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Interview mit Bernd Kraus, GO AHEAD GmbH

"In den letzten Jahren haben sich aber klare Vor- und Nachteile der beiden Rechtsformen herauskristallisiert"

Als Gründer steht man am Anfang vor einem Berg von Fragen. Wie gut, wenn man dann jemanden hat, der einem hilft, diesen Berg zu erklimmen. Die GO AHEAD GmbH ist so ein Jemand. Bernd Kraus, Geschäftsleiter der GO AHEAD GmbH, erzählt im förderland-Interview, was das Unternehmen anzubieten hat und erklärt die Vor- und Nachteile einer Limited und der Mini-GmbH.

Bernd Kraus, Geschäftsleiter GO AHEAD GmbH Bernd Kraus, Geschäftsleiter GO AHEAD GmbH

förderland: Hallo Herr Kraus, stellen Sie sich und Ihr Unternehmen GO AHEAD doch bitte kurz vor!

Bernd Kraus: GO AHEAD ist als Gründeragentur seit Jahren Marktführer bei der Gründung von Limiteds in Deutschland. Wir begleiten unsere Kunden in allen Phasen ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Von der Idee über die Gründung bis hin zum Wachstum. Denn als Dienstleister sind wir auch nach der eigentlichen Gründung noch mit verschiedenen Servicepaketen für unsere Kunden präsent. Das gilt im Übrigen für die Limited genauso wie für die sogenannte Mini-GmbH, für die wir ebenfalls ein Gründerpaket anbieten. Beispiele für solche Services nach der Gründung sind die Dienstleistungen als Mittlerstelle nach Großbritannien oder der Veröffentlichungsservice im elektronischen Bundesanzeiger. Ziel aller unserer Angebote ist immer, dass sich der Gründer bzw. Unternehmer auf sein Geschäft konzentrieren kann. Den Rest übernehmen wir soweit wie möglich für ihn.

Dieses spannende Geschäftsfeld darf ich als Geschäftsleiter jetzt seit mehr als eineinhalb Jahren leiten. Zuvor war ich als Banker im Inland- und Ausland mit der Optimierung von Prozessen und Strukturen aktiv, was es mir teilweise leichter macht, mich in die Anforderungen der Gründer hinein zu versetzen. Denn diese müssen Strukturen schaffen, Regularien einhalten und Umsätze generieren.

Kürzlich konnten Sie die 39.000ste Limited-Gründung vermelden. Ist die Limited also immer noch beliebt bei deutschen Gründern – trotz der Einführung der "Mini-GmbH"?

Kraus: Auf alle Fälle. Wobei man auch feststellen muss, dass der große Boom aus der Mitte des Jahrzehnts vorüber ist. Der große Vorteil der Limited ist und bleibt, dass sie international bekannt ist und sich in Deutschland als Rechtsform etabliert hat. Das macht sie attraktiv für Gründer.

Im Übrigen ist die Limited nicht nur bei deutschen Gründern beliebt. Da wir immer mehr Anfragen auch aus Österreich haben, werden wir noch in diesem Jahr unser bereits bestehendes Angebot in Österreich weiter ausbauen.

Nichtsdestotrotz nimmt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – die sogenannte Mini-GmbH – in den letzten Jahren einen zunehmenden Platz bei den Gründungen ein. Der deutsche Gesetzgeber hat den Gründern eine Rechtsform an die Hand gegeben, die wohl in Zukunft einen festen Platz in der Unternehmenslandschaft einnehmen wird.

Die "Mini-GmbH" wurde ja als Alternative zur Limited eingeführt. Sie haben beide Rechtsformen im Portfolio. In welchen Fällen raten Sie zu welcher Rechtsform? Was sind die jeweiligen Vor- bzw. Nachteile?

Kraus: Als Gründeragentur berät GO AHEAD – wie alle anderen Agenturen auch – die Gründer zuerst einmal nicht. Wir unterstützen die Gründer in der Abwicklung der Formalitäten und übernehmen zu Teilen die Verwaltungsabläufe für sie. Die Entscheidung über die richtige Unternehmensform kann nur individuell für jeden Einzelfall getroffen werden. In unserem Kooperationsnetzwerk stellen wir für Beratungswünsche da auch gerne den Kontakt zu Juristen, Unternehmens- und Steuerberatern her.

