Donnerstag, 09.02.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Die stille Gesellschaft
Stille Gesellschaft - Ausführliche Informationen
Die stille Gesellschaft ist ein Gemeinschaftsverhältnis, welches mittlerweile als Personengesellschaft anerkannt ist. Sie entsteht dadurch, dass ein stiller Gesellschafter sich durch eine Vermögenseinlage am Gewerbe des Hauptgesellschafters beteiligt. Rechtlich verankert ist die stille Gesellschaft im Handelsgesetzbuch (HGB §§ 230-237). Hier sind die wesentlichen Kriterien einer stillen Gesellschaft festgelegt, nämlich die Beteiligung des stillen Gesellschafter am Gewerbe, seine Gewinnbeteiligung sowie fehlende Rechte zur Teilnahme am Rechtsverkehr. Außerdem entstehen keine weiteren Verpflichtungen für den stillen Gesellschafters, die aus den Geschäften des Inhabers erwachsen könnten. Der stille Gesellschafter hat damit keinerlei Befugnis oder Mitspracherecht in der Geschäftsführung.Gründung
Um eine stille Gesellschaft zu gründen, reicht ein formloser Vertrag zwischen stillem und Hauptgesellschafter aus. Im Vertrag wird die Art und Weise sowie die Höhe der Beteiligung festgelegt. Wichtig ist zudem festzuhalten, ob der stille Gesellschafter nur vom Gewinn profitiert oder ob er ebenfalls an Verlusten beteiligt ist.Gegründet werden kann eine stille Gesellschaft nur mit einem Handelsgewerbe. In Frage kommt also eine Beteiligung an Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder Einzelkaufmännern. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, was heißt, dass das Verhältnis der Gesellschafter nur intern relevant ist. Nach außen hin lässt sich eine stille Teilhabe weder in der Firma, noch im Registerauszug der Gesellschaft bzw. beim Registergericht nachvollziehen.
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Buchführung
Die stille Gesellschaft ist als Innengesellschaft nicht selbständig buchführungspflichtig. Der Umfang der ihrer Außengesellschaft obliegenden Buchführungspflichten richtet sich nach deren jeweiliger Rechtsform. Die Einlage des stillen Gesellschafters wird in der Regel vom Hauptgesellschafter unter der Position "sonstige Verbindlichkeiten" gebucht. Ein gesonderter Ausweis ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall durchaus sinnvoll sein.Atypische stille Gesellschaften
Wenn dem stillen Gesellschafter entgegen den gesetzlichen Bestimmungen im Vertrag eindeutig mehr Rechte zugestanden werden als üblich, spricht man von einer atypischen stillen Gesellschaft. Meist liegt die Erweiterung der Befugnisse des stillen Gesellschafters in einer geschäftsführenden Tätigkeit oder aber in einer umfangreicheren Gewinnbeteiligung, welche auch das Gesellschaftsvermögen betrifft.Vor- und Nachteile
Vorteile:Anonymität des stillen Gesellschafters, da kein Eintrag im Handelsregister notwendig ist
der stille Gesellschafter übernimmt keine Verpflichtungen für das Gewerbe während er vom Gewinn profitiert
leichte Kapitalbeschaffung für das Unternehmen ohne die Geschäftsführung oder gar die Unternehmensform verändern zu müssen
keine Einflussnahme des stillen Gesellschafters auf das Gewerbe
mögliche Verpflichtungen des Gewerbes gegenüber dem stillen Gesellschafter
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