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Fragen und Antworten zur Limited

Es gibt doch die UG, wozu dann eine Ltd. gründen ?

Die Limited hat gegenüber der UG einige ganz entscheidende Vorteile. Zwar unterliegt die Limited dem englischen Recht und hat jährliche Folgekosten durch das Registered Office, jedoch vermögen diese Nachteile die Vorteile gegenüber der UG nicht zu beeinträchtigen.

Die UG ist als Rechtsform eine GmbH und unterliegt damit dem komplizierten und streng formellem GmbH-Recht. Das Recht der Limited ist dagegen relativ einfach und unbürokratisch. Änderungen in der Gesellschaft bedürfen z.B. nicht der notariellen Beurkundung, sondern werden durch ausfüllen eines einfachen Form erledigt.

Die UG muss 25 Prozent der Jahresgewinne ansparen. Wird fehlerhaft angespart und ausgeschüttet, sind die Gewinnausschüttungen nicht und müssen an die Gesellschaft erstattet werden. Sachgründungen sind bei der UG verboten. Bei der Limited ist sogar die Sachgründung durch Erbringung einer Dienstleistung möglich. Auch Sachkapitalerhöhungen sind bei der UG ausgeschlossen, bei der Limited nicht. Bei der Umwandlung zur GmbH (siehe dort) kann mit dem Wert der Limited eine u.U. sehr hohe Kapitalrücklage geschaffen werden; bei der UG ist dies so nicht möglich.

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