Societas Europaea - die Europäische Aktiengesllschaft (AG)
Was ist eine Societas Europaea?
Im Jahr 2004 wurde die Rechtsform der Societas Europaea, (SE) oder auch Europäische Aktiengesellschaft (EU AG), eingeführt. Sie ist Ausdruck der Vereinheitlichungsbemühungen im europäischen Gesellschaftsrecht, trotzdem aber auch weiterhin stark durch das jeweilige nationale Recht geprägt. Grundsätzlich steht die Option der SE grenzüberschreitenden Unternehmen mit Sitz in der EU bzw. EWR offen.Ausgangspunkt für die Einführung der SE ist die EG-Verordnung 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft aus dem Jahr 2001, die mit dem Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE-Einführungsgesetz SEEG) 2004 in Kraft trat.
Gründung eine Europäischen Aktiengesellschaft
Die Gründung einer SE ist unabhängig von nationalem Recht. Gründen können jedoch nur juristische Personen, also bereits bestehende Unternehmen. Voraussetzungen sind ein Aktienkapital von 120.000€ und, dass sich der Sitz des Unternehmens in dem Staat befindet, in dem auch die Hauptverwaltung angesiedelt ist. Vorgeschrieben ist auch die Aufnahme der Abkürzung SE in den Firmennamen. Die Eintragung in das Handelsregister geschieht im Land des Sitzes der Gesellschaft, da es ein europaweites Register nicht gibt. Dies wird anschließend im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.Natürlich erfordert die Gründung einer SE ein grenzüberschreitendes, europäisches Element. Dies bedeutet, dass eine AG sich erst dann in eine SE umfirmieren kann, wenn sie seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedsstaat hat. Fusionieren zwei Aktiengesellschaften zu einer SE müssen sie in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten ansässig sein oder, soweit dies nicht der Fall ist, seit mindestens 2 Jahren eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in einem weiteren Mitgliedsstaat haben.
Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft durch eine bereits bestehende SE ist kein weiteres grenzübergreifendes Element erforderlich.
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Geschäftsführung
Bei der Ausgestaltung der Organe einer SE gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste ist die traditionelle Teilung in ein Leitungs- und ein Aufsichtsorgan, sprich Vorstand und Aufsichtsrat. Daneben gibt es jedoch die Option des aus dem angloamerikanischen Raum bekannten Board Systems, einem eingliedrigen Verwaltungsrat. Für eine solche in Deutschland ansässige monistische SE gilt dann zusätzlich, dass im Gremium genauso viele Arbeitnehmervertreter beteiligt sein müssen, wie es im Aufsichtsrat des dualistischen Systems nötig wäre.Buchführung
Sowohl im Steuer- als auch Bilanzwesen gilt für die SE das Recht des Landes, in dem sie ihren Sitz hat. Die Verpflichtung zum Jahresabschluss beinhaltet eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang zum Jahresabschluss und den Bericht über den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft. Für Niederlassungen und Betriebsstätten in weiteren Ländern muss die SE den dortigen geltenden steuerlichen Pflichten nachkommen.Zurück zur Übersicht|weiter
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