Momentan warte man allerdings noch ab, wie viele Selbstständige sich freiwillig anmelden, berichtet der Tagesspiegel weiter.
Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte"
Zum 1. Januar 2007 wurde die Liste der gebührenpflichtigen Elektrogeräte um einen Posten erweitert. Nun wird auch für so genannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" - internetfähige Computer, Notebooks, Handys - eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro fällig. Während sich Privatleuten beruhigt zurücklehnen können, da die Gebühr bereits durch die Fernsehgebühr beglichen ist, müssen Selbstständige und Freiberufler jetzt oft erstmals zahlen, selbst wenn sie kein TV- oder Radiogerät haben.
Nach GEZ-Angaben habe man seit Beginn der Neuregelung 67.000 Geräte erfasst. Davon würden rund 50.000 in die Kategorie gewerbsmäßig genutzte Computer und Handys fallen. Bis Ende dieses Jahres wolle man 100.000 "Neukunden" begrüßen.
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