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Mit dem Auto durch die Insolvenz – geht das?

Die Privatinsolvenz ist für viele Menschen oft die letzte Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien. Mittlerweile ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sie auf drei Jahre zu verkürzen, sodass sich jahrelange starke Einschränkungen vermeiden lassen.

Quelle: Fotolia.com © Marco2811

Allerdings besteht bei vielen Betroffenen Unsicherheit, wie viel ihnen in der Privatinsolvenz zusteht. Müssen sie beispielsweise auf jeden Fall ihr Auto abgeben oder besteht die Möglichkeit, es weiterhin zu fahren?

Ausnahmen bestätigen die Regel

Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Auto zur Insolvenzmasse zählt . Das bedeutet für den Schuldner, dass es zu pfänden ist und der Erlös aus dem Verkauf den Gläubigern zugutekommt.

Allerdings gibt es von dieser Regel Ausnahmen:

  • Der Betroffene ist angestellt und braucht das Auto, um seinen Beruf auszuüben. Damit der Insolvenzverwalter nicht das Fahrzeug in Beschlag nimmt, ist es hilfreich, sich vom Arbeitgeber eine Bestätigung ausstellen zu lassen, dass ohne das Fahrzeug die Kündigung droht. Da ohne einen regelmäßigen Lohneingang kaum Geld zum Pfänden übrig bliebe, verzichtet der Insolvenzverwalter dann im Allgemeinen lieber auf diesen Schritt.
  • Für Selbstständige gilt das gleiche. Können sie durch die Wegnahme des Fahrzeugs nicht mehr ihren Beruf ausüben, können sie es während der Privatinsolvenz in der Regel weiterhin fahren. Allerdings ist es möglich, dass der teure und luxuriöse Geschäftswagen gegen ein sparsameres Modell einzutauschen ist.
  • Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt und auf sein Fahrzeug angewiesen ist, darf es unter Umständen ebenfalls behalten. Allerdings geschieht dies nicht automatisch, sondern das Gericht entscheidet den individuellen Fall.
  • Möglich ist ebenso, dass der Insolvenzverwalter das Auto pfändet und die Betroffenen es ihm zu einem zuvor ermittelten Wert zurückkaufen. Die eigene Einschätzung des Besitzers ist allerdings nicht ausreichend, sondern es ist der offizielle Weg zu gehen. Allerdings ist dies nur möglich, sofern die Schuldner über ausreichend Ersparnisse verfügen. Zwar ist es erlaubt, mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, es jedoch zu retten, um sich damit Luxusgüter zu ermöglichen, wirkt auf die Gläubiger wahrscheinlich seltsam.

Stehen die Chancen schlecht, ein Auto in der Privatinsolvenz fahren zu dürfen, aber will der Schuldner trotzdem nicht darauf verzichten, bleibt noch die Möglichkeit, dass ein Freund das Fahrzeug kauft, anmeldet und es ihm zur Verfügung stellt.

Schuldnerberatung in Anspruch nehmen

Bevor aus Unwissenheit unrechtmäßige Schritte gegangen werden, ist es ratsam, bei einer Schuldnerberatung einen Termin für eine Beratung abzumachen. Es gibt viele Stellen, die eine kostenlose Beratung anbieten, allerdings sind sie nur in Anspruch zu nehmen, solange sich die Betroffenen noch nicht in der Privatinsolvenz befinden. Ist die Verbraucherinsolvenz bereits in die Wege geleitet, lässt sich zum Beispiel über eine Rechtschutzversicherung eine Auskunft einholen.

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