In den letzten Jahren haben sich aber klare Vor- und Nachteile der beiden Rechtsformen herauskristallisiert.

Für die Limited spricht zuerst einmal, dass sie international anerkannt, schnell, günstig und unbürokratisch zu gründen und zu handhaben ist. Zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder eines Gesellschafters. Nachteil für den einen oder anderen Gründer ist sicherlich die Abwicklung der Verwaltungsgänge in englischer Sprache – aber dafür gibt es schließlich uns von GO AHEAD, die hier als Mittler und Dienstleister agieren.

Für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spricht die leichte und kostengünstige Gründung – und dies in deutscher Sprache. Je nach Unternehmensgründung kann allerdings die Ansparpflicht eine hohe Hürde darstellen. Denn bei ihr müssen 25 Prozent der erwirtschafteten Gewinne im Unternehmen verbleiben – bis die klassischen 25.000 Euro Haftungskapital der GmbH erreicht sind. Gerade bei Existenzgründern kann dies schmerzhaft sein. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Jahresüberschuss von 24.000 Euro. Davon müssen 6.000 Euro angespart werden, sodass nur 18.000 Euro als verwertbarer Gewinn verbleiben.

Wie entwickelt sich die Nachfrage nach der Mini-GmbH? Kommt sie bei Gründern trotz dieses Nachteils an?

Kraus: Das Interesse ist auf alle Fälle da. Zum einen ist die Mini-GmbH für eine deutsche Rechtsform extrem leicht und schnell zu gründen, zum anderen lockt der sehr günstige Weg mit der Ersteinlage von einem Euro. Die Fallen stecken dann leider – wie so häufig – im Detail. Wir von GO AHEAD begleiten Gründungen der Mini-GmbH sowohl nach dem Musterprotokoll als auch künftig mit einer davon abweichenden Satzung. Denn zum Beispiel bei mehr als drei Gesellschaftern ist die Gründung über das Musterprotokoll nicht mehr möglich.

Wir stellen fest, dass wir weiterhin ein konstantes Gründungsaufkommen bei der Limited haben – inzwischen mit weit mehr als 50 Prozent über Empfehlungen – und gleichzeitig eine zunehmende Nachfrage nach Mini-GmbH-Gründungen. Wie vorhin bereits gesagt: Die Mini-GmbH hat ihren Platz und wird ihn halten.

Und wie sehen Banken (bzw. andere Kapitalgeber) Ihrer Erfahrung nach die neue Rechtsform? Und im Vergleich dazu die Limited?

Kraus: GO AHEAD ist an dieser Stelle nicht direkt involviert, da wir unsere Kunden ja nicht beraten. Aus unserem Berater-Netzwerk und als ehemaliger Banker kann ich nur feststellen, dass Kreditinstitute und Kapitalgeber in aller Regel beide Rechtsformen gleich behandeln. Limited und Mini-GmbH sind bekannt und die Banken fordern meiner Erfahrung nach bei beiden Rechtsformen zusätzliche Sicherheiten wenn es um Kredite geht. Da geben sich beide haftungsbeschränkte Unternehmen nichts. Im Übrigen ist dies ein Verfahren, dass Kreditinstitute auch bei der klassischen GmbH anwenden. Ab einem gewissen Betrag erfolgt auch hier eine zusätzliche Absicherung, also keine Neuerung im Bereich der Finanzierung.

Sie haben mit GO AHEAD ja seit Jahren ständig mit Gründern zu tun. Wie hat sich das "Gründungsverhalten" in den letzten Jahren entwickelt? Sind Gründer heute informierter als früher? Oder müssen Sie in Ihren Gesprächen immer wieder dieselben Fragen beantworten?

Kraus: Lassen Sie mich da etwas ausholen. In den letzten Jahren hat sich die Klientel der Gründungen verschoben. Inzwischen haben wir einen deutlich höheren Anteil an Limited-Gründungen von Personen mit einem akademischen Hintergrund. Da sind die Informationsdichte und –tiefe über die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen auf alle Fälle vorhanden. Hinzu kommt, dass zahllose Limited inzwischen bereits seit vielen Jahren erfolgreich in Deutschland betrieben werden und die Erfahrungen vorhanden sind. Bei der Mini-GmbH gibt es da in den Details eher noch die ein oder andere Informationslücke.

