

  • Private Limited Company by Shares (Ltd.)
  • Private Limited Company by Guarantee
  • Private Unlimited Company
  • Public Limited Company (PLC)

Bei diesen Formen handelt es sich um Aktiengesellschaften. Der Unterschied liegt darin, dass bei einer PLC die Aktien einer breiten Öffentlichkeit angeboten werden, vergleichbar einer deutschen AG, während bei einer Ltd. der Gesellschafterkreis begrenzt sein soll, ähnlich der deutschen GmbH. Public Limited Companys benötigen ein Mindestkapital von 50.000 GBP.


Die überwiegende Zahl der Gesellschaften in England sind Private Limited Company by Shares (Ltd.). Sie entspricht in etwa der deutschen GmbH.


Gesellschafterzahl Britische Rechtsform Deutsche Rechtsform
begrenzt Ltd. GmbH, Kleine AG
unbegrenzt PLC Große AG


Auch für deutsche Gründer ist es möglich, die Limited als Rechtsform zu wählen. Dies ist aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit, die in mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofes bestätigt wurde, möglich.

Von der Möglichkeit, eine Limited zu gründen, haben bereits einige tausend deutsche Unternehmer Gebrauch gemacht, wobei die Zahl der Neugründungen weiter zunimmt. Denn immer mehr deutsche Existenzgründer sehen die Limited als eine echte Alternative zur GmbH.

Grund dafür ist zum einen die einfache und schnelle Gründungsmöglichkeit und zum anderen das geringe Stammkapital, das für die Gründung einer Limited notwendig ist. Das wachsende Interesse an der Rechtsform Limited ist sicherlich auch auf die steigende Zahl von Agenturen, die sich auf die Gründung von Limiteds spezialisiert haben und den Gründer bis zur Gründung und darüber hinaus begleiten, zurückzuführen.

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Nachrichten und Interviews zu Limited

Häufige Fragen zu Limited

Fragezeichen

Muss die Limited in Deutschland ein Gewerbe anmelden?

Jedes Unternehmen, das gewerblich in Deutschland tätig ist, muss ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt in Deutschland unter der deutschen Geschäftsadresse anmelden, auch eine Limited. Dies dann im Rahmen der selbständigen Zweigniederlassung.

Fragezeichen

Hat man durch die Gründung einer Limited steuerliche Vorteile?

Die Gründung einer Limited in England bringt keinerlei Steuervorteile in Deutschland, wenn das Haupttätigkeitsfeld in Deutschland liegt, auch wenn viele Limited-Anbieter damit werben. Eine Limited, deren Haupttätigkeitsfeld in Deutschland liegt, unterliegt deutschem Steuerrecht. Man kommt also nicht in den Genuss des englischen Steuerrechts.



Da die Limited eine Kapitalgesellschaft ist, unterliegt sie in Deutschland zudem auch der Bilanzierungspflicht. Die Limited ist außerdem verpflichtet, in England einen Jahresabschluss und eine Steuererklärung einzureichen. Gegenüber dem englischen Finanzamt ist außerdem ein Nachweis zu erbringen, dass die Limited in Deutschland steuerlich erfasst ist.

Wird dem englischen Finanzamt (HMRC Her Majesty Revenue and Customs) eine Bescheinigung vorgelegt, dass die Limited ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig ist (sog. Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamtes), wird in der Regel durch die HMRC eine Befreiung von der Abgabe einer Steuererklärung in England erteilt. Diese Befreiung gilt aber nicht, für die Einreichung des Annual Account zum Companies House.

Fragezeichen

Braucht man ein englisches Bankkonto für eine Limited?

Wenn man eine englische Betriebstätte nachweisen möchte, ist es sicherlich sinnvoll, auch in England eine Bankverbindung zu haben. Sollte die Limited allerdings nur in Deutschland tätig sein, ist es nicht zwingend erforderlich, über ein Bankkonto in England zu verfügen.

Fragezeichen

Besteht für eine Limited in Deutschland eine IHK-Mitgliedspflicht?

Ja, wenn eine Niederlassung der Limited im Sinne des Handelsrechts in Deutschland unterhalten wird. Ebenso dann, wenn es sich um die Komplementär-Limited einer KG handelt, die nicht im Handelsregister eingetragen sein muss.

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