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Wir erklären die Rechtsform des Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen ist per Definition die selbständige Tätigkeit einer einzelnen natürlichen Person als Gewerbetreibender, Landwirt oder Freiberufler unabhängig davon, ob der Einzelunternehmer Arbeitsnehmer angestellt hat oder nicht. Der Einzelunternehmer führt seinen Betrieb gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) voll haftend, d.h. mit seinem Privatvermögen, und ohne Gesellschafter bzw. Kapitalgesellschaft. Den Betreiber eines Einzelunternehmens nenn man „Inhaber“.  Ist der Einzelunternehmer Kaufmann i.S. des HGB, so ist er verpflichtet Bücher zu führen und eine Bilanz zu erstellen.

Das Einzelunternehmen - Ausführliche Informationen

Wird ein Gewerbetreibender allein ohne Beteiligung anderer Personen (als Gesellschafter) tätig und gründet er für seine Tätigkeit auch keine Kapitalgesellschaft wie z.B. eine "Ein-Mann-GmbH", so ist er ein Einzelunternehmer. Er wird dann als Kaufmann gemäß § 1 Abs. 1 oder § 2 Handelsgesetzbuch oder als so genannter Kleingewerbetreibender gemäß § 1 Absatz 2 Handelsgesetzbuch tätig und haftet persönlich mit seinem gesamten, d.h. auch dem privaten Vermögen. Um ein Einzelunternehmen zu gründen, genügt der Eintrag im Handelsregister, die Anmeldung beim Gewerbeamt oder aber auch einfach nur die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt. Wichtig ist, dass es sich beim Unternehmen um nur eine Person handelt, welche als Unternehmer uneingeschränkt haftbar ist, also mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen haftet. Ebenso übernimmt der Kaufmann die Geschäftsführung selber.

Haftung

Der Einzelunternehmer haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen für sämtliche Schulden seines Unternehmens. Das Risiko kann nur durch Klauseln in seinen Verträgen eingeschränkt werden, wobei das Gesetz jedoch enge Grenzen setzt.

Rechnungslegung

Für alle der am Geschäftsverkehr teilnehmenden Personen (Kaufleuten, Freiberufler, Gewerbetreibende) besteht die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (§§ 140 – 148 AO). Dies umfasst die Pflicht, sämtliche Geschäfte des Unternehmens so zu dokumentieren, dass sich hieraus Art und Umfang des Geschäfts sowie die allgemeine Vermögens- und Erfolgslage des Unternehmens ergeben. Die diesen Geschäften zuzuordnende Korrespondenz sowie sämtliche Zahlungsbelege (Eingang und Ausgang) sind aufzubewahren. Zu Beginn der Geschäftstätigkeit und zum Ende jedes Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss zu erstellen, der gleichfalls zu den aufzubewahrenden Geschäftsunterlagen gehört.

Während der Kaufmann neben der Handelsbilanzierung (§238 HGB) auch zur Steuerbilanzierung (§5 EStG) verpflichtet ist, brauchen kleine Gewerbetreibende und Freiberufler nur in eingeschränktem Maße zu bilanzieren. Eine einfache Überschussrechnung genügt (Einnahmen abzüglich Ausgaben gem. § 4 Abs. 3 EStG).

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • kein Mindestkapital
  • keine Teilung der Gewinne
  • größtmöglicher Gestaltungsspielraum
  • man kann als so genannter Kleingewerbetreibender beginnen
  • minimale Gründungskosten, da notarielle Vorschriften entfallen, keine Gründungsvorschriften
  • schnellere Anpassung an sich verändernde Marktbedingungen

Nachteile

  • erhebliche Arbeitsbelastung, da gesamte Verantwortung für Geschicke der Firma auf Ihnen lastet
  • unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen (privat und geschäftlich)
  • Erweiterung der Kapitalbasis richtet sich nur nach dem eigenen Vermögen

FAQs Einzelunternehmen

  • Benötigt ein Einzelunternehmen ein bestimmtes Grundkapitel?

    Nein, ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.

  • Gilt der eingetragene Kaufmann als eigene Rechtsform?

    Nein. Der Zusatz Kaufmann beschreibt nicht eine Rechtsform, sondern den Unternehmensgegenstand.

    In diesem Fall ist die Rechtsform das Einzelunternehmen.

  • Muss ein Einzelunternehmer eine Einkommenssteuer abführen?

    Alle Einkünfte eines Einzelunternehmers unterliegen der Einkommenssteuer.

    Allerdings unterliegen die Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb einem ermäßigten Steuersatz. Somit verringert sich die Einkommenssteuer bei gewerblichen Einnahmen um das 1,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags.

  • Muss ein Einzelunternehmer Gewerbesteuern zahlen?

    Sobald ein Einzelunternehmer eine Tätigkeit im Sinne des Gewerbesteuergesetzes ausübt (also alles bis auf die freien Berufe), unterliegt er der Gewerbesteuer.

    Allerdings wird die zu zahlende Gewerbesteuer teilweise auf seine Einkommenssteuer angerechnet. Zusätzlich wird bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.   

  • Sind Einzelunternehmen zur Buchführung verpflichtet?

    Wenn der Einzelunternehmer ein Kleingewerbetreibender ist, der nicht im Handelsregister eingetragen werden muss, braucht er nach Handelsrecht  grundsätzlich nur eine Überschussrechnung zur Ermittlung seines Gewinns oder Verlustes zu erstellen. Wenn ein Kleingewerbetreibender jedoch bestimmte Umsatzgrenzen übersteigt, kann er auch zur Buchführung verpflichtet werden.

