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Welche Kosten der Existenzgründung können steuerlich geltend gemacht werden?

Investitionskosten, die bereits vor der Existenzgründung oder vor allem in der Startphase anfallen, können als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden, ebenso wie Steuerberatungskosten. Zudem ist bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu beachten, dass eigene Umsatzsteuerzahlungen an andere Unternehmen als "Vorsteuer" absetzbar sind. Allerdings müssen dem Finanzamt dazu ordnungsgemäße Rechnungen mit explizit ausgewiesener Umsatzsteuer vorgelegt werden, da die Vorsteuerabzüge sonst nicht gewährt werden können.

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