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Regelmäßig benötigte Geschäftsunterlagen

Welche Geschäftsunterlagen werden regelmäßig benötigt?

Wie aber stellt ein Jungunternehmer nun am besten seine Geschäftsunterlagen so zusammen, dass er beruhigt schlafen kann?

Fragen Sie sich zuerst, welche Schreiben Sie regelmäßig brauchen. Überprüfen Sie dabei einfach mal Ihre bestehende Korrespondenz und greifen Sie jene Formulierungen/ Textbausteine heraus, die sich regelmäßig wiederholen.


Die Erstellung von AGB hingegen ist ebenso wie die Gestaltung von Standardverträgen (zu denen entgegen der landläufigen Meinung auch Auftragsformulare, Auftragsbestätigungen etc. gehören) schwieriger, sollte daher überlegt und mit rechtlicher Beratung vorgenommen werden. Hier ist zunächst zwischen

  • echten Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • Allgemeinen Nutzungsbedingungen,
  • Allgemeinen Lieferbedingungen,
  • Allgemeinen Einkaufsbedingungen

und anderen zu unterscheiden. Oft sind auch Elemente aus verschiedenen Bereichen erforderlich. Andererseits sollten für verschiedene Geschäftsbereiche gegebenenfalls auch besser verschiedene Geschäftsbedingungen verwendet werden, weil es einfach schlecht wirkt, wenn die Hälfte der Bestimmungen in den AGB nicht auf das eigentliche Geschäft passt.

Wichtige Themen, die in den fast allen Fällen in AGB aufgegriffen werden sind:

  • Haftungsbeschränkungen
  • Zahlungs- und Rechnungsmodalitäten
  • Eigentumsvorbehalte
  • Verzugsregelungen

Umgang mit dem Rechtsanwalt

Die Angst vor überzogenen Gebühren sitzt tief und manchmal - leider - auch zu Recht.  Andererseits haftet im Rahmen einer Beratung Ihr Rechtsanwalt auch für die Richtigkeit seiner Angaben. Über seine Berufshaftpflichtversicherung sind hier auch Vermögensschäden abgedeckt, die sich aus einer Falschberatung ergeben könnten. Das bedeutet konkret, dass bei Hinzuziehung eines Rechtsanwalts dieser für die Verwendbarkeit seiner Klauseln haftet und nicht länger Sie selbst.

Handeln Sie aber trotzdem vorab mit Ihrem Unternehmensanwalt eine vernünftige Beratungspauschale aus. Außergerichtlich gibt es keine verbindliche Gebührentabelle, hier kann frei verhandelt werden. Maßgeblich für die Honorierung sind neben dem tatsächlichem Zeitaufwand jedoch aus Anwaltssicht auch das Haftungsrisiko und die Grundkosten. Sprechen Sie hier offen an, was Ihnen wichtig ist.

Doch Vorsicht: Die einfachsten Antworten, nämlich "Ja" und "Nein" erfordern das meiste Nachdenken - Sokrates

Lassen Sie sich die Vertragsformulare nicht nur erstellen, sondern auch ausführlich erläutern. Nur wenn Sie die Klauseln verstehen, können Sie auch darüber mit Ihren Geschäftspartnern verhandeln.

Vereinbaren Sie mit Ihrem Rechtsanwalt ein vernünftiges Forderungsmanagement. Klären Sie ab, welche Informationen er benötigt, um Ihre offenen Forderungen beizutreiben, wann Sie die Außenstände Ihrer Schuldner an Ihn weiterleiten und wer in welcher Form die Mahnung schreibt, das Mahnverfahren beantragt, etc.

Im Rahmen einer dauerhaften Geschäftsbeziehung ist eine andere Preisgestaltung möglich als bei Einmalaufträgen. Nutzen Sie hier das ökonomische Potential, das ein regelmäßiger Austausch bietet.

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