    Es können auch je nach Gewerbeart zusätzliche Aufzeichnungspflichten (wie z.B. bei Reisebüros) zu beachten sein.

    Ist der Einzelunternehmer Kaufmann, ist er zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Für Kaufleute kommt eine Publizitätspflicht hinzu, wenn sich ihr Betrieb zu einem ausgesprochenen Großunternehmen ausweitet, etwa mit mehr als 5000 Arbeitnehmern.

  • Wann ist der Einzelunternehmer Kaufmann?

    Wenn eine einzelne Person ein Handelsgewerbe betreibt, muss sie sich als Einzelunternehmer in das Handelsregister eintragen lassen und wird dadurch zum Kaufmann. Der Name muss dann den Zusatz e.K. (eingetragener Kaufmann) tragen.

  • Was ist ein Einzelunternehmen?

    Einzelunternehmen bestehen in der Regel aus einer Person und benötigen keine finanziellen Rücklagen, um ein Unternehmen zu gründen. Den Betreiber eines Einzelunternehmens bezeichnet man als Inhaber.

  • Was sind die Nachteile eines Einzelunternehmens?

    Zunächst liegt das Geschäftsrisiko allein beim Inhaber des Einzelunternehmens, der mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Zudem ist die Kapitalbeschaffung ist schwieriger als etwa bei einer Aktiengesellschaft. Aufgrund des geringeren Kapitals hat der Einzelunternehmer schlechtere Verhandlungspositionen gegenüber Banken und Gläubigern.

  • Was sind die Vorteile eines Einzelunternehmens?

    Ein entscheidender Vorteil ist die volle Entscheidungsfreiheit und Verfügungsgewalt über das Betriebsvermögen und die Geschäftspolitik. Zusätzlich ist kein Mindestkapital nötig. Die Gründung erfolgt formlos, unkompliziert und günstig. Außerdem steht der Gewinn allein dem Geschäftsinhaber zu.

  • Wer haftet bei einem Einzelunternehmen?

    Der Einzelunternehmer haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen für sämtliche Schulden des Unternehmens. Mit der Gründung eines Einzelunternehmens wird der Teil des Privatvermögens, den er dem Unternehmen zur Verfügung stellt, zum Betriebsvermögen.

    Dies können Geld aber auch sonstige Sachwerte, wie Geschäftsräume oder ein Wagen sein. Dieses Betriebsvermögen wird zwar künftig gesondert ausgewiesen, also separat abgerechnet, es bleibt aber Teil des Gesamtvermögens des Einzelunternehmers.

  • Wer ist der Geschäftsführer bei einem Einzelunternehmen?

    In der Regel übernimmt der Inhaber auch die Geschäftsführung. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Geschäftsleitung einem Angestellten zu übertragen, indem man eine Handlungsvollmacht ausstellt.

  • Wer kann Einzelunternehmer werden?

    Die Rechtsform des Einzelunternehmens steht prinizipiell allen Freiberuflern, Selbstständigen und Personen, welche als einzelne ein Handelsgewerbe betreiben, offen.

    Unterschiede zwischen diesen liegen lediglich in der Rechnungslegung sowie der Eintragungspflicht.

  • Wie erfolgt die Gründung eines Einzelunternehmens?

    Die Gründung eines Einzelunternehmens ist durch nur einen Gesellschafter möglich. Sie ist formlos, wobei ggf., je nach Art des Unternehmens, bestimmte Meldepflichten und Auflagen zu beachten sind. Bei einem kaufmännischen Betrieb muss die Firma im Handelsregister angemeldet werden. Sie erhält dann den Zusatz "eingetragener Kaufmann" oder "e.K.".

  • Wie kann das Einzelunternehmen seine Rechtsform ändern?

    Dazu reicht in den meisten Fällen die Beteiligung von Partnern am Geschäft us. Je nach Gegenstand wird das Einzelunternehmen dann zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder zu einer offenen Handelsgesellschaft.

    Dementsprechend gelten dann auch die gesetzlichen Vorgaben für diese Rechtsformen.

  • Wie kann ein Einzelunternehmer seinen Kapitalstock erweitern?

    Der Einzelunternehmer kann zur Kapitalauffrischung Teilhaber ins Geschäft aufnehmen. Rechtlich gesehen hat er dann eine Gesellschaft (GbR oder OHG) errichtet, die dem neuen Geschäftspartner volles Mitspracherecht einräumt.

    Eine weitere Möglichkeit der Kapitalbeschaffung besteht in der stillen Gesellschaft. Da jedoch keine Buchführungspflicht besteht, ist das Risiko für Investoren zu groß, Kapital in das Unternehmen zu stecken.

    Auch Mitarbeiter können stille Teilhaber werden. Allerdings braucht man für grundlegende Entscheidungen immer die Zustimmung des stillen Teilhabers.

  • Wie löst man ein Einzelunternehmen auf?

    Ein Einzelunternehmen wird aufgelöst, sobald der Inhaber seine Geschäftsanteile veräußert oder in Privatvermögen umwandelt.

  • Wie wird man Einzelunternehmer?

    Diese Rechtsform ist die einfachste und damit auch häufigste. Je nach Unternehmung reicht es aus, sich in das Handelsregister einzutragen, beim Gewerbeamt anzumelden oder einfach eine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen.

  • Wo ist das Einzelunternehmen rechtlich verankert?

    Das Einzelunternehmen ist rechtlich im Handelsgesetzbuch (HGB §§ 1-104) geregelt.

    Je nach Gegenstand und Größe des Unternehmens müssen auch besondere Vorgaben des Steuerrechts berücksichtigt werden.

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