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Welche Formalitäten und Steuerfristen müssen eingehalten werden?

  • Umsatzsteuer muss auf elektronischem Wege "vorangemeldet" werden; Abgabetermin der Voranmeldung ist jeweils der 10. des Monats, der auf den Vorauszahlungszeitraum folgt. Dieser beträgt in den ersten zwei Jahren nach einer Existenzgründung jeweils einen Monat bzw. kann auf Antrag auch auf zwei Monate verlängert werden.
  • Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer müssen jeweils vierteljährlich vorausgezahlt werden. Steuererklärungen für das Vorjahr sind jeweils bis zum 31. Mai an das Finanzamt zu übermitteln; wird ein Steuerberater in Anspruch genommen, verlängert sich die Frist bis zum 30. September oder auf Antrag auch bis zum 28. Februar im darauf folgenden Jahr.

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