Leasing - die zehn wichtigsten Begriffe

Leasing ist eine beliebte Finanzierungsform, die viele Möglichkeiten eröffnet. Jedoch sorgt vor allem die Vielfalt an Varianten dabei oft für Verwirrung. Wir haben die zehn wichtigsten Begriffe zum Thema Leasing für Sie erläutert. 

Definition: Leasing

Der Leasing-Geber überlässt dem Leasing-Nehmer einen Leasing-Gegenstand für einen vereinbarten Betrag zur Nutzung, die in monatlichen Raten gezahlt werden. Wirtschaftlicher und juristischer Besitzer des Objektes bleibt weiterhin der Leasing-Geber. Läuft der Vertrag aus, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder nimmt der Leasing-Geber das Objekt wieder zurück oder der Leasing-Nehmer erwirbt es.

Leasing-Anbieter

Die Leasing-Anbieter kommen aus unterschiedlichen Bereichen. Zum einen nutzen Hersteller von PKW, Computern oder Büromaschinen Leasing häufig als Vertriebsform. Zum anderen gibt es sowohl freie Leasing-Gesellschaften als auch solche, die zu einem Kreditinstitut gehören. Leasing-Gesellschaften kaufen auf Wunsch des Leasing-Nehmers ein bestimmtes Objekt und überlassen es diesem zur Nutzung.

Leasing-Arten

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Leasing-Arten: Beim Mobilien-Leasing geht es um mobile Investitionsgüter. Das können beispielsweise Maschinen, Ausrüstungsgegenstände oder auch Software sein. Daneben gibt es noch das Immobilien-Leasing für Gebäude und Grundstücke, die gewerblich genutzt werden. Die Verträge hierzu werden meist über sogenannte Objektgesellschaften abgewickelt.

Vollamortisationsvertrag

Bei der Ausgestaltung von Leasing-Verträgen gibt es zwei gängige Varianten. Beim Vollamortisationsvertrag werden bereits innerhalb der Vertragslaufzeit alle Kosten des Leasing-Gebers gedeckt. Deshalb sind die monatlichen Raten relativ hoch.

Teilamortisationsvertrag

Beim Teilamortisationsvertrag sind die Leasing-Zahlungen niedriger. Dies hat zur Folge, dass während der Grundmietzeit noch keine vollständige Amortisation des Leasing-Objektes stattfindet, ein Restwert bleibt offen. Der Leasing-Nehmer kann den Leasing-Gegenstand nur dann zurückgeben, wenn ihn der Leasing-Geber anschließend zum Restwert verkaufen kann.

Finance-Leasing

Wenn man von Leasing spricht, meint man meist das Finance-Leasing. Verträge werden über eine mittel- oder langfristige Laufzeit abgeschlossen, wobei die Grundmietzeiten unkündbar sind. Das Objektrisiko trägt der Leasing-Nehmer und ist somit für anfallende Rechnungen sowie das Abschließen von Versicherungen zuständig. Außerdem muss er sich um die Instandhaltung des Leasing-Gegenstandes kümmern.

Operate-Leasing

Beim Operate-Leasing geht es um die kurzfristige Nutzung eines Investitionsgutes, um so Engpässe zu überbrücken. Das wichtigste Merkmal des Operate-Leasings ist deshalb die relativ kurze Vertragslaufzeit. Ist ein Vertrag auf unbefristete Dauer abgeschlossen, besteht ein Kündigungsrecht innerhalb der vereinbarten Fristen. Das wirtschaftliche Risiko liegt beim Leasing-Geber. Außerdem ist er für die Instandhaltung des Objektes verantwortlich. Um die Kosten des Leasing-Gebers zu decken, sind mehrere Vertragsperioden nötig.

Vorteile beim Leasing

Ein Vorteil liegt in der Möglichkeit, vorauszuplanen: Die Höhe der Leasing-Raten und die Laufzeit des Vertrags stehen von Anfang an fest. Beim Vertrag gibt es große Gestaltungsspielräume, so dass er an persönliche Bedürfnisse angepasst werden kann. Auch steuerlich ist Leasing von Vorteil: Ist der Leasing-Gegenstand steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet, sind Leasing-Raten als Betriebsausgaben voll absetzbar. Zudem erscheinen Leasing-Objekte nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers.

Nachteile beim Leasing

Von Seiten des Leasing-Nehmers ist der Vertrag normalerweise unkündbar, der Leasing-Geber hingegen kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Leasing-Nehmer nicht pünktlich zahlt. Außerdem sind die Gesamtkosten nicht zu unterschätzen: Die Raten liegen im Normalfall deutlich über den Ausgaben beim Kauf des Leasing-Objektes. Beim Finance-Leasing muss sich der Leasing-Nehmer außerdem unter anderem um Versicherungen und anfallende Reparaturen kümmern.

Abgrenzung von Leasing und Miete

Wie beim Mieten ist beim Leasing der Benutzer des Objektes nicht dessen juristischer Besitzer. Der Unterschied besteht darin, dass ein Leasing-Vertrag im Gegensatz zum Mietvertrag Elemente enthält, die über die reine Gebrauchsüberlassung des Leasing-Gegenstandes hinausgehen. Aufgaben, die üblicherweise in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, werden hier auf den Mieter bzw. den Leasing-Nehmer übertragen. Diese zusätzlichen Pflichten sind beispielsweise Wartungs- oder Instandsetzungsleistungen, Reparaturen oder Versicherungen.

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