<< Themensammlung Überbrückungsgeld

Muss ich, wenn ich eine Vollzeitstelle annehme, die Förderung zurückzahlen?

Nein. Sie müssen dies allerdings umgehend dem Arbeitsmarkt melden. Das Überbrückungsgeld bzw. den Existenzgründungszuschuss erhalten Sie dann bis zum Beginn der Anstellung, vorausgesetzt, sie sind bis zu diesem Zeitpunkt auch selbstständig.

Weitere Fragen

zur Übersicht >

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt