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Bilanzierung

Bringt Micro-Richtlinie die erhoffte Entlastung für kleine Unternehmen?

Im Februar haben die EU-Minister die so genannte Micro-Richtlinie für Kleinstunternehmer erlassen. Noch in diesem Jahr will Deutschland daraus ein nationales Gesetz machen. Für kleine Unternehmen soll es weniger Aufwand und mehr Diskretion bezüglich der Offenlegung von Zahlen bedeuten. Was heißt das genau? förderland hat sich die Vor- und Nachteile - Stand heute - angeschaut.

Bislang musste jedes Unternehmen mit der Gesellschaftsform GmbH, UG, AG oder GmbH & Co. KG einen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen und diesen elektronisch beim Bundesanzeiger einreichen. Das kostete Zeit und Geld und galt auch für kleinste Unternehmen mit (noch) wenig Umsatz, aber eben Bilanzierungspflicht. Mit der Veröffentlichung war es Wettbewerbern, Kunden, Lieferanten zudem möglich, ohne große Mühe zu erfahren, wie es um das Unternehmen bestellt ist. Tiefe Einblicke, die für manche Unternehmen – gerade am Anfang – nicht förderlich waren.

Mehr Datensicherheit für Kleinstunternehmen geplant

Die EU-Wirtschafts- und Finanzminister haben im Februar nun eine Micro-Richtlinie erlassen, um zumindest bei den kleinen Unternehmen bürokratische Hürden abzubauen. Im Wesentlichen sollen Kleinstunternehmen von bestimmten Bilanzierungspflichten befreit werden, was eine zeitliche und finanzielle Entlastung darstellt. Diesen zusammengekürzte Jahresabschluss sollen die Unternehmen auch nicht mehr elektronisch offenlegen müssen. Vielmehr sollen die Zahlen künftig an eine Art Register übersendet werden. Wer dann Auskunft haben möchte, muss dort anfragen. D.h. Wettbewerbern, aber auch Kunden, Lieferanten und Banken wird es erschwert, Informationen über bilanzierungspflichtige Unternehmen zu erhalten. Von den Befreiungen sollen Unternehmen profitieren, die mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte unterschreiten: 350 000 Euro Bilanzsumme, 700 000 Euro Jahresumsatz, zehn Mitarbeiter.

Diese Micro-Richtlinie ist wie gesagt auf EU-Ebene verabschieden worden. Sie muss allerdings nicht von den einzelnen Ländern umgesetzt werden, sondern ist eine freiwillige Entscheidung der einzelnen Staaten. Da Deutschland  die Richtlinie jedoch vorangetrieben hat, wird erwartet, dass die Minister rasch ein entsprechendes nationales Gesetz erlassen. Dies soll, so heißt es, noch in diesem Jahr der Fall sein. Es ist zwar noch nicht klar, was in diesem Gesetz genau stehen wird, dennoch gibt es schon einige kritische Stimmen: Gegen weniger Bürokratie hat natürlich niemand etwas. Jedoch benötigen gerade junge, kleine Unternehmen Kredite – von der Bank oder von Lieferanten. Diesen könnte es sauer aufstoßen, erfahren sie von dem Unternehmen künftig erst auf Nachfrage etwas und dann noch weniger als bisher. Da sie am längeren Hebel sitzen, könnte das entweder dazu führen, dass die Unternehmen die gewünschten Zahlen und Fakten doch herausrücken müssen oder dass diese Unternehmen mit deutlich schlechteren Konditionen rechnen müssen. Wie gesagt, das könnte passieren. Es macht aber doch Sinn zunächst mal abzuwarten, was tatsächlich im Gesetz steht. Vielleicht ist den Ministern tatsächlich mal etwas eingefallen, was die kleinen Unternehmen einfach nur entlastet.

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