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Welche Rechtsform ist für Gründer steuerlich am günstigsten?

In den ersten Jahren nach der Existenzgründung ist das Einzelunternehmen oder eine Partnergesellschaft (z. B. GbR) meist die steuerlich günstigste Rechtsform. Eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH ist erst dann zu empfehlen, wenn das Unternehmen mehr Gewinne erwirtschaftet. Denn bei kleinen Gewinnen oder gar Verlusten müssen trotzdem Geschäftsführergehälter gezahlt und die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Bilanzerstellung mit einkalkuliert werden. Auch können Verluste bei einer GmbH erst steuerlich geltend gemacht werden, wenn Gewinne erzielt werden, während bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch Anfangsverluste nachträglich mit den Einkünften des Vorjahres verrechnet werden können.

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