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Wie und wann gebe ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung ab?

Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Sie auf elektronischem Wege bei Ihrem Finanzamt abgeben. In der Regel geben Unternehmensgründer Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich ab (bis zum 10. des Folgemonats), danach genügt es quartalsweise. Bei hohen Umsätzen bleibt es aber auch dann bei dem Zeitraum von einem Monat.

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