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Wie hoch ist die Förderung im Zuge des Einstiegsgeldes?

Anspruchsgrundlage für das Einstiegsgeld ist das Arbeitslosengeld II, es beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung. Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt bundesweit 374 Euro, damit würde ein geförderter Alleinstehender 561 Euro zusätzlich zu Miete und Heizkosten erhalten. (Stand: 2012)

Zusätzlich hängt das Einstiegsgeld von der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit sowie von der Größe der Familie bzw. Bedarfsgemeinschaft ab. Es erhöht sich bei jedem zusätzlichen Mitglied um weitere 10 Prozent. Liegen gravierende Vermittlungshemnisse vor, die das finden eines Arbeitsplatzes erschweren, kann das Einstiegsgeld etwas höher angesetzt werden. Die Förderung soll allerdings insgesamt 100 Prozent der Regelleistung nicht übersteigen.

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