Trotz allem bleiben die zentralen Fragen an unser Betreuungsteam die gleichen. Denn wer zum ersten Mal ein Unternehmen gründet, steht immer vor den gleichen Herausforderungen. Bei der Limited drehen sich die Fragen meist um die Abwicklung mit Großbritannien, bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eher um die Abwicklung mit dem Musterprotokoll oder den Details einer Individualgründung. Unser Team von rund einem Dutzend Betreuern ist aber sehr gut aufgestellt, um diese allgemeinen Fragen kompetent und zuverlässig zu beantworten. Lediglich, wenn es um Rechts- oder Steuerberatungsfragen geht, werden die Gründer an Partner aus unserem Netzwerk verwiesen.

In einem interessanten Bereich stellen wir aber immer noch eine große Informationslücke fest. Denn sowohl die Limited als auch die Mini-GmbH können als KG gegründet werden, was je nach Unternehmenszweck viele Vorteile beinhaltet. Hier sind alle Beteiligten gefordert, aus Gründen einer breiten Auswahl an Rechtsformen mehr Informationen für die Gründer zu liefern.

In welche Branchen erfolgen denn heute die Gründungen? Gibt es da einen Trend?

Kraus: Ja und nein. Sicherlich wird weiterhin stark im Segment Handel und Dienstleistung gegründet. Hier spielt die Limited – vor allem wenn es um grenzüberschreitenden Internethandel geht – ihre Vorteile als international bekannte Rechtsform aus. Aber auch in allen anderen Branchen stellen wir weiterhin Gründungen fest – das hat sich mit der Mini-GmbH sogar eher etwas differenziert.

Was tatsächlich auffällt, ist das zunehmende Interesse an zurzeit noch ausgefalleneren Rechtsformen wie der Limited & Co. KG und der Mini-GmbH & Co. KG. Vielleicht auch eine Folge der zunehmenden Gründungen aus dem akademischen Bereich.

GO AHEAD hat ja erst kürzlich seinen Web-Auftritt relaunched. Was haben Sie verbessert? Wie war das "Gründerfeedback"?

Kraus: Vor gut einem viertel Jahr haben wir die gesamte Seite neu gestaltet. Neben dem angepassten Corporate Design standen vor allem die Funktionalität und die Übersichtlichkeit für den Gründer im Fokus. Die Rückmeldungen der letzten Wochen und Monate zeigen, dass wir da erfolgreich waren. Die Navigation und die Formulare sind jetzt selbsterklärend und benutzerfreundlich gestaltet.

Inzwischen wickeln auch immer mehr unserer Gründer den kompletten Prozess online ab. Eine Erleichterung, die Gründer auch unabhängig von Tageszeiten und Wochentagen macht.

Zum Abschluss noch eine Frage zur Zukunft. Wie schätzen Sie die Entwicklung der unterschiedlichen Rechtsformen ein?

Kraus: Prognosen, welche die Zukunft betreffen, sind von Hause aus immer mit einem hohen Unsicherheitsfaktor versehen. Doch man kann glaube ich schon davon ausgehen, dass die vorhandende Vielfalt an Rechtsformen in Zukunft auch genau in diesem Umfang genutzt werden wird. Das reicht dann von der Limited, der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), der KG-Varianten bis hin zur klassischen GmbH und den anderen Rechtsformen.

Diese Vielfalt sollten Gründer als Vorteil beim Start ansehen – sicherlich mit einem Beratungsbedarf vor der Gründung, aber mit der Möglichkeit, die bestmögliche Alternative für das eigene Unternehmen herauszufiltern. Und da zählt heute neben der Sicherheit auch die Flexibilität und die leichte Verwaltung der Unternehmensform.

Unser Leistungsversprechen von GO AHEAD werden wir auf alle Fälle aufrecht erhalten: Wir werden auch in Zukunft den Gründern den Rücken freihalten, damit diese sich ganz und gar auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Vielen Dank für das Interview!

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