Mini-GmbH - Unternehmergesellschaft

Mini-GmbH/ Unternehmergesellschaft

Mini-GmbH - Ein Überblick

Die Unternhemergesellschaft (auch "Mini-GmbH" oder "Ein-Euro-GmbH") ist in aller Munde und wird ähnlich angepriesen, wie vor ein paar Jahren die englische Limited. Der Ansatz, dass künftig über eine im deutschen Recht verwurzelte Gesellschaftsform auch ohne großen Kapitaleinsatz die Haftung beschränkt werden kann, ist bestechend.

Die Simpleshow erklärt die Mini-GmbH/ Unternehmergesellschaft

Steckbrief

  • Inoffizielle Namen: Mini-GmbH oder Kleine GmbH oder 1-Euro-GmbH;
  • Firmierung: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt)
  • Stammkapital: Mindestens ein Euro. Nur Bareinlagen, keine Sacheinlagen; individuellere Gestaltung;
  • Rücklagenbildung: 25 Prozent vom Gewinn bis zum Erreichen des Stammkapitals einer normalen GmbH von 25.000 Euro; dann kann die Rücklage in Stammkapital umgewandelt werden und die Mini-GmbH erhält den Status einer "normalen" GmbH.
  • Musterprotokoll: Gründer einer Mini-GmbH müssen wie bei einer GmbH-Gründung zum Notar, da nur dieser das Musterprotokoll ausfüllen darf.
  • Gesellschafter: die Anzahl der Gesellschafter ist auf maximal drei beschränkt (sofertn das Musterprotokoll verwendet werden soll). Die GmbH-Gesellschafter sind in der Gesellschafterliste eingetragen. Die Übertragung von Geschäftsanteilen an neue und andere Gesellschafter wird erleichtert.
  • Rechtliche Stellung: im Übrigen wie eine GmbH
  • Einführung: 1. November 2008



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