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Finanzamt

Das Finanzamt ist die örtliche Behörde der Finanzverwaltung der Länder. Die Aufgaben der Finanzämter sind in der Bundesrepublik Deutschland im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt. Sie verwalten im Auftrage des Bundes die Besitz- und Verkehrssteuern, die ganz oder zum Teil dem Bund zufließen, sowie die Ländersteuern und bestimmte Gemeindesteuern. Unter diese Stuerarbeiten fallen z.B. die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer.


Die Gewerbeanmeldung gilt auch als steuerliche Anzeige. Die Gewerbeämter informieren die Finanzämter. Unabhängig davon sollte die Betriebsaufnahme dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.

Das Finanzamt übersendet dem Gewerbetreibenden einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Es informiert auch über das Umsatzsteuerverfahren und andere wichtige steuerrechtliche Regelungen, die beachtet werden müssen. 

Von den Löhnen/ Gehältern, die ein Unternehmen an seine Arbeitnehmer zahlt, muss die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt der Betriebsstätte abgeführt werden - das Unternehmen ist für die ordnungsgemäße Lohnsteuerabführung verantwortlich, es haftet für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat. Soweit die Haftung reicht, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gesamtschuldner.

Außerdem muss der Arbeitgeber den Solidaritätszuschlag einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Ist der Arbeitnehmer Mitglied in einer kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Kirchensteuer erhebt, ist der Arbeitgeber außerdem verpflichtet, Kirchensteuer einzubehalten und zusammen mit der Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abzuführen.

Die Kirchensteuer beträgt abhängig vom jeweiligen Bundesland 8 Prozent oder 9 Prozent der Lohnsteuer.

Besitzsteuern:  

  • Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
  • Körperschaftsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Gewerbesteuer (teilweise)
  • Kirchensteuer (teilweise) 

Vom Vermögen: 

  • Erbschaftsteuer
  • Grundsteuer
  • Kirchensteuer (teilweise) 

Verkehrsteuern:  

  • Umsatzsteuer (ohne Einfuhrumsatzsteuer)
  • Grunderwerbsteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Rennwett-und Lotteriesteuer
  • Spielbankabgabe
  • Versicherungsteuer
  • Feuerschutzsteuer

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