<< Themensammlung Finanzierung im Überblick

Basel III

Basel III - Bedeutung und Entstehungsgeschichte

Ab 2014 tritt das Reformpaket Basel III in Kraft. Damit wurden direkt Lehren aus der Wirtschafts- und Finanzkrise gezogen. Für Banken heißt das: höhere Kernkapitalquote und zusätzlicher Kapitalpuffer. Je nach Ausfallrisiko eines Kredits muss die Bank mehr oder weniger Eigenkapital hinterlegen. Für die Kreditvergabe an Unternehmen bedeutet das, wer im Rating gut abschneidet, stärkt die eigene Position in den Verhandlungen um die Kreditkonditionen.

1975 wurde der „Basler Ausschuss für Bankenaufsicht“ von den Ländern der Zehnergruppe, der G 10, gegründet. Heute setzt sich dieser aus hochrangigen Vertretern der Zentralbanken von neun EU-Staaten, den USA, Japan, Kanada und der Schweiz zusammen. Seine Vorschläge erlangen hierdurch faktisch weltweite Verbindlichkeit, entweder formal, z.B. über EU-Richtlinien, oder informal, über die Wirtschaftsmacht dieser Länder.

In der Stufe Basel I aus dem Jahr 1988 („Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“) waren die unmittelbar Betroffenen allein die Banken, die für ihre Kreditvergabepolitik eine einheitliche Eigenkapitalunterlegung vorzunehmen hatten. Dieses Eigenkapital verpflichtete die Banken, für Kredite an ihre Kunden einen bestimmten Anteil an Eigenkapital zu hinterlegen, als Sicherheit für das Ausfallrisiko des Kredits. Individuelle Kreditrisiken, z.B. bezogen auf Branchenrisiken, Sicherheiten etc., waren in dieser ersten Fassung noch ohne Bedeutung.

Mit Basel II („Änderung der Eigenkapitalvereinbarung zur Einbeziehung der Marktrisiken“ aus dem Jahr 1999, Verabschiedung von Basel II im Juni 2004) rückten die Kreditnehmer in den Fokus der Richtlinie. Und das betraf vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), weil diese mehr als Großunternehmen auf Bankkredite angewiesen sind. Alternative Finanzierungsformen werden bis heute nur von einem geringen Teil der KMU genutzt.

Der Basler Akkord

Die Globalisierung und die Liberalisierung der Märkte, der rasante, technische Fortschritt und die Gefahren der Umweltzerstörung haben sich auch auf das traditionelle Bankgeschäft ausgewirkt. Denn diese Faktoren bedeuten Risiken für das Kreditgeschäft der Banken.

Vor diesem Hintergrund stellte Basel II hohe Anforderungen an das Kredit- und Risikomanagement von Kreditgeber (Banken) und Kreditnehmer (Unternehmen). Die Höhe des Eigenkapitals, das eine Bank für einen Kredit hinterlegen musste, orientierte sich vor allem an den individuellen Ausfallrisiken des jeweiligen Kredits.

Das Individualrisiko eines Kredits hängt aber maßgeblich vom Individualrisiko des Kreditnehmers ab. Um dieses einzuschätzen, wurden (Kredit-)Ratings eingeführt, die zuvor lediglich in Großunternehmen zur Anwendung kamen. Ein solches Rating erlaubt der Bank eine detaillierte Einschätzung der Bonität des Kreditnehmers. Das Ergebnis eines Ratings entschied darüber, ob und zu welchen Konditionen ein Kredit vergeben wurde.

Somit wurden dank Basel II Ratings zum Dreh- und Angelpunkt bei der Kreditvergabe. Das Risikoprofil, das auf der Basis der Ergebnisse eines Ratings erstellt wurde, war die Grundlage für zwei grundlegende Entscheidungen:

  1. Soll der Kredit überhaupt vergeben werden?
  2. Soll der Kredit überhaupt vergeben werden?

Vor allem für KMU bedeutete dies bereits eine spürbare Verschlechterung des Zugangs zu Fremdkapital. Zudem stellten schon das Ausfüllen der mit dem Rating verbundenen Fragenkataloge sowie die von den Banken geforderten, umfangreichen Dokumente eine schwer überwindbare Hürde dar. Denn nur die wenigsten KMU verfügen über ein Managementsystem, das diesen Anforderungen ohne großen Aufwand gerecht werden konnte.

Basel II bestand aus drei Säulen:

  • Säule 1: Neufassung der Eigenkapitalunterlegung der Banken (quantitative Eigenkapitalanforderung, also die Frage, wie viel Eigenkapital für einen Kredit hinterlegt werden muss)
  • Säule 2: bankenaufsichtlicher Überprüfungsprozess (bankenkaufsichtliche Analyse der spezifischen Risikosituation einer Bank)
  • Säule 3: Erweiterung der Offenlegungspflicht (Marktdisziplin)

Von unmittelbarer Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung war Säule 1. Während bisher die Eigenkapitalunterlegung der Banken für einen Kredit pauschal erfolgte, war sie jetzt an die Bonitätseinstufung des Kreditnehmers gebunden, die durch das Rating ermittelt werden konnte. Das bedeutet: Je schlechter die Einstufung war (also je größer das Kreditrisiko), desto höher war der allgemeine Eigenkapitalunterlegungssatz der Bank, der sich auf 8 % der Kreditsumme belief.

Beispiel

Eine Bank vergibt zwei Kredite in Höhe von jeweils 10 Mio. €. Ein Kreditnehmer schneidet bei dem bei ihm durchgeführten Rating optimal ab, der andere sehr schlecht.

Für den gemäß Rating sicheren Kredit musste die Bank gemäß Basel II lediglich einen Betrag in Höhe von 20 % des allgemeinen Eigenkapitalunterlegungssatzes hinterlegen. Dieser beläuft sich auf 8 % der Kreditsumme = 8 % von 10.000.000 € = 800.000 €. 20 % hiervon sind 160.000 €. Die Bank musste also als Sicherheit 160.000 € an Eigenmitteln hinterlegen.

Für den Kredit auf der Basis des schlechten Ratings ist dieser Wert ungleich höher. Er kann ohne Weiteres 150 % des Eigenkapitalunterlegungssatzes betragen. Das bedeutet eine Eigenkapitalhinterlegung in Höhe von 8 % der Kreditsumme = 8 % von 10.000.000 € = 800.000 €. 150 % hiervon sind 1.200.000 €. Die Bank musste also 1.200.000 € an Eigenmitteln für einen Kredit von ebenfalls 10 Mio. € hinterlegen oder anders ausgedrückt: das Siebeneinhalbfache des sicheren Kredits.

Damit wird klar, warum die Kreditkonditionen für einen negativ gerateten Kreditnehmer erheblich schlechter waren als für den positiv, also risikoarm gewerteten. Vor diesem Hintergrund wird auch verständlich, warum die Kreditinstitute bei der Vergabe von Krediten immer restriktiver und zurückhaltender wurden.

 

weiter

 

Schlagworte zu diesem Artikel

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt