Rentenvorsorge - Diese Möglichkeiten gibt es

Bereits im Jahr 1986 prägte der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Norbert Blüm, den Satz: "Die Rente ist sicher". Heutzutage ist das keineswegs so. Einer der Gründe: Der demografische Wandel. Immer mehr Rentenempfängern stehen weniger Beitragszahler gegenüber. Arbeitnehmer werden seitens der Politik dazu aufgerufen, auch privat für das Alter vorzusorgen. Welche Möglichkeiten zur Rentenvorsorge existieren, legt der nachfolgende Artikel dar.

Die drei Säulen der Altersvorsorge

Bei den drei Säulen der Altersvorsorge handelt es sich um ein Konzept, welches in Deutschland eingeführt wurde, um sicherzustellen, dass die Bürger im Rentenalter finanziell ausreichend abgesichert sind. Die drei Säulen sind:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Private Altersvorsorge
  • Betriebliche Altersvorsorge

Basisabsicherung: Die gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung gilt als wichtigste Säule der Alterssicherung. Die meisten Arbeitnehmer sind hier pflichtversichert und zahlen während ihres gesamten Berufslebens regelmäßig Beiträge ein. Im Gegenzug erhalten sie eine gesetzliche Rente, die die Existenzgrundlage bildet. 

Für die nächsten Jahre kommen immer mehr Rentenbezieher auf immer weniger Beitragszahler. Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass die gesetzliche Rente in den folgenden Jahrzehnten langsamer als die Löhne wachsen wird. Die Folge: Im Alter entsteht eine Versorgungslücke. Lag das Rentenniveau im Jahr 2021 noch bei 49,4 Prozent, geht die Bundesbehörde davon aus, dass es 2035 lediglich 45,8 Prozent betragen wird. Diese Einkommenseinbußen gilt es beispielsweise durch die private Altersvorsorge zu schließen.

Ein Muss: Die private Altersvorsorge

Unter der privaten Altersvorsorge versteht man sämtliche privaten finanziellen Vorsorge Verträge, die von keinen finanziellen Zuschüssen beziehungsweise einer Förderung seitens des Staats profitieren. Anleger zahlen die finanziellen Aufwendungen aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Steuerliche Vorteile existieren nicht. Im Kern umfasst die private Altersvorsorge vor allem:

  • Private Lebensversicherungen
  • Aktien
  • Immobilien

Darüber hinaus gibt es weitere, in der Bevölkerung unbekannte Optionen zur privaten Altersvorsorge. An dieser Stelle besonders hervorzuheben ist Forex-Trading. Mit Forex-Trading lassen sich beträchtliche Gewinne erzielen. Investoren handeln dabei mit Währungen auf dem Devisenmarkt und versuchen, sich die Schwankungen der Wechselkurse zunutze zu machen. Bei der Verwendung von Forex-Trading zur Alterssicherung gibt es einige Vorteile.

Ein Vorzug ist die potenziell zu erzielende Rendite. Da der Devisenmarkt der größte und zugleich liquideste Markt auf der Welt ist, bietet er eine Vielzahl an Möglichkeiten, um von den Wechselkursschwankungen zu profitieren. Des Weiteren sind zur Durchführung von Forex-Trading lediglich ein Internetanschluss und ein Broker Account nötig. Nachteilig ist die Notwendigkeit von Fachexpertise bei dieser Form der privaten Alterssicherung.

Geförderte Vorsorge: Die betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Sie können vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile des Bruttolohns in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Im Gegenzug erhalten die Anleger steuerliche Vorteile und sparen Sozialabgaben ein. Häufig beteiligen sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Finanzierung der Betriebsrente.

Die Form der betrieblichen Altersvorsorge wählt grundsätzlich Letzterer aus. Dabei kann es sich um folgendes handeln:

  • eine Direktversicherung
  • eine Pensionskasse
  • einen Pensionsfonds
  • eine Unterstützungskasse
  • eine Pensionszusage

Bei den drei zuerst genannten Anlageformen unterstützt der Staat die Investoren beim Aufbau einer Betriebsrente mit der Riester-Förderung. Für Beitragszahlungen an eine Direktversicherung, Pensionskassen oder einen Pensionsfonds zahlt der Staat Zulagen. Zudem lassen sich die finanziellen Aufwendungen als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Einzige Voraussetzung: Die Beiträge stammen aus dem Nettoentgelt.

Die Höhe der staatlichen Zulagen setzt sich aus einem Grundbetrag in Höhe von 175 Euro pro Jahr sowie einer Kinderzulage in Höhe von 185 Euro zusammen, sofern für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld besteht. Wurde der Spross nach dem 31. Dezember 2007 geboren, steigt der Betrag auf 300 Euro jährlich.

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