Verlängert bis 2022: Sonderregelungen fürs Kurzarbeitergeld gehen in die Verlängerung

Die äußeren Umstände machen das Arbeitsleben auch im Juni 2022 in vielen Branchen nicht leichter. War es zunächst die Corona-Pandemie, leiden nun immer mehr Unternehmen unter gestörten Lieferketten. Als Reaktion darauf hat die Bundesregierung die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang für Kurzarbeit um drei Monate verlängert, zunächst bis zum 30. September des Jahres.

Erleichterung während der Krise dauert an

Viele Unternehmen konnten durch Kurzarbeit durch die Krise während der Pandemie gelangen und ihren Mitarbeitenden den Arbeitsplatz erhalten. Durch das ausgezahlte Kurzarbeitergeld konnten Beschäftigte im Betrieb bleiben und mussten sich nicht arbeitslos melden. Doch anstatt der erhofften positiven Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist es nun der Krieg gegen die Ukraine, der zu neuen Problemen für die Wirtschaft führt. Nicht nur Personalausfälle durch das noch immer vorhandene Corona-Virus, auch Lieferkettenschwierigkeiten eröffnen die nächste Großbaustelle für Unternehmen.

Um Betrieben den Erhalt zu ermöglichen, teilte die Bundesregierung mit, dass das Bundeskabinett eine Verlängerung der Sonderregelungen beschlossen hat. Hintergrund diesmal: Der Ukraine-Krieg und seine Folgen.

Auslaufen war für Juni 2022 geplant – Grenze ist nun verschoben

Grundsätzlich war es geplant, die Erleichterungen zur Anmeldung von Kurzarbeit Ende Juni 2022 auslaufen zu lassen. Besonders eine Regelung hatte für Unternehmen wichtigen Charakter. Die Sonderregelungen erlaubten die Anmeldung von Kurzarbeit, wenn zehn Prozent und mehr der Mitarbeiter akut von einem Arbeitsausfall betroffen sind.

Wie der Bundesarbeitsminister betonte, habe ich die Ermöglichung von Kurzarbeitergeld als ein wertvolles Instrument bei der Arbeitsplatzsicherung bewährt. Durch die Verlängerung soll gewährleistet werden, dass auch die aktuelle Krisensituation für Firmen und Betriebe bewältigbar bleibt.

Die zunächst bis zum 30. September stattgegebene Verlängerung scheint nicht abschließend, laut Hubertus Heil werde die Lage explizit beobachtet. Es darf also gehofft werden, dass bei anhaltenden Schwierigkeiten eine Verlängerung der Sonderregelungen auch über Ende September hinaus möglich ist.

Spezifische Pandemie-Regelungen enden wie geplant am 30. Juni 2022

Zu betonen ist dabei, dass die Verlängerung tatsächlich nur die erleichterten Zugangsbedingungen für das Kurzarbeitergeld betreffen, nicht jedoch die Sonderregelung, die explizit für die pandemischen Umstände getroffen worden sind. Am 30. Juni fallen daher folgende Regeln weg:

  • Einbeziehung von Leiharbeitern in die Kurzarbeiterregelung
  • Längere Bezugsdauer durch äußere Umstände
  • Höhere Leistungssätze für Kurzarbeitergel

Experten gehen Stand Juni 2022 nicht davon aus, dass durch erneute Lockdowns eine Schließung von Betrieben erfolgen muss. Eine wirtschaftliche Bedrohung durch die Energiekrise sieht Finanzminister Christian Linder allerdings schon. Mit pandemischen Sonderregeln kann diese jedoch nicht umschifft werden.

Kurzarbeit auch nach Corona noch sehr wichtig

Anders als während der Pandemie haben sich nun die Branchen verschoben, die von Kurzarbeit Gebrauch machen. Wahren noch vor einem Jahr vor allem Handel und Gastgewerbe betroffen, sind es nun die verarbeitenden Branchen, die gehäuft Kurzarbeit anmelden müssen. Ohne Nachschub an zu verarbeitenden Waren bleiben Förderbänder und Fließbänder stillstehen, der Bedarf an Mitarbeitenden sinkt.

Zum Schutze der Arbeitnehmer hat sich die Bundesregierung nicht nur zur Verlängerung der vereinfachten Voraussetzungen entschieden, sondern verzichtet auch weiterhin auf den Aufbau von Minusstunden, die dann zulasten des Arbeitnehmers gehen müssten. Die Regelungen gelten nicht nur für Unternehmen, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, sondern auch für jene, die nach dem 1. Juli 2022 Kurzarbeit (erneut) anzeigen müssen. 

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