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Ich bin angestellt, habe aber auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Muss ich die ebenfalls versteuern?
Ja, Sie müssen als Angestellter auch Ihre Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit versteuern. Dazu dient Ihnen die Anlage GSE der Steuererklärung. Anlage N für Ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit füllen Sie aus wie gehabt.
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