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Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen

Was ist das eigentliche eine "Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung"

Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung ist die vertragliche, in der Regel dauerhafte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens. Im Gegensatz zur Erfolgsbeteiligung trägt der Arbeitnehmer grundsätzlich auch das Risiko des Kapitalverlustes, außer es unterliegt der Insolvenzsicherung. So kann die Mitarbeiterbeteiligung kurz beschrieben werden. Aber sie bedeutet viel mehr. Eine Mitarbeiterbeteiligung kann z. B. eine gute Ergänzung der Finanzierung vieler Mittelständler sein. Aber auch die stärkere Identifikation der Mitarbeiter mit Ihrem Unternehmen führt zu besseren Arbeitsleistungen, größerer Motivation, stabileren Belegschaften und weniger Krankheitstagen.

Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch finanzielle Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen, sind nachweislich robuster und überlebensfähiger - auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die zur Verfügung stehenden Beteiligungsmodelle bieten nicht nur Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern tragen zugleich zur Stärkung der wirtschaftlichen Position eines Unternehmens im Wettbewerb bei.

Vorteile für alle Beteiligten

Vorteile für die Unternehmen:

Mitarbeiterbeteiligung erhöht die finanzielle Stabilität, erhöht die Eigenkapitalsquote, verbessert das Rating, macht unabhängiger von Banken, steigert die Liquidität und senkt die Steuer- und Sozialversicherungslast, Kapitalengpässe können besser überbrückt werden, das Unternehmen wird weniger krisenanfällig, Mitarbeiter sind motivierter, die Innovationsfähigkeit steigt.

Die Unternehmensrechte werden nicht automatisch eingeschränkt, aber je mehr Gestaltungsraum die Belegschaft hat, desto mehr Erfolgsaussichten hat das Modell für beide Seiten.

Vorteile für die Mitarbeiter:

Die Mitarbeiter erhalten mehr Informationen und haben mehr Mitspracherechte. Sie haben eine attraktive Möglichkeit, ihr privates Vermögen zu vermehren und haben über ihre Arbeitsleistung einen direkten Einfluss auf die Rentabilität der Anlage.

Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es

Eine Mitarbeiterbeteiligung unterteilt sich in Kapitalbeteiligungen, Erfolgsbeteiligungen oder Beteiligungen im Hinblick auf die Arbeitsabläufe und Arbeitsbedingungen. Eine Mitarbeiterbeteiligung bezüglich des Gesellschaftsrechtes bedeutet eine dauerhafte, vertraglich geregelte Beteiligung am Kapital des Arbeitgebers. Welche Form der Beteiligung dabei gewählt wird, hängt zum einen von der Unternehmensform und zum anderen von den Zielen ab, die durch die Mitarbeiterbeteiligung verfolgt werden.

Belegschaftsaktie:

Die Mitarbeiter erhalten Aktien ihres Unternehmens zum Sonderpreis und können sie später an der Börse verkaufen. Über die Kursentwicklung partizipieren die Mitarbeiter sowohl an Gewinnen als auch an Verlusten. Bei Aktiengesellschaften, die nicht an der Börse notiert sind, muss ein externer Prüfer regelmäßig den Kurs bestimmen. Geeignet für kleine Aktiengesellschaften und Börsenkandidaten.

Direkte stille Beteiligung:

Die Mitarbeiter übernehmen stille Anteile des Unternehmens und sind unmittelbar sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt. Sie haben kein Mitspracherecht aber ein Informations- und Kontrollrecht. Wenn die Einlagen der Mitarbeiter länger als sechs Jahre in der Firma verbleiben, können sie als Eigenkapital angerechnet werden. Geeignet für Familienbetriebe, die den Mitarbeitern nur begrenzte Rechte einräumen wollen.

