Einstiegsgeld: Bezugsdauer und Beantragung

Einstiegsgeld

Wer kann das Einstiegsgeld beantragen?

Seit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Arbeitslosengeld II.

Wenn sich ein ALG II-Empfänger selbstständig machen möchte, hat er die Möglichkeit, dass Einstiegsgeld zu beantragen. Dieses kann als Zuschuss zum ALG II beantragt werden, wenn der Empfänger sich selbstständig macht und seine Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.

Höhe des Einstiegsgeldes

Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes wird die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der der erwerbsfähige Hilfsbedürftige lebt, berücksichtigt. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Laut den Neuregelungen können ALG-II-Empfänger mit Zuschüssen von maximal 5.000 Euro rechnen, bei Darlehen gibt es keine festgelegte Obergrenze.

Die Dauer der Förderung beträgt normalerweise 12 Monate, eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist jedoch möglich. Der Anspruch erlischt, wenn Empfänger nicht mehr als hilfsbedürftig eingestuft wird.

Die Bundesagentur empfiehlt den regionalen Arbeitsagenturen 
  • das Einstiegsgeld zunächst für 12 Monate zu gewähren und darüber hinausgehende Einstiegsgeld-Zuschüsse degressiv zu gestalten
  • 50 Prozent der Regelleistung als Einstiegsgeld zu gewähren
  • sich zur Bewertung der Tragfähigkeit des eingereichten Unternehmenskonzepts eine Umsatz-/ Rentabilitätsvorschau vorlegen zu lassen

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Sozialversicherung

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Das Einstiegsgeld gehört nicht zum steuerpflichtigen Einkommen und unterliegt auch nicht dem Progeressionsvorbehalt.

Wie beantrage ich Einstiegsgeld?

Sind die unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen zum Bezug von Einstiegsgeld gegeben, erhält der Empfänger die Antragsformulare bei seinem persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. 

Zur Bewilligung des Antrages muss, wie bei den Anträgen für Überbrückungsgeld oder Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) auch, ein Businessplan erstellt werden. Dieser muss folgende Unterlagen enthalten: 
  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Lebenslauf

Eine Begutachtung der Unterlagen durch eine fachkundige Stelle ist nicht notwendig.

Nach dem Einreichen aller Unterlagen entscheidet der persönliche Ansprechpartner bzw. Fallmanager des Antragsstellers bei der Agentur für Arbeit über dessen Antrag auf Einstiegsgeld. 


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