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Entscheiden Kosten über Ihren Unternehmenswert?

Diese vielfach gestellte Frage ist auf unterschiedliche Anlässe bezogen. Sie wird in der Regel dann gestellt, wenn geplante oder erzwungene Änderungen der Eigentümerverhältnisse bevorstehen. Sie wird aber auch dann aufgerufen, wenn für die interne Planung, Steuerung oder strategische Ausrichtung des Unternehmens die Bewertung von alternativen Modellrechnungen ansteht.

Zum Beispiel in der Weise:

  • dass ein Verkauf des betreffenden Unternehmens in Erwägung gezogen wird;
  • oder auch dann, wenn über den Zukauf eines bestimmten Betriebes nachgedacht wird.
  • Neben aktuellen Anlässen sollten Unternehmens-Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstände eine zeitlich aktuelle Vorstellung davon haben, welchen Vermögenswert die eigenen Unternehmen verkörpern.

Unternehmenswert: Kosten und Wertansätze

Nur so ist man in der Lage, sich auf veränderte Wirtschaftsentwicklungen und Marktgegebenheiten schnellstmöglich einzustellen. Sie als Unternehmenslenker sollten für den Fall der Fälle, ob als Verkäufer, Käufer oder Investor über ein solides Zahlenwerk verfügen, um die entsprechenden Verhandlungen führen und die notwendigen Entscheidungen treffen zu können. Das beinhaltet, dass Sie über ein Instrumentarium mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden verfügen.

Fazit: Sie sollten also die Wertansätze aus den unterschiedlichen Bewertungsmethoden kennen, um eine fundierte Investitionsentscheidung fällen zu können.

Die marktfähige Bewertung eines Unternehmens erfordert viel Sachverstand und Umsicht.

1. Insofern sollte man sich für die Auswahl des Bewerters viel Zeit nehmen und einen Bewertungsfachmann bevorzugen, der auch über die nötigen Branchenkenntnisse verfügt.
 
2. Jede Bewertung – auch wenn sie von einem Branchenkenner erstellt wurde – kann nur einen Annäherungswert schaffen. Eine objektive und alleingültige Bewertung bzw. Den Unternehmenswert gibt es nicht. Ein Unternehmen ist am Ende immer exakt so viel wert, wie der am meisten bietende Interessent dafür zu zahlen bereit ist. Nichtsdestoweniger ist eine realistische, die Marktbedingungen berücksichtigende Bewertung im Falle eines Verkaufs eine wesentliche Hilfestellung und Ausgangslage für Verhandlungen.


 
3. Selbst wenn ein Unternehmer nicht plant, sein Unternehmen zu veräußern, ist es zweifellos notwendig, seinen wesentlichen Vermögenswert in Abständen einer Beurteilung zu unterziehen. Für jeden Anleger ist es selbstverständlich, das Wertpapierdepot bewerten zu lassen – nur für viele Unternehmen gilt diese Regel häufig nicht.
 
4. Bewertungen sollten nur Fachleute durchführen. Ansprechpartner hierfür sind der Steuerberater oder die Kammern und Verbände.
 
5. Auch wenn es kein objektives oder alleingültiges Verfahren zur Bewertung von Unternehmen gibt, sollte man dennoch ein Bewertungsverfahren wählen, das diesem Anspruch möglichst nahekommt. In diesem Fall bleiben nur die Bewertungsverfahren übrig, die die Zukunft im Visier haben, also im Wesentlichen die Ertragswertmethode und die DCF-Verfahren.

Die Jahresabschlussanalyse

In vielen Unternehmen werden die Möglichkeiten des Mehrjahresvergleichs von Jahresabschlüssen als Instrumente der Kostenkontrolle nicht genutzt. Jahresabschlüsse dienen häufig nur dem einen Zweck: als Pflichtdokument für das Finanzamt und für kreditgebende Banken und Anteilseigner.


1. Mit dem Mehrjahresvergleich besteht für die Geschäftsleitung oder den Unternehmer die Möglichkeit, die Entwicklung des Unternehmens aus der Vogelperspektive zu betrachten und Risikopotenziale schnell und sicher zu erkennen.
 
2. Die Zahlen und Daten für Mehrjahresvergleiche lassen sich in aller Regel – auch wenn der Steuerberater die Abschlüsse erstellt – von den Buchhaltungsprogrammen in ein Tabellenformat (z.B. Excel) konvertieren und stehen so ohne zeitraubende Erfassung zur Weiterverarbeitung zur Verfügung.
 
3. Im ersten Schritt werden die relevanten Zahlen aus der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in einen Drei-Jahres-Vergleich gestellt, wobei die Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Vordergrund der Betrachtung steht. Im zweiten Schritt erfolgt die Analyse bzw. Auswertung der relevanten Bilanz sowie der Aufwands- bzw. Kostenpositionen.
 
4. Wichtig ist es, nicht nur die absolute Veränderung der Aufwendungen/Kosten innerhalb des Überprüfungszeitraums zu betrachten, sondern auch das Verhältnis Aufwand/Kosten zur Entwicklung des Unternehmens bzw. zur Entwicklung der Umsatzerlöse zu vergleichen. Nutzen Sie hierzu das vorgefertigte Schema samt Auswertung.
 

So behalten Sie Ihre Finanzen im Griff

1. Sichern Sie Rentabilität, Liquidität und Unabhängigkeit 

Die Finanzwirtschaft im Unternehmen hat die Aufgabe, sämtliche finanziellen Belange des Unternehmens zu überwachen und zu steuern. Konkret geht nicht um weniger als darum, Rentabilität, Liquidität und Unabhängigkeit des Unternehmens zu sichern.

2. Instrumenten und Kennzahlen

Für diese Aufgabe stehen eine Reihe von Instrumenten und Kennzahlen zur Verfügung. So zeigt z.B. die Eigenkapitalrentabilität dem Unternehmer, ob sich das von ihm in sein Unternehmens investierte Kapital rentiert. Die Eigenkapitalrentabilität sollte oberhalb vergleichbarer (langfristiger) Anlagen liegen, zumal ein Teil der Zinsen als Risikozuschlag zu sehen ist.

3. Kapitalstruktur eines Unternehmens

Die Kapitalstruktur eines Unternehmens sollte sich auch im Zeitalter des schnellen Geldes am Grundsatz der Fristenkongruenz orientieren: Langfristige Investitionen werden mit langfristigen Mitteln und kurzfristige Investitionen werden mit kurzfristigen Mitteln finanziert.

4. Zinsen optimieren

Liquiditätsplanung und Liquiditätsüberwachung sind kein Hexenwerk, vielmehr Pflichtübung in jedem verantwortungsvoll geführten Unternehmen. Damit vermeidet man Unterliquidität und hohe Zinsen bzw. Überliquidität und damit einhergehende Zinsverluste.

5. Darlehen und Kredite 

Die Fremdfinanzierung vor allem in Form von Darlehen und Krediten ist für die meisten Unternehmen eine unverzichtbare Finanzierungsform. Doch gerade langfristige Investitionen sollten daraufhin geprüft werden, welche Belastungen in Form von Zins und Tilgung zusätzlich auf das Unternehmen zukommen.

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