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Förderung bei Umschulung

Förderung bei der Umschulung - der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Eine berufliche Sackgasse kann durch vieles entstehen, etwa durch gesundheitliche Probleme oder Änderungen am Arbeitsmarkt. Eine passende Umschulung kann neue Impulse setzen. Wir zeigen Ihnen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um eine Förderung bei der Umschulung durch die Agentur für Arbeit zu erhalten.


Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine Förderung bei Umschulung

Zielgruppe

Für die Förderung einer Umschulung durch den Bildungsgutschein müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Dem Betroffenen fehlt ein anerkannter Berufsabschluss.
  2. Die Maßnahme wird nachweislich dazu benötigt, den Arbeitslosen wieder beruflich einzugliedern.
  3. Ein Bildungsgutschein zur Umschulung kann außerdem gewährt werden, um den Arbeitnehmer vor einer sich anbahnenden Arbeitslosigkeit zu bewahren.

Der Sachbearbeiter der Arge lässt bei der Entscheidung darüber, welche Umschulung gefördert werden soll, auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation mit einfließen.

Inhalte

Ist eine der Voraussetzungen erfüllt und die Förderung einer Umschulung beantragt, erfolgt zunächst ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Bei einem positiven Ausgang erhält man einen Bildungsgutschein, der die Förderung bei einer Umschulung zusichert. Der Bildungsgutschein ist allerdings nur maximal drei Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss er bei einem Bildungsträger eingelöst werden. Auf dem Bildungsgutschein ist die Art der Umschulung genau festgelegt, sodass die Förderung nicht für andere Bildungsmaßnahmen genutzt werden kann.

Förderhöhe

Der Bildungsgutschein deckt die Kosten für den entsprechenden Lehrgang ab. Alle notwendigen Kosten werden in vollem Umfang gefördert. Je nach Bedarf kann die Förderung bei Umschulung aber auch die Kosten für die Anfahrt, die Unterbringung und die Kinderbetreuung umfassen. Hier gelten monatliche Höchstgrenzen von 476 Euro für Pendelfahrten, 340,00 Euro für die Unterbringung und 130 Euro pro Kind für die Betreuung. Umschüler können während der Maßnahme auch Arbeitslosengeld erhalten. Hierfür gelten die gleichen Bedingungen wie sonst auch.

Beispiel 1

Eine junge Frau hat nach ihrem Schulabschluss eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht. Gleich nach der Ausbildung ist sie für mehrere Jahre in den Erziehungsurlaub gegangen und hat ihren Beruf nicht ausgeübt. Wegen dieser mangelnden Berufserfahrung und des Arbeitsmarktes möchte sie eine Umschulung zur Altenpflegerin machen. Die Agentur für Arbeit gewährt eine Förderung der Umschulung und übernimmt das Schulgeld für die Altenpflegeschule und die Kosten für die Nachmittagsbetreuung der Kinder.

Beispiel 2

 Ein gelernter Koch kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, da er unter Rückenproblemen leidet. Er möchte eine Umschulung zum Erzieher machen. Durch die Förderung bei Umschulung erhält er einen Bildungsgutschein, den er an einer Fachschule für Erzieher einlöst.

Ansprechpartner

Die Förderung bei einer Umschulung durch einen Bildungsgutschein gewährt die Agentur für Arbeit. Zuständig ist die lokale Agentur, in deren Bezirk der Antragsteller wohnt.

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