Indirekte stille Beteiligung:

Bei einer indirekten Mitarbeiterbeteiligung wird eine Beteiligungsgesellschaft zwischen Mitarbeiter und Unternehmensleitung dazwischengeschaltet. Diese Beteiligungsgesellschaft fungiert als Mittler und Sammelstelle und leitet das gebündelte Kapital an das Unternehmen weiter. Erfolgsbeteiligungen der Mitarbeiter werden in der Regel durch eine variable Vergütung oder ein fixes Entgelt umgesetzt. Diese Erfolgsbeteiligungen werden jedoch oft an Unternehmensgewinne, Leistungen und Wertsteigerungen gekoppelt. Dies erlaubt dem Unternehmen zwar eine leistungsgerechte Bezahlung, bedeutet aber auch eine Weitergabe des unternehmerischen Risikos an die Mitarbeiter.

Genussrecht:

Die Mitarbeiter leihen ihrer Firma Geld und werden dafür am jährlichen Gewinn oder Verlust beteiligt. Sie haben keinerlei Recht auf Mitsprache, Information oder Kontrolle. Geeignet für Familienbetriebe, die allein entscheiden wollen.

Mitarbeiter-Darlehen:

Die Mitarbeiter geben ihrem Unternehmen als Fremdkapitalgeber befristeten Kredit, der gegen Insolvenz abgesichert werden muss. Der Zinssatz ist entweder festgesetzt oder gewinnabhängig. Die Mitarbeiter haben kein Mitspracherecht. Geeignet für kleine, junge Unternehmen.

GmbH-Beteiligung:

Die Mitarbeiter beteiligen sich direkt am Eigenkapital des Unternehmens. Sie sind damit vollwertiger Gesellschafter der Firma mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Geeignet für Firmen, die ihre Führungskräfte an sich binden und/oder ihre Nachfolge regeln wollen.

Was sonst noch wichtig ist

So wird die Mitarbeiterbeteiligung finanziert:

Als Finanzierungsmöglichkeiten sind grundsätzlich mehrere Möglichkeiten denkbar:

Eigenleistung der Arbeitnehmer in Form vom Gehalts- oder Lohnbestandsteilen, Einlagen aus seinem Privatvermögen. Zuwendungen des Arbeitgebers und Leistungen des Staates.

Der Staat unterstützt die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf zwei Wegen. Zum einen über die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für vom Arbeitgeber geleistete Zahlungen nach § 3 Nr. 39 EStG und zum anderen über die für Arbeitnehmer-sparzulagen eingezahlte vermögenswirksame Leistungen.

Das ist außerdem wichtig:

Damit die Einführung die gewünschten Erfolge und Ziele erreicht, sollten folgende Punkte bedacht werden:

  • Die Beteiligung der Mitarbeiter hat für die Belegschaft ein gewisses finanzielles Risiko. Im Fall einer Insolvenz droht nicht nur der Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch der Verlust des investierten Vermögens. Deshalb ist bei jeder Form der Mitarbeiterbeteiligung zu überlegen, ob und welche Insolvensschutz-Vorkehrungen getroffen werden sollen.
  • Die Belegschaft soll schon frühzeitig ins Boot geholt werden, sie soll von Anfang an an dem Prozess und den Überlegungen eingebunden sein, z.B. in Form des Betriebsrats. Laufende Information über die Entscheidungen und ihre Gründe sind selbstverständlich. Transparenz bei der Information und der Kommunikation über die Lage des Unternehmens ist ebenso eine elementare Voraussetzung.
  • Eigentümer und Geschäftsleitung müssen voll hinter der Idee stehen und nicht nur den finanziellen Nutzen bewerten.
  • Es ist ein gewisser Aufwand an Arbeitszeit und Geldmittel notwendig, um so ein System sinnvoll und gut einzuführen.
  • Mit der Einführung des Modells muss die unternehmensinterne Kommunikation geändert und an die neue Situation angepasst werden, d. h. auch nach der Einführung müssen kontinuierlich Informationen an die Mitarbeiter weitergegeben werden.
  • Genaue Festlegung der beteiligten Mitarbeiter unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Im Internet hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Broschüre zu diesem Thema mit veröffentlicht mit vielen Checklisten und Praxisbeispielen.

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