Gründungszuschuss

Gründungszuschuss

Eigenschaften des Gründungszuschusses

Ziel des Förderinstrumentes ist, arbeitslose Gründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen.
    
Die Förderung mit dem Gründungszuschuss gliedert sich in zwei Phasen, die zusammen eine maximale Förderdauer von 15 Monaten ergeben. Spätestens dann muss der Gründer finanziell auf eigenen Füßen stehen.

Seit Ende 2011 leigt es im Ermessen der Berater der Arbeitsagenturen, ob der Gründungszuschuss bewilligt wird - einen Rechtsanspruch seitens der Gründer auf Förderung (sofern die Voraussetzungen erfüllt werden) gibt es nicht mehr.

Die erste Phase der Förderung umfasst sechs Monate. Die finanzielle Unterstützung besteht dabei aus zwei Bausteinen: Der Gründer erhält zur Sicherung des Lebensunterhaltes weiterhin monatlich sein individuelles Arbeitslosengeld. Zusätzlich steht ihm eine Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat zu, die der sozialen Absicherung beziehungsweise der Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge dienen soll.

Nicht rückzahlbare Fördermittel und bis zu 4.500 Euro vom Staat

Bereits hunderte Gründer und junge Firmen haben kostenlos über die Berater von förderland vor Ort erfolgreich Förderungen beantragt.
Die zweite Phase der Förderung umfasst weitere neun Monate. Der Zuschuss der zweiten Phase muss gesondert beantragt werden. Wird er genehmigt, so erhält der Gründer auch über diesen Zeitraum die Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat. Die Arbeitslosengeld-Zahlungen entfallen.

Der Gründungszuschuss muss nicht versteuert werden und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Der Gründungszuschuss dient nicht zur Finanzierung der Geschäftsidee, sondern soll dem Gründer - gerade in der schwierigen Anfangsphase der Gründung - zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten und Sozialversicherungsbeiträge dienen.

(Stand: 01/2012)


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