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Riester-Rente

Riester-Rente

Die Riester-Rente, nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie richtet sich an alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung und hat das Ziel, die Versorgungslücke in der GRV auszugleichen.


Für Selbstständige und Unternehmer ist die Riester-Rente demnach nur dann interessant, wenn sie sich dazu entscheiden sollten, den Antrag auf Pflichtversicherung in der GRV zu stellen, was sich, je nach familiären Verhältnissen, lohnen kann.

Denn vor allem kinderreichen Familien bietet die Riester-Rente eine ertragreiche Förderung. Diese funktioniert über Zuschläge und Steuerbegünstigungen. Der Versicherte sucht sich zunächst ein Versicherungsunternehmen aus. Möglich sind Lebensversicherungen, Banksparpläne, Fondsparpläne und sogar Bausparverträge. Wichtig ist, dass diese durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert sind. Die Unternehmen erhalten diese Zertifizierung nur dann, wenn sie verschiedene Auflagen erfüllen. Beispielsweise müssen sie garantieren, dass bei Renteneintritt zumindest alle gezahlten Beiträge plus Zuschläge des Staates zur Verfügung stehen. Außerdem müssen sie eine lebenslange Rentenzahlung zusagen.


Hat sich der Versicherungsnehmer für eine Riester-Rente entschieden, unterschreibt er eine Vollmacht, mit der der Versicherungsanbieter die Zuschläge beim Staat beantragen kann. Eingezahlt wird nur der Mindesteigenbetrag. Dieser beträgt vier Prozent des jeweiligen Vorjahreseinkommen abzüglich der Zuschläge.
Als Zuschläge werden der Grundzuschlag von 154 Euro sowie Kinderzuschläge von 185 Euro pro Kind gezahlt, solange die Kinder den Anspruch auf Kindergeld erfüllen. Ab 2008 geborene erhalten sogar einen Zuschlag von 300 Euro. Bei einem niedrigen Einkommen und vielen Kindern lohnt sich diese Form also erheblich. Eine alleinstehende Mutter mit drei Kindern, die bspw. ein Jahreseinkommen von 25.000 Euro hat, zahlt 4 Prozent Ihres Einkommens (1000 Euro) abzüglich des Grundzuschlags von 154 Euro sowie abzüglich der Kinderfreibeträge von insgesamt 555 Euro. Ihr Beitrag sinkt so auf 291 Euro, die restlichen 70 Prozent des Beitrags werden vom Staat übernommen.

Sollte das Einkommen so niedrig sein, dass die Zuschläge den Eigenbeitrag übersteigen muss trotzdem ein Sockelbetrag von 60 Euro durch den Versicherten bezahlt werden.

Aber auch für Kinderlose und Vielverdiener gibt es einen Anreiz, die Riester-Förderung zu nutzen: den Sonderausgabenabzug. Der Versicherte muss sich hierbei die Einzahlung der Beträge bestätigen lassen und sie der Steuererklärung beifügen. Der Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, setzt sich aus Eigenbetrag und Zuschlägen zusammen, ist aber auf 2.100 Euro beschränkt. Für den Fall, dass die steuerliche Begünstigung höher liegt, als die Zuschläge, bekommt der Versicherte eine Einkommensrückerstattung zurücküberwiesen.

Die Beiträge müssen nicht regelmäßig gezahlt werden. Bei finanziellen Engpässen kann auch erst mal ausgesetzt werden. Ein letzter großer Vorteil der Riester-Rente ist, dass das Sparvermögen vor vorzeitiger Verwertung geschützt ist. Also bleibt es auch während Phasen der Arbeitslosigkeit o.ä. unberührt.

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