Samstag, 04.02.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Mini-GmbH/ Unternehmergesellschaft
Mini-GmbH - SteckbriefGründungskosten einer Mini-GmbHGründung der UnternehmergesellschaftSitz der GesellschaftFirmierung der Mini-GmbHHandelsregistereintragung der Mini-GmbHThesaurierungspflicht einer Mini-GmbHBesteuerung der Mini-GmbHVergleich mit Limited und GmbHDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Mini-GmbH
Mini-GmbH - Ein Überblick
Die Simpleshow erklärt die Mini-GmbH/ Unternehmergesellschaft
Weitere Informationen zur Mini-GmbH finden Sie auch unter www.go-ahead.de.
Die Unternehmergesellschaft (auch "Mini-GmbH" oder "Ein-Euro-GmbH") ist in aller Munde und wird ähnlich angepriesen, wie vor einigen Jahren die englische Limited. Der Ansatz, dass künftig über eine im deutschen Recht verwurzelte Gesellschaftsform auch ohne großen Kapitaleinsatz die Haftung beschränkt werden kann, ist bestechend.
Steckbrief
- Inoffizielle Namen: Mini-GmbH, Kleine GmbH oder 1-Euro-GmbH;
- Firmierung: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital: Mindestens ein Euro. Nur Bareinlagen, keine Sacheinlagen; individuellere Gestaltung;
- Rücklagenbildung: 25 Prozent vom Gewinn bis zum Erreichen des Stammkapitals einer normalen GmbH von 25.000 Euro; dann kann die Rücklage in Stammkapital umgewandelt werden und die Mini-GmbH erhält den Status einer "normalen" GmbH.
- Musterprotokoll: Gründer einer Mini-GmbH müssen wie bei einer GmbH-Gründung zum Notar, da nur dieser das Musterprotokoll ausfüllen darf.
- Gesellschafter: die Anzahl der Gesellschafter ist auf maximal drei beschränkt (sofern das Musterprotokoll verwendet werden soll). Die GmbH-Gesellschafter sind in der Gesellschafterliste eingetragen. Die Übertragung von Geschäftsanteilen an neue und andere Gesellschafter wird erleichtert.
- Rechtliche Stellung: im Übrigen wie eine GmbH
- Einführung: 1. November 2008
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